Hallo alle zusammen,
ich hoffe auf Hilfe durch dieses Forum:
Wir wohnen zu zweit seit 2008 in einer 88 qm großen Mietwohnung. Im Schlafzimmer, Büro (Kinderzimmer) und im Wohnzimmer sind Klimaanlagen vorhanden. Der Klimagenerator steht auf dem Balkon. Wir haben die Wohnung so vorgefunden, wurde also vom Vermieter so vermietet inkl. der Klimaanlagen.
Kürzlich bekamen wir einen Brief; worin uns der Vermieter über die Hausverwaltung mitteilt, dass es in letzter Zeit zu Beschwerden bzgl. Störungen an den Klimaanlagen im Haus gekommen ist.
Außerdem weist man darauf hin, dass man bisher keine Wartung durchgeführt hat, um uns zusätzliche Kosten zu ersparen.
Alle Mieter (6 Parteien) haben nun die Wahl:
1. Erklärung, dass wir die Klimaanlage nicht nutzen, das Gerät deshalb demnächst stillgelegt wird und keine Kosten entstehen!
2.Erklärung, das wir die Klimaanlage nutzen, diese dann 1x jährlich gewartet wird und diese Kosten uns dann mit den Nebenkosten abgerechnet werden.
Im Anhang ein Angebot bzgl. der Kostenhöhe von € 480,76 zzgl. Verschleißteile, evtl. Kältemittel usw. die separat in Rechnung gestellt werden.
Meine Frage ist also:
Wie sollen wir reagieren? Sind diese Kosten umlagefähig oder handelt es sich nicht vielmehr um Instandhaltungsarbeiten an der vermieteten Sache, die der Vermieter alleine zu tragen hat?
Sollten wir uns für die Stilllegung entscheiden, wird dann die Miete geringer? Schließlich gehört die Klimaanlage genauso wie die Gastherme fest zur Wohnung.
Zusatzinfo: In der Mietanzeige zur Wohnung wurde die Klimaanlage angepriesen, sie wird im Mietvertrag aber nicht erwähnt. Lediglich auf dem Übergabeprotokoll steht, das wir hierfür 1 Schlüssel erhalten haben.
Kann hier jemand einen Rat geben, oder hat einen ähnlichen Fall erlebt?
Bin auf Antworten gespannt und bedanke mich hierfür jetzt schonmal bei allen.
Mit freundlichen Grüßen
2 Ratsuchende
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Klimaanlage in Wohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Diese Betriebskosten sind umlagefähig, wenn die vertragliche Betriebskostenabrede das hergibt, also entweder bereits ausdrücklich umfast oder so gestaltet ist, dass der Vermieter auch neu hinzutretende Betriebskosten egltend machen kann.
Wartungskosten sind umlagefähige Betriebskosten. Der Austausch von Verschleißteilen einschließlich Betriebsflüssigkeit ist Instandsetzung, die der Vermieter auf den Mieter (nur) innerhalb der Bagatellreparaturklausel umlegen kann.
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quote:
einschließlich Betriebsflüssigkeit
Tatsächlich ?
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Dass eine Klimaanlage teuer ist wissen wir, der Mietpreis ist entsprechend hoch. Die Wohnung verfügt außerdem über eine Fußbodenheizung, elekt. Jalousien, Fahrstuhl und hochwertigen Granitfliesen. Deshalb dachten, dass der Mietpreis, nah an 1000 Euro die Wartung mit einschließt.
Wir werden uns aber sehr wahrscheinlich für die Stilllegung entscheiden, da wir die Klimaanlage selten benutzen, denn wenn es richtig warm ist, sitzen wir eh auf der Arbeit und schwitzen da; ohne Klimaanlage. ;-(
Vielen Dank nochmals, sollte einem noch was hilfreiches einfallen: her damit.
Ansonsten schicken wir den Brief Montag ab und erklären uns mit der Stilllegung einverstanden.
Schönes Wochenende wünschen wir allen fleißigen Schreibern in diesem Forum!
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