Ist die Höhe der Kleinstreparatur in unserem Mietvertrag rechtens, wenn keine jährliche Höchstgrenze angegeben ist. Vor allem im Einzelfall 500 €?? Das würde ja bedeuten, daß eine anfallende Reparatur von 499 € zu unseren Lasten führt. Habe gelesen, daß das nur gültig ist bei Angabe es Einzelfalls und, was bei uns nicht der Fall ist, jährliche Höchstgrenze. Wir sollen jetzt den Austausch der Warmwasserpumpe bezahlen. Gehören solche Teile auch zur Kleibnstreparatur und müssen wir diese , aufgrund unserer Klausel im Vertrag bezahlen??
Hier der genaue Wortlauf in unserem Vertag
Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit diese im Einzelfall der Reparatur oder Bagatellschadenbehebung EUR 500,00 nicht übersteigen.
Die Übernahme solcher Kosten durch den Mieter ist je Kalenderjahr auf EUR............ v.H. der Jahresnettokaltmiete, begrenzt
Vielleicht gibt es ja noch eine kostenlose Auskunft für so eine Frage.
Danke im Voraus
ati1957
Kleinstreparatur im Einzelfall 500 € rechtens???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Herzlichen Glückwunsch,
durch die Gier des Vermieters ist die Klausel ungültig, Ihr braucht Euch um solche Kleinreparaturen keine Gedanken mehr zu machen.
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Na, das ist doch mal was. Aber woher hast Du diese Kenntnis. Ich habe schon so viel gesucht, aber alles immer nur relativ oder im Ausnahmefall und. und, und.
Hast Du eine Quelle, die das belegt??
Danke für die Hilfe
ati1957
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Handelt es sich hierbei um ein deutsches Mietverhältnis ?
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quote:
Aber woher hast Du diese Kenntnis. Ich habe schon so viel gesucht, aber
Tja, wer googeln kann, ist klar im Vorteil. Unter dem Stichwort "Kleinreparaturklausel" gibt es über 10.000 Treffer und die Treffer der ersten Seite verweisen schon mal alle auf die BGH-Rechtsprechung, die zwischen 75,- Euro und maximal 100,- Euro die Kleinreparaturklauseln für wirksam erachtet.
500,- Euro sind definitiv unwirksam, daher müsst ihr gar keine Kleinreparaturen bezahlen.
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"justice"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Nein das ist nicht der Gesamtbetrag fürs Jahr, sonder der Einzelfall. Der Gesamtbetrag steht ja nicht im MV. Hab doch vorhin zitiert, was im MV steht. Auch wenn es in seinem Vertrag steht, ist das doch wohl sein Peck. Ich berufe mich auf meinen MV.
ati1957
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Der Ort des Geschehens muß wohl mysteriös bleiben.
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Wie eine(r) von Euch ja schon feststellte, es ist gut, wenn man googelt. Genau das tue ich ja auch und hab jetzt so einige Hinweise, daß im MV immer beide Summen stehen müssen. Nämlich der Einzelfall und die Gesamtsumme des Jahres. Sinn ist, daß der Mieter schon bei Unterschrift des Vertrages weiß, worauf er sich einläßt und welche Jahreskosten evtl. auf ihn zukommen. Bei mir stimmt es also, wie ihr schon festgestellt habt, gleich 2 x nicht. Der Einzelfall ist viel zu hoch angesetzt und das Jahresaufkommen fehlt gänzlich. Muß mir jetzt nur noch die richtigen Paragraphen raussuchen (ich gleube, es steht in der II.Berechnungsverordnung), damit ich mich auch richtig auf etwas beziehen kann. Habe nämlich nicht vor, gleich zum Anwalt zu rennen, sondern will dem Vermieter erst einmal Fakten um die Ohren hauen. Hoffe es wirkt, Ärger gibt das sowieso.
ati1957
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quote:
will dem Vermieter erst einmal Fakten um die Ohren hauen
Von einem aktuellen Fall war bisher garnicht die Rede.
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Du musst doch gar nicht zum Anwalt. Der Vermieter muss ja schliesslich Dich verklagen. Du brauchst derzeit einfach die Rechnung nicht bezahlen.
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--- editiert vom Admin
nein, wir haben eine Doppelhaushälfte gemietet. Kaltmiete 665€. Gnz normaler Privatmietvertrag
ati1957
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--- editiert vom Admin
was ist das für eine Frage? Natürlich Deuschland - Brandenburg, um genauer zu sagen, südlich von Berlin
ati1957
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was ist das für eine Frage?
Eine naheliegende.
Ein solcher Betrag legt schon die Vermutung nahe, daß da jemand vergessen haben könnte, österreichische Schilling auf Euro umzurechnen.
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--- editiert vom Admin
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