Kleinreparaturen - Herdplatte kaputt - Einzelrechnung und Jahressumme

18. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
MariusD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 20x hilfreich)
Kleinreparaturen - Herdplatte kaputt - Einzelrechnung und Jahressumme

Hallo,

ich habe noch einen Mietvertrag aus dem Jahr 2000. In dem Vertrag habe ich eine Regelung zu Kleinreparaturen, die unter weiteren Vereinbarungen extra aufgezählt ist und wie folgt lautet:
"Kleinreparaturen: Nur wenn jede kleine Reparatur nicht teurer als DM 150,- ist und die Kosten insgesamt im Jahr nicht mehr als DM 400,- übersteigen"

Nun dieses Jahr ist eine Herdplatte kaputt gegangen. Ich wurde von der Vermieterin beauftragt einen Handwerker zu rufen, der diese repariert. Gesagt getan. Rechnung lag um die 180 Euro, so wurde die Rechnung an die Vermieterin geschickt. Seit dem nichts von ihr gehört.
Nun habe ich die Wohnung gekündigt und habe mich mit der Vermieterin bezüglich weiteren vorgehen zu einem persönlichen Gespräch getroffen. Nun hat sie die Rechnung für die Herdplatte ins Spiel gebracht, dass sie mir diesen Betrag mit der Kaution von 200 Euro verrechnen will. Mit der Begründung, dass zwar die Rechnung über 75 Euro liegt, aber die Jahressumme von 200 Euro überschritten wurde, also habe ich sie zu tragen.
So wie ich aber die gesetzliche Regelung richtig verstehe, habe ich Reparaturen bis zu 75 Euro zu tragen und diese Summe ist auf insgesamt 200 Euro begrenzt. Also im Klartext für mich, jede Rechnung die teurer als 75 Euro ist zahlt der Vermieter. Und ich nicht mehr als 200 Euro im Jahr für Kleinreparaturen durch mehrere Rechnungen bis zu 75 Euro bezahlen muss. Liege ich da richtig?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Ja.



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#2
 Von 
pinselmeister
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

abgesehen von Rundungsfehlern (1 EUR = 1,95583 DM) absolut richtig. Eine Verrechnung mit der Kaution ist bei dem geschilderten Sachverhalt unzulässig.

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