Komischer Zettel vom Grundversorger im Briefkasten // Update

10. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)
Komischer Zettel vom Grundversorger im Briefkasten // Update

Leider habe ich den alten Thread geschlossen, weil ich dachte, das Ganze habe sich erledigt. Heute kam aber eine neue E-Mail von Westnetz:

Zitat:
ich beziehe mich auf Ihr Anliegen hinsichtlich der Ihnen vorliegenden
Anmelde-Erinnerung. Sie hatten hierzu ebenfalls mit der innogy SE Kontakt
aufgenommen. Gerne teile ich Ihnen Folgendes aufklärend mit:

Nach umgehender Rücksprache mit der zuständigen Außendienstabteilung ist
festzuhalten, dass in der KW 49 unsererseits keine Sperrung im Haus vorgenommen
wurde. Auch ist unsererseits nicht angedacht, die Stromzuführung Ihnen gegenüber zu
unterbrechen.

Um eine Zählerverwechslung aufgrund der Ihnen zugestellten Anmelde-Erinnerung
ausschließen zu können, erfolgt in Kürze eine Vor-Ort-Überprüfung der
Zähleranschlusskonstellation durch unseren Außendienst. Zwecks gemeinsamer
Vor-Ort-Begehung wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir Ihre telefonischen
Kontaktdaten zur Verfügung stellen würden. Der verantwortliche
Außendienstmitarbeiter würde sich sodann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Für die Unterstützung in dieser Angelegenheit danke ich Ihnen im Voraus.


Ich vereinbare mal zeitnah einen Termin bei der Vebraucherzentrale. Darauf habe ich keine Lust mehr. Vermieter und Hausverwalter rühren sich auch nicht.

-- Editiert von Lars-Daniel Weber am 10.12.2018 20:15

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Merkwürdig, erst wollte man aufklärung, jetzt wird einem diese sogar komplett mit Vor-Ort-Überprüfung angeboten und das will man nicht mehr? Kein Thema, einfach absagen bzw. mitteilen das man nicht mitmachen will.
Das kann man auch ohne Verbraucherzentrale.

Mit den eventuell negativen Folgen muss man dann leben.



Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Vermieter und Hausverwalter rühren sich auch nicht.

Schriftlich angefragt, mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Kurz nochmal vor ab: Westnetz gehört zu Innogy gehört zu RWE.

Zitat (von Harry van Sell):
Merkwürdig, erst wollte man aufklärung, jetzt wird einem diese sogar komplett mit Vor-Ort-Überprüfung angeboten und das will man nicht mehr?

Nein nein, Innogy hat bei ihrer Kollegin im Westnetz-Büro angerufen (vermutlich sitzen die alle auf der gleichen Etage). Die Westnetz-Dame sagte nun: ups, war wohl ein Fehler und die Innogy-Dame hat mir dies mitgeteilt. Nun hat sich Westnetz aber nochmal auf meine Mail gemeldet und meint: ui, das ist ggf. doch was schiefgelaufen. Vermutlich war die Dame gerade auf dem Klo und hat das Gespräch mit der Innogy-Dame nicht mitbekommen. Vielleicht war's ja auch in der gemeinsamen Kaffeeküche, keine Ahnung.

Zitat (von Harry van Sell):
Kein Thema, einfach absagen bzw. mitteilen das man nicht mitmachen will.

Das ist es ja, ich soll irgendeinen Technikertermin per Telefon vereinbaren! Ich habe den Verdacht, dass dadurch Kosten auf mich zukommen könnten.

Zitat (von Harry van Sell):
Das kann man auch ohne Verbraucherzentrale.

Mit den eventuell negativen Folgen muss man dann leben.

Und genau hierüber soll ich die Zentrale beraten. Für ein wenig Aufpreis, vertreten dich mich auch, das heißt: die rufen da an und klären das. Kennst du den Passierschein A38 bei Asterix?

Zitat (von Harry van Sell):
Schriftlich angefragt, mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum?

Nein, denn es betrifft sie ja auch gar nicht. Ich habe sie nur in Kenntnis gesetzt. Strom muss vom Mieter geregelt werden.

-- Editiert von Lars-Daniel Weber am 10.12.2018 22:52

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Das ist es ja, ich soll irgendeinen Technikertermin per Telefon vereinbaren! Ich habe den Verdacht, dass dadurch Kosten auf mich zukommen könnten.


Und der Verdacht beruht auf was? Und bitte verschonen Sie mich mit Mutmaßungen über Kaffeeküchen, Büros etc. und beschränken sich auf das Wesentliche. Danke.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich vereinbare mal zeitnah einen Termin bei der Vebraucherzentrale.
Das verstehe ich nun auch nicht.

