Ich wurde von der Architektin schriftlich aufgefordert, meine Klimaanlage zu entfernen, da diese die Sanierungsarbeiten behindert. Unter Fristangabe bis zum 21.07.2010. Anbringung wurde seinerzeit vom VM erlaubt.
Durch die Hauswand befindet sich durch ein Loch ein Kupferrohr und ist mit einer ca. 5 x 5 cm großen Blende an der Außenwand ummantelt und geht dann in das Außengerät auf dem Balkon.
Nach der Sanierung (Hausdämmung) besteht keine Möglichkeit mehr, die Klimaanlage erneut anzubringen, ohne erhöhten baulichen/kostenträchtigen Aufwand.
Wer würde den bezahlen?
Muss ich die Anlage entfernen?
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-- Editiert am 15.07.2010 15:56
Klimaanlage entfernen, Sanierungsarbeiten
Fragen zur Miete?
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ja
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Muss ich überhaupt die Anlage selber entfernen?
Das ist doch ähnlich als wenn jemand eine Sat-Anlage auf seinem Balkon installiert hat. Dann hat der ca. 2 Wochen kein Fernsehen und ich muss noch 2 Wochen in der Hitze schwitzen.
Danach kommt ja erst die Rückinstallation
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quote:
Nach der Sanierung (Hausdämmung) besteht keine Möglichkeit mehr, die Klimaanlage erneut anzubringen, ohne erhöhten baulichen/kostenträchtigen Aufwand.
Ist denn überhaupt geklärt, daß die Installation der Anlage anschließend wieder genehmigt wird ?
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--- editiert vom Admin
Muss ich die Anlage abbauen???
Hat noch keiner so eine Situation gehabt?
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Ich habe ein Urteil gefunden: Landesgericht Berlin Az: 65 S 62/08
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Aus dem erlese ich, dass ich es nicht muss. "Stille" Duldung.
Mieter ist nicht für die Baufreiheit zuständig.
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--- editiert vom Admin
@LiloWanders
Das war nur ein Verweis bzw.Vergleich auf vielleicht häufiger vorkommende Begebenheiten. Also etwas anderes als nur Klimaanlage. Die Leute haben häufiger Sat-Schüsseln als Klimaanlagen.
Und ja die Wärmedämmung ist wichtiger, aber meine Frage konnte bisher keiner beantworten.
Noch nie jemand erlebt?
Mein Vermieter macht das, weil er Probleme mit der neuen EnEv 2009 hat.
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Muss ich die Klimaanlage entfernen?
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im Hinblick auf LG Berlin Az: 65 S 62/08
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-- Editiert am 15.07.2010 17:52
--- editiert vom Admin
quote:
quote:
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Auch die Genehmigung für die Anbringung einer Schüssel kann später widerrufen werden
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Das ist so natürlich wieder mal falsch.
Ist es nicht wenn sich die Vorrausetzungen für diese Genehmigung geändert haben.
Im Fall der Klimaanlage ist es halt so...
Und es ist nun mal der Besitzer der Anlage der für die Kosten von Abbau aufkommen muss, wenn er das Gerät intakt behalten will, denn die meisten Maurer kennen da keine Gnade.
Gruss
Fulgora
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"
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