Knackige NK-Abrechnung (Wasser)

5. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
loderunner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Knackige NK-Abrechnung (Wasser)

Hallo,

wir haben gestern eine saftige Nebenkostenabrechnung bekommen. Grund war das Wasser. Haltet euch fest....angeblich sollen wir (2 Erwachsene und ein 2jähriges Kind) über [color=red]250m³ benötigte haben!!!!! D.h. 300€ nachzahlen und die Miete erhöht sich um einiges. Hallo?! Jetzt haben wir eben festgestellt das 1. die Wasseruhr nur bis 1998 geeicht war und 2. sich das schwarze Rädchen auch dann dreht, wenn kein Wasser verbraucht wird, und der Absperrhahn der WM zugedreht ist. Maschinen (WM oder Spülmaschine) haben wir keine neuen gekauft.

Welche Rechte haben wir in so einem Fall?!

Danke für eure Antworten!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

die Wasseruhr nur bis 1998 geeicht war
Wasseruhren drehen sich mit der Zeit langsamer, das liegt an den Kalkablagerungen, die die Zahnräder blockieren, aber niemals schneller.

sich das schwarze Rädchen auch dann dreht, wenn kein Wasser verbraucht wird, und der Absperrhahn der WM zugedreht ist.
Was ist denn sonst noch dahinter / darüber ?
Hast du so etwas wie ein Absperrventil das du zudrehen kannst ? Und dann bei den Nachbarn fragen, ob sie noch Wasser haben.


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#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

685 l Wasserverbrauch für eine 3-köpfige Familie pro Tag sind unter den genannten Umständen nicht so leicht zu erreichen...
Am Hausanschluß befindet sich eine geeichte Wasseruhr. Diese hat einen Anfangs- und Schlußstand für den Abrechnungszeitraum. Versuchen Sie folgendes: Setzen Sie sich umgehend schriftlich mit Ihrem Vermieter in Verbindung. Bitten Sie um einen persönlichen Termin, um in seinen Räumen die entsprechenden Unterlagen selbst einzusehen. Vergleichen Sie Anfangs- und Enbestand der Hausanschlußuhr mit ALLEN berechneten Wohneinheiten. - Ferner weisen Sie auf die defekten Zähler in Ihrer Wohnung klar hin. Lehnen Sie unter diesen Umständen eine Anerkennung der Wasserkosten ab und machen Sie einen Vorschlag, welchen Betrag Sie bereit sind, zu zahlen.
Dieses Vorgehen empfehle ich, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

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-- Editiert am 05.02.2010 15:06

-- Editiert am 05.02.2010 15:07

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#3
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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