Kleinreparaturen bei Verschleiß, der nicht von mir verursacht ist?

29. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)
Kleinreparaturen bei Verschleiß, der nicht von mir verursacht ist?

Hallo zusammen,

Ich möchte zu meinem Problem gerne Meinungen hören.

In meinem Mietvertrag steht (§9 Kleinreparaturen), dass ich 100 Euro zuzüglich MwSt. pro Einzelfall und bis zu 300 Euro pro Jahr für Kleinreparaturen selbst zahlen muss.

Bisher betrug die Kaltmiete 257,40 Euro für 55 m².

Vorgestern ist mir der Rollladen hängengeblieben und liess sich nicht mehr schliessen; er hatte sich verkantet.

Um diesen R. wieder verschliessen zu können, zog ich mehrmals kräftig daran, so dass beim Hochziehen des R. ein Stopper kaputtging und der R. dann im R.kasten verschwand.

Somit musste ich diesen R.kasten öffnen, was aber gar nicht so einfach war;
Der R.kasten wurde fest verschraubt, und um an diese Schrauben zu gelangen, musste ich diese erst suchen unter einer dicken Schicht Tapeten, die in 37 Jahren angebracht wurden;

Als ich den R.kasten geöffnet hatte, habe ich den Rollladen wieder in die Führung zurückgesetzt;

Ich habe meinem Vm schon vor über 2 Jahren mitgeteilt, dass der R.Gurt sehr verschlissen ist, und es wohl nicht mehr lange dauert, bis dieser reisst.

Damals sagte er, das wäre kein Problem, dann würde er kommen mit seinem Vater und diesen Gurt ersetzen.

Heute habe ich meinen Vm gesprochen und ihm mitgeteilt, dass der R.kasten nun geöffnet ist, und er jetzt gleich einen R.Gurt anbringen könnte.

Dies hat er mir mit den Worten abgesprochen, dass es ausgemacht war, kleinere Schäden selbst zu bezahlen.

Also jetzt soll ich also für einen R.Gurt bezahlen, dessen Verschleiss ich nicht verursacht habe.

So ein R.Gurt kostet zwar nicht die Welt, aber wenn der Vm dies machen müsste, bzw. ich besorge einen Handwerker, dann fallen doch erheblich mehr Kosten an.

Selbst wenn der Vm dies in Eigenregie machen würde, dann könnte er den vorherigen Zustand gar nicht mehr herstellen, weil der Holzdeckel für die Öffnung des R.kastens immer mit tapeziert wurde und meine Zimmerfarbe nicht weiss, sondern terra ist.

Desweiteren ist der Selbstbehalt wohl viel zu hoch, was ggf. zu einer kompletten Streichung dieses § im MV bedeuten würde; denn dann müsste ich für Kleinstrep. gar nicht mehr aufkommen. Oder doch?

Vielen Dank für zahlreiche Meinungen.

LG Sailor

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,

erstmal musst Du selber gar nichts tun, nach wie vor ist der VM für die Mängelbehebung zuständig. Jedoch kann dieser bei einer gültigen Kleinreperaturenklausel diese Kosten sich vom Mieter erstatten lassen.

Also,
der VM muss den Mangel beheben lassen und dann das Geld wieder von Dir holen. Ob Deine Klausel gültig ist hängt vom genauen Wortlaut ab, poste sie doch mal hier.

gruß

Michael

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#2
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Erst mal gibt es keinen "Selbstbehalt", sondern die Kleinreperaratur liegt entweder unterhalb der vereinbarten Grenze, dann kann der VM das Geld einfordern, liegt die Rechnung jedoch auch nur 1 Cent über der Grenze kann der VM gar nichts einfordern.

Dann sind meines Wissens nach 100 EUR die Obergrenze für die einzelnen Reparaturen.

Bei einer Jahreskaltmiete wie hier von 3084 EUR wäre als Obergrenze (8%) nur 246 EUR (statt 300) zulässig, somit dürfte die Klausel wohl hinfällig sein und der VM muss alles selbst tragen.

Gruß

Michael


Gruß

Michael


-- Editiert von michael32 am 29.03.2007 14:49:20

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#4
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo Michael,

§9 Kleinreparaturen
Der Mieter trägt ausserdem ohne Rücksicht auf Verschulden die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz-und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen sowie Rolläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen bis zu einem Betrag von 100 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer pro Einzelfall und bis zu 300 EUR pro Jahr.

wortwörtliche Wiedergabe des § 9.

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#5
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo Blockwart,

sicher verschleisse ich den R.Gurt auch; aber dass dieser angenagt und zerfressen aussieht, und vll. noch 50% hält, schaffe ich alleine ohne Tiere im Haushalt innerhalb einer Zeit von 3 Jahren nicht.

[Ihr Zitat: Das ist wohl wahr ein Fehler, die Öffnung des Rolladen tapeziert man nie mit, anstreichen genügt. ]

Ich hatte die Wohnung so übernommen; Der R.Kasten war angeblich immer tapeziert worden; so ist die 1. Tapete, die darauf ist, die gleiche, welche ich hinter dem nächträglich angebrachten PVC in der Küche sehen kann, das aussieht, als wäre es vor 20 Jahren angebracht worden!

[und dann noch dies hier:
Nichts ist zu hoch, der Selbstbehalt darf bis 150.-€ im Einzelfall angesetzt werden....]

Sie meinen also, ob für Luxushaus oder 1-Zi-Altbauwohnung ist überall der gleiche Satz anzuwenden?

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#6
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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