Können diese Betriebskosten umgelegt werden?

22. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.06.2016 11:33:37
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)
Können diese Betriebskosten umgelegt werden?

Hallo,

habe jetzt Abrechnung mit sehr vielen Positionen bekommen.

Können sie alle umgelegt werden, wenn sie so nicht im Mietvertrag stehen?

- Wartung Aufzug
- Strom Aufzug
- TÜV Prüfung (Aufzug)
- Notrufservice Aufzug
- Notruftelefon Aufzug
- Prüfung Rauchabzugsanlage
- Dachrinnenreinigung


Danke

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12321.06.2016 11:33:37
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

In dem Mietvertrag steht:

Die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung v. 25.11.03 (BGBL.I S.2346) gelten als vereinbart und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet. .... Der Mieter verpflichtet sich hiermit, die Zahlung seines entsprechenden Anteils zu übernehmen.

Welche Betriebskosten sollen es konkret sein, steht nicht drin.

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#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Rauchabzugsanlage ? gemeint ist wahrscheinlich Schornsteinreinigung ist ok.
Dachrinnenreinigung ist ebenfalls ok, wenn sie regelmässig auftritt.

Insgesamt reicht der Verweis auf die BetrKV, analog früher der § 27, der II. Berechnungsverordnung.

D.h. die Kosten sind m.E. korrekt vereinbart und zu bezahlen !

MFG

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#4
 Von 
guest123-2236
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

quote:
Mit Rauchabzugsanlage wird wohl die Rauchabzugsanlage gemeint sein.



Und diese soll nicht der Schornstein sein??

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#6
 Von 
guest-12328.11.2010 23:52:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 10x hilfreich)

Rauchabzugsanlage = Rauch - u. Wärmeableitung im Brandfall

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#7
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

Dann können die sicher umgelegt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.11.2010 23:52:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 10x hilfreich)

Wissen Sie das nicht ???

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.11.2010 23:52:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 10x hilfreich)

Sorry,

mit der letzten Frage ist Mrs. Patience gemeint !

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2236
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12321.06.2016 11:33:37
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)


Wenn das so ist:

"Insgesamt reicht der Verweis auf die BetrKV, analog früher der § 27, der II. Berechnungsverordnung",

dann sind in dieser Verordnung bestimmt nur diese 17 Betriebskostenarten aufgelistet und nicht solche wie z. B. Prüfung der Rauchabzugsanlage oder Notruf Aufzug?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2236
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12328.11.2010 23:52:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 10x hilfreich)

Stimmt genau, Ali

und ebenda muss auch die Dachrinnenreinigung vereinbart sein.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2236
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12328.11.2010 23:52:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 10x hilfreich)

Welche Kosten meinst Du speziell ?

0x Hilfreiche Antwort

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