Es ist dein Vertrag, also bist du gewissermaßen auch verantwortlich. Insbesondere musst du sicherstellen, dass der richtige Zähler mit dir verknüpft ist (im doppelten Sinne, also einmal elektrisch, und dann abrechnungstechnisch).
Überprüfe das doch einfach mal, so kompliziert ist das doch nicht.

Der Vermieter muss dir übrigens Zugang zu deinem Zähler gewähren, sogar regelmäßig.

Stefan

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#5
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Und der Verdacht beruht auf was?

Niemand hat mir bislang erklärt, ob ein Technikerbesuch kostenfrei ist oder nicht. Ich habe keinerlei Post (außer einem formlosen Zettel) von Westnetz erhalten. Kein Anschreiben, keine AGB nichts. Wenn da jetzt drinsteht "Prüfung des Zählers 200 EUR + Anfahrt" - was dann? Ungesehen bestelle ich da sicher nichts.

Zitat (von AltesHaus):
Und bitte verschonen Sie mich mit Mutmaßungen über Kaffeeküchen, Büros etc. und beschränken sich auf das Wesentliche. Danke.

Das war natürlich ironisch gemeint, da das Ganze ein Konzern ist, in dem die Kunden hin- und hergeschoben werden. Ich war ursprünglich Kunde bei RWE, habe jetzt einen Vertrag bei Innogy und werde jetzt auch noch von Westnetz angeschrieben. Alle sind untereinander unternehmerisch vernetzt.

Zitat (von reckoner):

Zitat:
Ich vereinbare mal zeitnah einen Termin bei der Vebraucherzentrale.
Das verstehe ich nun auch nicht.

Ich möchte einfach Klarheit, wieso Westnetz nach fast drei Jahren plötzlich auf den Plan tritt und behauptet, mein Zähler sei möglicherweise falsch gemeldet. Ich habe - außer einem Zettel - keinerlei Informationen erhalten.

Zitat (von reckoner):
Es ist dein Vertrag, also bist du gewissermaßen auch verantwortlich. Insbesondere musst du sicherstellen, dass der richtige Zähler mit dir verknüpft ist (im doppelten Sinne, also einmal elektrisch, und dann abrechnungstechnisch).
Überprüfe das doch einfach mal, so kompliziert ist das doch nicht.

Ich möchte die Vergewisserung haben, dass ein Technikerbesuch kostenfrei ist (siehe oben). Niemand hat mich bislang darüber informiert. Ich habe jedoch zwei Schreiben von Innogy, die eindeutig sagen, dass mich mein ehemaliger Vermieter damals angemeldet hat und alles mit der Anmeldung okay sei.

Zitat (von reckoner):
Der Vermieter muss dir übrigens Zugang zu deinem Zähler gewähren, sogar regelmäßig.

Muss erstmal rausfinden, wer das jetzt ist. Die Hausverwaltung möchte mich bei dem Problem nicht unterstützen.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Niemand hat mir bislang erklärt, ob ein Technikerbesuch kostenfrei ist oder nicht.


Aber Sie haben die Bestätigung, dass er was kostet? Wie kommen Sie auf solch eine Idee?

Ich verstehe aber nach wie vor Ihr Problem nicht und warum Sie dies alles losgetreten haben ...

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#7
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Und schon wieder eine neue Mail von Innogy. Das Unternehmen sei nur wegen der Marktrollentrennung von Vertrieb und Netz gegründet worden. Es habe im Objekt eine Zählerverwechslung gegeben und jeder Mitbewohner des Objekts habe einen "Brief" erhalten.

Komisch, ich habe nie einen Brief, sondern nur eine Anmeldeerinnerung erhalten. Wieso haben die nicht einfach ein Anschreiben verfasst, dass es zu einer Zählerverwechslung kam und dies nun überprüft wird? Ich habe direkt eine Anmelde-Erinnerung erhalten.

Habe gerade im Hausflur übrigens zwei Leute aus den oberen Etagen getroffen: keiner hat so einen Brief/Zettel bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nochmals ...

Was in aller Welt ist Ihr Begehr??

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Aber Sie haben die Bestätigung, dass er was kostet?

Muss ich eine Bestätigung haben, dass es etwas kostet? In der Regel kostet es immer etwas, wenn der Techniker rauskommt. Vor ein paar Wochen wurde doch diskutiert, dass jemand den Stördienst von Unitymedia (ehemals Kabelnetzbetreiber) angerufen hat, obwohl dies nur der/die Eigentümer hätten tun sollen/dürfen.

Zitat (von AltesHaus):
Ich verstehe aber nach wie vor Ihr Problem nicht

Ich verstehe ebenfalls das Problem nicht. Ich hatte auf einmal einen Zettel im Briefkasten, dass ich einen Stromzähler nicht angemeldet habe.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Was in aller Welt ist Ihr Begehr??


