Guten Tag in die Runde,
unsere Hausverwaltung will die Kosten für die Beseitigung einiger Mängel, die bei gewöhnlicher Wohnungsnutzung entstanden sind, auf uns abwälzen. Eine Bekannte meinte allerdings zu mir, dass Kleinreparaturen-Klauseln in Mietverträgen häufig unwirksam sind. Weiß jemand, ob die folgende Klausel unwirksam ist (falls möglich gerne mit Begründung und/oder Quelle). Tausend Dank im Voraus!
Zitat:Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 120,00€ und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschllüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.
-- Editiert von User am 31. Oktober 2022 17:03