Klingelanlage schon über 3 Wochen defekt, ab wann Recht auf Mietsminderung?

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)
Klingelanlage schon über 3 Wochen defekt, ab wann Recht auf Mietsminderung?

Folgendes:
Klingelanlage hat hin und wieder etwas gemuckt,mal klingelte sie nur unten mla öffnete de Türoffner unten nicht.
Elektriker der Vermietung kam einmal und hat gemeint das da ein Kabel falsch fest sei, nun gut, wir als Mieter waren da nicht dran.
Nun ist es so, dass seit letztem Jahr, sogar vor Weihnachten schon bis jetzt die Klingelanlage vollkommen defekt ist.
Es klingelt weder unten, noch oben, noch fuktionier der Türöffner. das ist so nicht tragbar, da man immer, wenn man Paket erwartet schauen muss ob der Paket wagen kommt und dann runter muss, dabei ist das gerade bei schweren Sachen die man dann hochtragen soll einfach nicht hinnehmbar.
Oder mein Mann kommt schwer bepackt vom Einkauf, muss erst alles abstellen und dann aufschließen um den Einkauf dann wieder anzuheben.
Wir hatten das rechtzeitig gemeldet, da hieß es, es wird neu bestellt. Eine Woche später fragten wir noch mal nach, na es fehle noch ein Teil, wurde nach besellt.
Das ganze ist nun über 3 fast 4 Wochen her ohne das sich was tut.
Eine Mail zur nachfrage was nun mit der klingel sei, blieben unbeantwortet.

Habe langsam die faxen dicke, Miete möchten sie auch püntklich haben, aber was wichtiges was zur Mietsache gehört reparieren klappt nicht, nen Unding.

Ich habe mir überlegt, passiertdie Woche nix mehr, werde ich mit Mietminderung drohen.
Wie lange muss man das hinnemen bis man Miete mindern kann und wieviel?

Danke schonmal vorab.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Jacobsen123):
Wie lange muss man das hinnemen bis man Miete mindern kann

Das Recht zur Minderung besteht ab entstehen des Mangels.

2-5% Minderung wären da drin.



Zitat (von Jacobsen123):
dabei ist das gerade bei schweren Sachen die man dann hochtragen soll einfach nicht hinnehmbar.

Und wenn die Klingel funktioniert, dann transportiert die Klingel die Sachen nach oben? Oder wie ist das zu verstehen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Hier ist eine Tabelle, an der man sich orientieren könnte: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

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#3
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Jacobsen123):
Wie lange muss man das hinnemen bis man Miete mindern kann

Das Recht zur Minderung besteht ab entstehen des Mangels.

2-5% Minderung wären da drin.



Zitat (von Jacobsen123):
dabei ist das gerade bei schweren Sachen die man dann hochtragen soll einfach nicht hinnehmbar.

Und wenn die Klingel funktioniert, dann transportiert die Klingel die Sachen nach oben? Oder wie ist das zu verstehen?


nein dann kann man aufmachen und es kann hochgetragen werden echt witzig der satz.

@ Harry van sell: hm mist ich dachte man darf erst mindern wenn vermieter nix dagegen unternimmt.
wir hatten das ja sofort angezeigt und es wurde sich angeguckt rückwirkend mindern geht also nicht?
wenn also bis Januar nunnix passiert dann könnte man Januar zur neuen miete auf jeden fall mindern?

woher weiß ich aber nun, das es 2 oder 5 Prozent sind? also es geht garnix, weder klingeln, noch öffner.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Jacobsen123):
nein dann kann man aufmachen und es kann hochgetragen werden

Ja, das kann es ja jetzt auch?

Tut mir leid aber keiner der beiden Sätze ist als Argument für eine Erschwernis tauglich.




Zitat (von Jacobsen123):
woher weiß ich aber nun, das es 2 oder 5 Prozent sind?

Das kommt zum einen darauf an in welchem Stockwerk man wohnt und wie oft man täglich hoch und herunter laufen muss.
Zum anderen auch darauf, wie die Gerichte das in Deiner Gegend einordnen



Ich würde dem Vermieter ja ein Einschreiben senden. Darin würde ich eine Frist nach Datum setzen (14 Tage + 1 Tag Brieflaufzeit mindestens) um den am TT.MM.JJJJ gemeldeten Mangel zu beheben und für den Fristablauf ohne Reparatur eine Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete ankündigen.
Desweiteren würde ich ankündigen die Miete entsprechend um X% zu mindern.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

Brief kann ich direkt einstecken Gebäude der verwatltung ist nicht weit am besten empfang quittieren lassen.

es ging darum das ich oft schwere pakee bekomme die ich nicht alleine hochtragen kann die sonst der paketmensch bringt und ich exra am fenster stehen muss um zu schauen ob paket kommt oder nicht sind schon einige durch die lappen gegangen weil die klingel nicht ging und selber das schwere paket dann abholen ein nogo.

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