Kleinreparaturen Vereinbarungen Im MV

5. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
Siegfried Marcus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinreparaturen Vereinbarungen Im MV

Hallo liebe Wissende, die Kleireparaturen Vereinbarung in meinem MV ist völlig korrekt.
Jetzt ist aber folgendes passiert :
Der Türöffner Knopf für die Haustüre in der Sprechanlage in meiner Wohnung ging kaputt. Das Metallplättchen das den Kontakt auslöst um die Haustüre, nach betätigen des Knopfes, zu öffnen ist abgebrochen und hat sich so unglücklich verkantet dass es zu einem quasi Dauerplus auf den Haustüröffner Kam. Die Folge davon war dass die Spule am Haustüröffner durchbrannte und alles ausfiel.

Der Elektriker hat den Schaden auch ziemlich schnell gefunden und sagte, in der Sprechanlage müsste nur ein Element getauscht werden, kostet ca. 50.- € inkl. Arbeitszeit, geht auf meine Kappe, kein Problem.

Aber der neue Türöffner, der sich ja nicht in meiner Wohnung befindet, kostet auch so an die 60.- €.
Muss ich den nun auch bezahlen nur weil der Ursprung dieses Problems von meiner Wohnung ausging ?

Besten Dank vorab für hoffentlich hilfreiche Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37730 Beiträge, 6304x hilfreich)

Zitat (von Siegfried Marcus):
Der Elektriker hat den Schaden auch ziemlich schnell gefunden
- Hast du den Elektriker beauftragt?
- Hast du dem Vermieter den Schaden zeitnah mitgeteilt?
- Was meint denn der Vermieter, dem du den 60,- Kostenfaktor hoffentlich schon mitgeteilt hast?
Zitat (von Siegfried Marcus):
kostet ca. 50.- € inkl. Arbeitszeit, geht auf meine Kappe, kein Problem.
Soll das heißen, DU zahlst die 50,- selbst gern?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Siegfried Marcus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

--- Hast du den Elektriker beauftragt?
Nein, das war der Vermieter.

--- Hast du dem Vermieter den Schaden zeitnah mitgeteilt?
Natürlich

--- Was meint denn der Vermieter, dem du den 60,- Kostenfaktor hoffentlich schon mitgeteilt hast?
Der Vermieter war mit dem Elektriker da und hat dies dem VM selbst erzählt.

--- kostet ca. 50.- € inkl. Arbeitszeit, geht auf meine Kappe, kein Problem.
Soll das heißen, DU zahlst die 50,- selbst gern?
Nein, aber hier bleibt mir nix anderes übrig.
Was ist denn nun mit dem Haustüröffner ?
Zählt der in diesem Fall nun auch zu der Kleinreparaturen Vereinbarung ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37730 Beiträge, 6304x hilfreich)

Zitat (von Siegfried Marcus):
Nein, aber hier bleibt mir nix anderes übrig.
Wie kommst du darauf?
Ich meine, der defekte Haustüröffner gehört nicht in die MV-Vereinbarung zu Kleinreparaturen an deiner Mietsache.
Warte doch erstmal ab, was der Vermieter von dir fordert.


-- Editiert von User am 5. Juli 2025 18:47

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2551 Beiträge, 1141x hilfreich)

Der Knopf in der Wohnung dürfte offensichtlich zu den Kleinreparaturen zählen und daher auch von dir zu zahlen sein. Der Vermieter hat auch alles beauftragt, das passt also auch.
Der Schaden an der Haustüre ist nicht dein Problem.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10564 Beiträge, 4675x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Der Knopf in der Wohnung dürfte offensichtlich zu den Kleinreparaturen zählen und daher auch von dir zu zahlen sein.
Vorab: Ich bin mir nicht sicher, will also keine klare Meinung abgeben. Eher einen Diskussionspunkt.

Kleinreparaturen dürfen nicht aufgeteilt werden, um unter der Höchstgrenze zu landen. Das scheint mir klar. Unklar ist mir, ob die Reparatur am Knopf von der Reparatur des Rests getrennt werden darf. Wenn nein, dann wäre die ganze Reparatur keine Kleinreparatur und damit nichts vom Mieter zu tragen.

Zitat (von 3,141592653):
Der Schaden an der Haustüre ist nicht dein Problem.
Dem stimme ich zu. Alles, was nicht dem direkten Zugriff des Mieters ausgesetzt ist, ist keine Kleinreparatur.

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6250 Beiträge, 850x hilfreich)

Zitat (von Siegfried Marcus):
Muss ich den nun auch bezahlen nur weil der Ursprung dieses Problems von meiner Wohnung ausging ?


Nein, meiner Meinung nach nicht, die Klausel gilt nur für den Bereich der gemieteten Wohnung. Wenn aus diesem Schaden heraus ein weiterer außerhalb der Wohnung entsteht, dann muss der VM da seine eigene Börse bemühen.

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