Hallo,
ich habe noch einen Mietvertrag aus dem Jahr 2000. In dem Vertrag habe ich eine Regelung zu Kleinreparaturen, die unter weiteren Vereinbarungen extra aufgezählt ist und wie folgt lautet:
"Kleinreparaturen: Nur wenn jede kleine Reparatur nicht teurer als DM 150,- ist und die Kosten insgesamt im Jahr nicht mehr als DM 400,- übersteigen"
Nun dieses Jahr ist eine Herdplatte kaputt gegangen. Ich wurde von der Vermieterin beauftragt einen Handwerker zu rufen, der diese repariert. Gesagt getan. Rechnung lag um die 180 Euro, so wurde die Rechnung an die Vermieterin geschickt. Seit dem nichts von ihr gehört.
Nun habe ich die Wohnung gekündigt und habe mich mit der Vermieterin bezüglich weiteren vorgehen zu einem persönlichen Gespräch getroffen. Nun hat sie die Rechnung für die Herdplatte ins Spiel gebracht, dass sie mir diesen Betrag mit der Kaution von 200 Euro verrechnen will. Mit der Begründung, dass zwar die Rechnung über 75 Euro liegt, aber die Jahressumme von 200 Euro überschritten wurde, also habe ich sie zu tragen.
So wie ich aber die gesetzliche Regelung richtig verstehe, habe ich Reparaturen bis zu 75 Euro zu tragen und diese Summe ist auf insgesamt 200 Euro begrenzt. Also im Klartext für mich, jede Rechnung die teurer als 75 Euro ist zahlt der Vermieter. Und ich nicht mehr als 200 Euro im Jahr für Kleinreparaturen durch mehrere Rechnungen bis zu 75 Euro bezahlen muss. Liege ich da richtig?
-----------------
" "
Kleinreparaturen - Herdplatte kaputt - Einzelrechnung und Jahressumme
18. Juli 2011
Thema abonnieren
Frage vom 18. Juli 2011 | 21:42
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 17x hilfreich)
Kleinreparaturen - Herdplatte kaputt - Einzelrechnung und Jahressumme
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 18. Juli 2011 | 21:44
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 451x hilfreich)
Ja.
-----------------
""
#2
Antwort vom 19. Juli 2011 | 15:02
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
abgesehen von Rundungsfehlern (1 EUR = 1,95583 DM) absolut richtig. Eine Verrechnung mit der Kaution ist bei dem geschilderten Sachverhalt unzulässig.
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.724
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
25 Antworten