Kleinstreparaturen - Vermieter hat 2 mal erfolglos versucht zu reparieren

30. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
boersianna
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Kleinstreparaturen - Vermieter hat 2 mal erfolglos versucht zu reparieren

Guten Tag,

Fallbeispiel:
Einzug Mietwohnung Sommer 2003 - Bj. Mietshaus 1973.

Mangel: a) wiederholter Mangel zum 3. Mal:
Rolladen Balkontür Wohnstube und Fenster Schlafzimmer
schließen nicht richtig bzw. sind in sich verschoben.
b) Wasser Bad muss im Vergleich zur Küche ungewöhnlich
lang fließen, bis Warmwasser kommt - ergo unnötig
höhere Wasserkosten.

Vermieter hat auf Mängelmitteilung wegen Rolläden im Herbst 2003 und Frühjahr 2004 einen Handwerker zur Behebung der Mängel beauftragt und die Kosten komplett selbst übernommen.

Neue Mängelmeldung Herbst 2006 wies der Vermieter ab:

zu a) Da es sich um eine Kleinstreparatur handeln könnte,
verweist er auf den Mietvertrag auf die entsprechende
Mietbedingung.
zu b) Bei der Wasserversorgung wurde nichts geändert. Dass nicht
sofort heißes Wasser kommt ist üblich bei zentralen
Wasserversorgungen. Der Mieter könnte ja mit dem Sanitäts-
installateur direkt sprechen.

Die Kleinstreparaturklausel (75 EUR p.a. + max. 1 Monatsmiete p.a.) ist vereinbart. Rolladenhandwerker hat Vermieter bei letztem Besuch mitgeteilt, dass die Rolläden (und Fenster) ausgetauscht werden müssten. Der Vermieter möchte die Baumaßnahme seinen Kindern überlassen, wenn die das Mietshaus im Falle seines Ablebens erben.

Wenn Vermieter 2 x die Reparatur der Rolläden übernommen hat und ersichtlich ist, dass Mängel wiederkehren, ist sein Verweis auf Kleinstreparaturenklausel haltbar? Gilt die auch im Falle des Wasserproblems?

MfG
boersianna

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Schreib doch mal bitte den genauen Wortlaut der Klausel. Es soll wohl heisen 75 EUR/Reperatur und max. 1 Monatsmiete / Jahr für alle Reperaturen.

Vorab ist eines zu bemerken:

Bei einer gütligen Kleinreperaturklausel MUSS der Vermieter den Mangel beheben lassen und KANN dann den Betrag der Reperatur vom Mieter zurückfordern. Du selber musst niemanden Beauftragen. Daher kann er Dir die Rechnung schicken und mit dieser auf diese Klausel verweisen, nicht wegen der Reperatur selbst.

Wobei hier auch nur eine Reperatur bis 75,00 EUR Ersatzpflichtig wäre, ab 75,01 EUR zahlt komplett der VM selber.

Gruß

Michael


-- Editiert von michael32 am 30.11.2006 21:38:14

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#2
 Von 
boersianna
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Michael,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Hier der Wortlaut der Klausel:

"Der Mieter ist verpflichtet, die Reparaturkosten für Installationsgegenstände, die seinem direkten und häufigen Zugriff ausgesetzt sind, wie die Installation für Wasser und Gas, Elektrizität, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türenverschlüsse, sowie für Rolläden zu tragen, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur EUR 75,00 nicht übersteigen und der jährliche Reparaturaufwand nicht mehr als eine Monatsmiete (ohne Heizkosten) beträgt."

MfG
boersianna

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,
im Normalfall ist die Einzelreparatur bis 75 EUR korrekt, die Jahresgrenze legt man normalerweise in % der Jahresmiete fest (Kalt) max. 8% sind hier zulässig, wobei ich jetzt mal rein mathematisch vermute, daß es bei 1 Kaltmiete nicht über 8% der Jahresmiete geht.

Wie gesagt ist jedoch der VM zuständig den Mangel zu beheben und kann dann, soweit sich die Kosten unterhalb der 75 EUR bewegen, diese von Dir zurückholen bis max. der einen Nettomiete.

Wobei hier interesant wäre, wenn mehrere Rolläden defekt sind, ob hier jede Reparatur einzeln zählt oder alle auf einmal zusammen.

Gruß

Michael

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