Hallo,
habe jetzt Abrechnung mit sehr vielen Positionen bekommen.
Können sie alle umgelegt werden, wenn sie so nicht im Mietvertrag stehen?
- Wartung Aufzug
- Strom Aufzug
- TÜV Prüfung (Aufzug)
- Notrufservice Aufzug
- Notruftelefon Aufzug
- Prüfung Rauchabzugsanlage
- Dachrinnenreinigung
Danke
Können diese Betriebskosten umgelegt werden?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
In dem Mietvertrag steht:
Die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung v. 25.11.03 (BGBL.I S.2346) gelten als vereinbart und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet. .... Der Mieter verpflichtet sich hiermit, die Zahlung seines entsprechenden Anteils zu übernehmen.
Welche Betriebskosten sollen es konkret sein, steht nicht drin.
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Rauchabzugsanlage ? gemeint ist wahrscheinlich Schornsteinreinigung ist ok.
Dachrinnenreinigung ist ebenfalls ok, wenn sie regelmässig auftritt.
Insgesamt reicht der Verweis auf die BetrKV, analog früher der § 27, der II. Berechnungsverordnung.
D.h. die Kosten sind m.E. korrekt vereinbart und zu bezahlen !
MFG
--- editiert vom Admin
quote:
Mit Rauchabzugsanlage wird wohl die Rauchabzugsanlage gemeint sein.
Und diese soll nicht der Schornstein sein??
Rauchabzugsanlage = Rauch - u. Wärmeableitung im Brandfall
Dann können die sicher umgelegt werden.
Wissen Sie das nicht ???
Sorry,
mit der letzten Frage ist Mrs. Patience gemeint !
--- editiert vom Admin
Wenn das so ist:
"Insgesamt reicht der Verweis auf die BetrKV, analog früher der § 27, der II. Berechnungsverordnung",
dann sind in dieser Verordnung bestimmt nur diese 17 Betriebskostenarten aufgelistet und nicht solche wie z. B. Prüfung der Rauchabzugsanlage oder Notruf Aufzug?
--- editiert vom Admin
Stimmt genau, Ali
und ebenda muss auch die Dachrinnenreinigung vereinbart sein.
--- editiert vom Admin
Welche Kosten meinst Du speziell ?
Und jetzt?
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