Könnte mein neuer Vermieter mir hinter meinem Rücken kündigen?

30. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
NeoMaxi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Könnte mein neuer Vermieter mir hinter meinem Rücken kündigen?

Sehr geehrte Forenmitglieder,
(Punkt 1 schweift ein wenig aus zu meiner Situation, die konkrete Frage findet Ihr unter Punkt 2 :] )

1.
Das Haus in dem ich meine kleine schnuckelige 54qm Wohnung zu einer sehr fairen Miete habe, wurde vor kurzem wegen eines Erbstreites teilversteigert und von einem Spekulanten und seiner Wohnbau GmbH erworben. Dieser möchte den Mietvertrag nicht fortsetzen und dachte ich würde gegen €5000 Abfindung mit Kusshand ausziehen. Das Haus wurde 1982 gebaut und ist eigentlich in sehr guten Zustand. Da es in der Familie meiner ehemaligen Vermieterin bleiben sollte, hatte ihr Mann (selbst Ingenieur) alles überdimensioniert geplant. So hat das Haus bereits Doppel Isolierfenster, gute Isolierung, Fußbodenheizung, einen vorhandenen Fahrstuhlschacht und Elektrik die auf Büroräume ausgelegt ist. Der neue Vermieter meint aber nun das er das Haus "Kernsanieren" müsste und nicht um mich herumbauen könnte. Dem will ich eigentlich auch nicht im Weg stehen. Letztendlich sollen die neu entstandenen Wohnungen jedoch direkt in Eigentumswohnungen umgewandelt und wieder verkauft werden.

ABER, mein Problem ist das ich durch eine chronische schwere Depression mittlerweile in ALG 2 bin und nicht einfach mal so eine gleichwertige Wohnung finden kann. Da ich zudem stark eingeschränkt bin im Alltag und mittlerweile bis auf meine Psychiaterin und Verhaltenstherapeutin komplett sozial isoliert bin, bin ich hier dementsprechend fest an den Ort gebunden. Es ist alles in maximal 15 Minuten zu Fuß erreichbar und gibt mir so die Möglichkeit mit meiner Depression und Panikattacken noch das nötigste selbsständig zu erledigen und schnell meine Ärzte zu erreichen zu denen ich über Jahre ein sehr vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut habe.

Er meinte darauf er würde die Abfindung ja nicht "groß ausposaunen" woraufhin ich ihm klipp und klar gesagt habe das ich an einer Abfindung nicht interessiert bin und erst recht nicht vor dem Jobcenter geheim halten würde. Vor allem nicht nachdem mich das Jobcenter hier immer zu 100% bei meiner Genesung unterstützt hat. Das so etwas mit Freiheitsstrafe bestraft werden kann, habe ich mir dann erspart zu erklären.


Noch zeigt sich mein neuer Vermieter freundlich, da ich es nicht ausgeschlossen habe auszuziehen wenn er mir eine gleichwertige moderne Wohnung hier in der Nähe anbieten kann. Das dürfte aber utopisch sein, denn selbst 10qm kleinere Altbau Wohnungen ohne Fußbodenheizung etc. sprengen hier die Höchstgrenze der angemessenen Mietkosten bei weitem. Auf eine Sozialwohnung wartet man hier im Raum Stuttgart 1-3 Jahre und diese kann dann auch im ganzen Raum liegen. Lehnt man diese ab beginnt das warten von vorne.

Ich bin mit der ganzen Situation dank meiner extremen Antriebsstörung sehr überfordert und es macht mir all die kleinen Fortschritte die ich nach 2 Monaten Klinikaufenthalt und meiner Verhaltenstherapie gemacht habe wieder zunichte.

So weiß ich z.B. nicht ob ich ohne eine schriftliche Kündigung überhaupt schon Rechtsberatungshilfe beantragen kann. Vom hiesigen Mieterschutzverein wurde mir jetzt schon mehrmals abgeraten und empfohlen direkt einen Fachanwalt zu suchen. Was dann das nächste Problem für mich ist, denn wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt man mit dem Beratungshilfeschein nur eine Chance einen kompetenten Anwalt zu finden. Und ich weiß nicht wie ich einen Fachanwalt finden kann, der auch empathisch und vorurteilsfrei ist und sich auch für Menschen wie mich motiviert einsetzt.

2.
Meine Mutter hatte damals weil ich noch Student war den Mietvertrag auf Wunsch meines ehemaligen Vermieters mitunterschrieben. Ich war in all der Zeit hier natürlich alleine gemeldet und die Miete wurde auch nur von mir überwiesen. An erster Stelle im (Standard-)Mietvertrag stehen aber meine Eltern mit deren voller Adresse und an zweiter stelle stehe ich. Es ist aber nirgends im Vertrag definiert das meine Eltern Hauptmieter und ich nur Untermieter wäre bzw. umgekehrt. Natürlich habe ich den Mietvertrag auch unterschrieben.

So habe ich das Begrüßungsschreiben des neuen Vermieters nicht erhalten, weil er es an meine Eltern geschickt hat, zwar unter meinem Namen, aber da mein Vater es geschafft hat einen Keil zwischen mich und meine Mutter zu fahren, ist der Kontakt zwischen Ihr und mir seit langer Zeit komplett zusammengebrochen. Eine riesige Wunde die damit aufgerissen wurde, da sie das einzige Stück Familie war das ich mein eigen nennen konnte. Dementsprechend wurde ich von meinen Eltern auch nicht informiert. Das Begrüßungsschreiben habe ich erst auf Anfrage beim neuen Vermieter erhalten. Nachdem ich bemerkt habe, dass das angefügte Begrüßungsschreiben an meine Eltern ging, habe ich gleich darum gebeten die Adresse zu korrigieren, so dass alle Anschreiben an mich gehen. Das wurde mir auch per Email bestätigt.

Jetzt habe ich trotzdem Bauchschmerzen, dass eine Kündigung lediglich an meine Eltern geht bzw. hinter meinem Rücken ein Mietaufhebungsvertrag vereinbart werden könnte und ich keine Chance habe Einspruch zu erheben.

Könnte sich der neue Vermieter also irgendwie darauf berufen er hätte ordentlich gekündigt, wenn er die Kündigung lediglich an meine Eltern senden würde und ich somit keinen Widerspruch einlegen könnte weil ich nichts davon mitbekommen würde?


Vielen Dank fürs offene Ohr!

Schöne Grüße,
Maxine

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Meine Mutter hatte damals weil ich noch Student war den Mietvertrag auf Wunsch meines ehemaligen Vermieters mitunterschrieben.


Und wer hat da mieterseits noch mit unterschrieben?

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#2
 Von 
NeoMaxi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Und wer hat da mieterseits noch mit unterschrieben?


Nur meine Mutter und ich haben den Mietvertrag unterschrieben!

-- Editiert von NeoMaxi am 30.11.2021 17:23

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von NeoMaxi):
Könnte mein neuer Vermieter mir hinter meinem Rücken kündigen?
Vermutlich nicht.
Zitat (von NeoMaxi):
Nachdem ich bemerkt habe, dass das angefügte Begrüßungsschreiben an meine Eltern ging, habe ich gleich darum gebeten die Adresse zu korrigieren, so dass alle Anschreiben an mich gehen. Das wurde mir auch per Email bestätigt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4610 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von NeoMaxi):
Nur meine Mutter und ich haben den Mietvertrag unterschrieben!


Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, dann muss der VM auch euch beiden kündigen, gleiches gilt für einen Aufhebungsvertrag. Stehst du unter Betreuung?

1x Hilfreiche Antwort

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