Ganz einfach:

1. Wieso ich nicht über den Grund einer Anmelde-Erinnerung informiert wurde.

2. Eine Aussage, wie es zu der Annahme kam, dass es zu einer Zählerverwechslung gekommen ist?
Mir liegt eine Mail von RWE/Innogy aus dem Jahr 2016 vor, dass der ehemalige Vermieter/Wohnungseigentümer die Anmeldung vorgenommen hat. Daher stand dies nicht in meinem Wirkungsbereich. Ferner hat Innogy mir vor ein paar Tagen nachweislich per Mail mitgeteilt, dass alles in Ordnung sei und ich das Schreiben als nichtig betrachten könne.

3. Eine Aussage darüber, welche Kosten kommen bei einer Vor-Ort-Prüfung eines Techniker auf mich zu und wer übernimmt die Kosten hierfür? Ich bitte daher um Übersendung der Preis- und Leistungsübersichten sowie der AGB.

4. Muss ich dem Techniker im Rahmen der Vor-Ort-Begehung Zugang zu meiner Wohnung verschaffen?

5. Bekomme ich Verdienstersatz, wenn ich Nachweis nicht Verursacher der Verwechslung bin?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ja ... warum einfach, wenn es auch kompliziert geht ...

1. Das ist doch vollkommen wurscht.

2. Wen interessiert das jetzt noch?

3. Bekommen Sie nicht.

4. Der muss doch nur zum Zähler, wieso soll der eine Wohnungsbegehung veranstalten?

5. Watt?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Ich gehe von Trolling aus und werde die Kommunikation mit Ihnen nicht fortführen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

1. Ist die Frage ernst gemeint?

2. Ganz einfach: Nach den Unterlagen der Westnetz gehört der nicht angemeldete Zähler zu Deiner Wohnung. Nachdem Du Dich beschwert, hat man festgestellt, dass Du für einen anderen Zähler bezahlst. Da gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:
a) Die Unterlagen der Westnetz sind falsch
b) Du zahlst für den falschen Zähler

3. Drehst Du jetzt völlig durch? Auf die E-Mail würde ich einfach antworten, dass ich davon ausgehe, dass der Besuch des Technikers für mich kostenfrei ist.

4. wahrscheinlich nicht, was sollte der in Deiner Wohnung wollen?

5. Nein, aber vielleicht kommt der Techniker ja zu einer Zeit, zu der Du zu Hause bist

Was willst Du eigentlich bei der Verbraucherberatung? Die wissen auch nicht, ob Dein Zähler vertauscht wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Ich gehe von Trolling aus und werde die Kommunikation mit Ihnen nicht fortführen.


Ich habe gerade das Gefühl, dass Du hier der Troll bist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das ist es ja, ich soll irgendeinen Technikertermin per Telefon vereinbaren!

Nö. Ausweislich der E-Mail von Westnetz ist der bereits vereinbart.



Zitat (von Lars-Daniel Weber):
1. Wieso ich nicht über den Grund einer Anmelde-Erinnerung informiert wurde.

Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.



Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Eine Aussage, wie es zu der Annahme kam, dass es zu einer Zählerverwechslung gekommen ist?

Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.
Wenn ich raten müsste: Weil ein panischer Zettelempfänger immer wieder bei allen Beteiligten nachgebohrt hat.



Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Eine Aussage darüber, welche Kosten kommen bei einer Vor-Ort-Prüfung eines Techniker auf mich zu

Wie immer: schriftlich anfragen.



Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Ich bitte daher um Übersendung der Preis- und Leistungsübersichten sowie der AGB.

Die sollte man schon längst seit Vertragsabschluss in den Unterlagenhaben?



Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Muss ich dem Techniker im Rahmen der Vor-Ort-Begehung Zugang zu meiner Wohnung verschaffen?

Kein Zähler, kein Grund



Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Bekomme ich Verdienstersatz, wenn ich Nachweis nicht Verursacher der Verwechslung bin?

Nö, man hat haupt- und nebenvertragliche Mitwirkungspflichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Muss ich dem Techniker im Rahmen der Vor-Ort-Begehung Zugang zu meiner Wohnung verschaffen?
Ob du das musst weiß ich nicht (kommt auf die Anlage an, wahrscheinlich aber nicht).
Nur sollte es eigentlich in deinem Interesse sein festzustellen, an welchem Zähler deine Wohnung hängt.
Wie ich schon angedeutet hatte, kann - und sollte - man das am besten selber überprüfen (starker Verbraucher an = Zähler muss spürbar schneller laufen).

Noch was: In dem anderen Thread zum Thema hattest du geschrieben, dass du gar keinen Vertrag mit Westnetz hättest. Das ist aber falsch, mit dem Netzbetreiber schließt man konkludent - durch Stromabnahme - einen Vertrag.

Zitat:
Ich habe gerade das Gefühl, dass Du hier der Troll bist.
Das hab' ich nun überhaupt nicht (in dem Pfandbon-Thread vielleicht, aber in diesem hier nicht).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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