Komplett Renovierung

7. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Steinhauer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Komplett Renovierung

Guten Tag, ich habe da ein riesiges Problem, vielleicht hat da jemand schon einmal erfahrung mit gemacht.

Ich habe eine Wohnung im Juli 2003 bezogen, welche komplett neu gemacht wurde...
Bin dieses Jahr Aug wieder ausgezogen.

Nun wurde ich dazu gezwungen, alle Räume nochmal zu streichen, was wir auch getan haben.

Nun war es dann so, das wir alles noch ein zweites mal machen mussten.

Gestern bekomme ich ein Schreiben meines Vermieters, alle Räume schlecht gestrichen, nicht fachhandwerklich (wobei das nciht wahr ist.) alle Räume waren OK.

Nun müssen wir alles nochmal malen, weil sie sonst alles auf meine Kosten neu sanieren wollen.

Dann musste ich alle Löcher dicht machen und deswegen nochmals malen!

Es heißt ich hätte einen Riss in die Wascharmatur gemacht...mir ist das nicht aufgefallen.
Mein Vermieter hat seit dem 02August die Wohnungsschlüssel und ich komme dort nicht mehr hinein, war auch nicht bei der Abnahme der Wohnung anwesend.
Was ist denn hier rechtens? Das können genauso, die verursacht haben! Angeblich war der Riss sichtbar, ich habe da gewohnt, und mir ist es nicht aufgefallen!!! Vorallem innerhalb einen Jahres. Wo ich da nur ein halbes von gewohnt habe.

Ich bin total verzweifelt. soll am 10.Aug das renoviert haben.
Hätte in dem Sinne nur 2 Tage Zeit? Gibts da nicht auch eine Frist.?

Wie schaut es aus mit kleinen Farbklecksen? muss ich jeden entfernen, obwohl da zu 100% Bodenbelag rüber kommt?
Ich hoffe mir kann einer Helfen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo Steinhauer

Viele Ratschläge auch von RA finden Sie unter
"Renovierung" Suche(oben).

Und hier auch

http://123recht.net/article.asp?a=10014&f=ratgeber_mietrecht_rainfillerbghschoenrep&p=1

LG

Cats

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#2
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

Dick und Fett springt es einem seit Tagen in die Augen:

"Mietrecht » BGH stärkt Mieter-Rechte: Schönheitsreparaturen nur bei Bedarf"

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