Kommunikation mit Hausverwaltung: direkt oder über den Eigentümer?

14. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
sofiehatfragen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kommunikation mit Hausverwaltung: direkt oder über den Eigentümer?

Liebe Forummitglieder,

meine Mietwohnung ist Teil einer WEG wo sowohl Mieter als auch einzelne Eigentümer im Haus wohnen.
Weiß einer hier Bescheid: kann ich als Mieter die Hausverwaltung direkt kontaktieren oder muss ich mich an meinen Eigentümer wenden und ihn bitten, Dinge mit der HV zu klären?
Es geht um eine eigentlich nicht sehr große Sache: ich würde gerne bei der HV nachfragen, ob die nicht die Bauarbeiter bitten könnten, das Treppenhaus zu säubern bevor sie Feierabend machen und das Haus verlassen.
Eine Wohnung im 1.OG wird seit Wochen renoviert und es gibt so viel Dreck im Treppenhaus, dass es gezwungenermaßen auf alle höheren Etagen auf den Schuhen "mitgetragen" wird.
Das dauert schon so lange, dass es langsam echt schlechte Stimmung macht wenn man nach der Arbeit nach Hause kommt. Ein paarmal habe ich mir dann abends einfach Eimer und Mop geschnappt und das Treppenhaus von meiner Etage bis nach unten sauber gewischt. Am nächsten Tag ist alles wieder verdreckt wenn ich nach Hause komme :(
Auch gibt es bei uns freitags die wöchentliche Hausreinigung - diese kann man sich echt sparen, denn 10 Minuten nachdem die Reinigungsperson geht, wird ihre Arbeit komplett zunichtegemacht.
Ich habe Renovierungen miterlebt, einmal habe ich sogar die zu renovierende Wohnung während der Renovierung selber bewohnt, und weiß dass Renovieren auch anders geht, mit Pappe oder Teppich zum Abdecken, abernds zusamengerollt und am Tage wieder ausgerollt zum Schutz vor dem Schmutz.
Ich bin mir nur nicht sicher, wer mein Ansprechpartner wäre, die HV oder mein Vermieter?
Danke an alle, die bis hier gelesen haben :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Bei einer WEG ist die HV normalerweise nur für die Belange der Eigentümer zuständig, nicht für die von Mietern einiger Eigentümer.

Ansprech-/Vertragspartner ist der Vermieter.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119310 Beiträge, 39709x hilfreich)

Ansprechpartner ist immer der Vermieter, es sei denn er hätte was anderes festgelegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
ich würde gerne bei der HV nachfragen, ob die nicht die Bauarbeiter bitten könnten, das Treppenhaus zu säubern bevor sie Feierabend machen und das Haus verlassen.


Leider steht da nicht, wer diese Arbeiten in Auftrag gegeben hat.
Wenn es die Hausverwaltung war, würde ich diese schon in der Verantwortung sehen, für einen ordentlichen Ablauf der Arbeiten zu sorgen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

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