Komplette Miete trotz diverser Kleinigkeiten?

4. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Winnetou Koslowski
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Komplette Miete trotz diverser Kleinigkeiten?

Guten Tag,

Folgendes Szenario:
Ich bin in meine erste eigene Wohnung gezogen. Das Haus in der sich die Wohnung befindet, ist sich noch in der Renovierung. Viel Staub und Dreck im ganzen Haus. Und in der Wohnung müssen auch noch ein paar Kleinigkeiten gemacht werden.
Frage: Muss die komplette Miete schon bezahlt werden?
Und im Badezimmer befindet sich eine Dusche und eine Badewanne. Eine Duschkabine müssten wir uns selbst besorgen meint der Vermieter. Stimmt das?

MfG

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat:
Muss die komplette Miete schon bezahlt werden?


Ja oder wurde etwas anderes vereinbart?

Zitat:
Und im Badezimmer befindet sich eine Dusche und eine Badewanne. Eine Duschkabine müssten wir uns selbst besorgen meint der Vermieter. Stimmt das?


Wenn das nicht im MV vereinbart war oder bei der Übergabe noch versprochen wurde, muss der Mieter für die Duschabtrennung selbst sorgen. Es könnte auch ein Duschvorhang reichen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1371x hilfreich)

Du hast eventuell die Möglichkeit, je nach Stärke der Renovierungsarbeiten, die Miete zu mindern. Da solltest du dich aber an den örtlichen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden.

Was ist denn zum Thema Dusche im Mietvertrag vereinbart? Wenn da z.B. ein Duschvorhang ausreichend ist, musst du den selbst kaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Du hast eventuell die Möglichkeit, je nach Stärke der Renovierungsarbeiten, die Miete zu mindern. Da solltest du dich aber an den örtlichen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden.


Im Prinzip richtig, doch Vorsicht: Wenn die Renovierung bei der Anmietung schon vorhanden war, kann man nicht einfach so die Miete mindern. Außerdem muss der Vermieter eine Möglichkeit haben, die Sache zu beenden.

Außerdem muss die Belästigung erheblich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1371x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Außerdem muss die Belästigung erheblich sein.

Darum habe ich ja auf Mieterverein und/oder Anwalt verwiesen, weil die die Belästigung besser abschätzen können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Darum habe ich ja auf Mieterverein und/oder Anwalt verwiesen, weil die die Belästigung besser abschätzen können.


Ich habe das schon verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9677 Beiträge, 4409x hilfreich)

Zitat (von Winnetou Koslowski):
. Eine Duschkabine müssten wir uns selbst besorgen meint der Vermieter. Stimmt das?

Es gab bereits Threads hier, wo darüber diskutiert wurde, ob der Mieter überhaupt eine Duschkabine anbringen darf. Eine bauliche Veränderung muss nämlich vom Vermieter genehmigt werden und ohne besondere Vereinbarung bei Auszug wieder rückstandslos zurückgebaut werden. Ob eine Duschkabine eine bauliche Veränderung ist, war Gegenstand von Diskussionen hier mit unteschiedlichen Meinungen. Von daher wäre ich da jetzt erstmal sehr vorsichtig. Lässt sich denn die Dusch, so wie sie aktuell ist, benutzen? Dann hat der Vermieter wahrscheinlich Recht und er muss keine Kabine anbringen. Wenn du selbst eine anbauen willst, klär das vorher mit dem Vermieter im Detail ab und regele auch, ob du die bei Auszug wieder abmontieren musst.

Zitat (von Winnetou Koslowski):
Und in der Wohnung müssen auch noch ein paar Kleinigkeiten gemacht werden.

Ganz wichtig: Alle diese Kleinigkeiten penibel im Übergabeprotokoll aufführen und sich gegenüber dem Vermieter eine Mietminderung wegen dieser Mängel explizit vorbehalten. Ansonsten wäre nämlich wegen § 536b BGB auch in ferner Zukunft keine Mietminderung wegen dieser Mängel mehr möglich. Heisst im Klartext: Selbst wenn der Vermieter die Mängel nie beseitigt, gäbe es dafür nie eine Mietminderung.

Ob man gleich mit Mietminderung arbeiten sollte, hängt von den Einschränkungen durch die Mängel ab. Du stehst am Anfang eines Mietverhältnisses. Wenn der Vermieter nicht freiwillig auf einen Teil der Miete verzichtet, würde ich nicht gleich am Anfang die ganz große Welle machen. Am Ende stehen vielleicht 50 Euro Minderung jeder Menge Stress und Unfrieden mit dem Vermieter gegenüber. Sprecht miteinander (auch wegen der Dusche) und findet eine Lösung. Wobei ich wie oben beschrieben zumindest formal eine Mietminderung für die Zukunft vorbehalten würde.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ob man gleich mit Mietminderung arbeiten sollte, hängt von den Einschränkungen durch die Mängel ab.


Wir wissen nicht, welche Kleinigkeiten das sind. Bei "Kleinigkeiten" denke ich - ehrlich gesagt - nicht an erhebliche Einschränkungen. Und ob die nicht bei der Übergabe akzeptiert wurden. Wie sagst Du immer: "Gemietet wie gesehen".

Für ungehebliche Mängel gibt es sowieso nichts und lohnt nicht mit dem Vermieter zu streiten oder einen Anwalt zu beschäftigen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Wenn das nicht im MV vereinbart war oder bei der Übergabe noch versprochen wurde, muss der Mieter für die Duschabtrennung selbst sorgen.

Das sehe ich grundlegend anders. Wenn es hier um eine Duschwanne zusätzlich zur Badewanne geht, dann ist diese ohne eine Abtrennung nicht nutzbar. Zudem ist der übliche Zustand "mit Kabine/Vorhang" und nicht "nackte Duschwanne". Solange also im Mietvertrag nicht vereinbart ist, dass der Mieter die Kabine besorgt, hat das der Vermieter zu erledigen. Oder muss man auch Wasserhähne, Waschbecken usw. selbst besorgen, wenn nicht vertraglich vereinbart ist, dass der Vermieter diese einbaut?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Wenn es hier um eine Duschwanne zusätzlich zur Badewanne geht, dann ist diese ohne eine Abtrennung nicht nutzbar.


Von Badewanne und Duschwanne schreibt der TE nichts.

Zitat (von JogyB):
Zudem ist der übliche Zustand "mit Kabine/Vorhang" und nicht "nackte Duschwanne".


Ein Duschvorhang ist mittlerweile genauso wenig "üblicher Zustand", wie eine Einbauküche, ein Teppichboden oder ein Klodeckel, Ablagen, Klopapierhalter etc.

Das sind Verbrauchsgegenstände, die der Mieter mit in die Wohnung einbringt. Die sind nämlich beim Auszug regelmäßig hin und werden auch von den Mietern nicht ersetzt.

Die Dusche läßt sich nämlich auch ohne Abtrennung oder Vorhang benutzen, nur ist dann eben - nach dem Duschen - das ganze Badezimmer nass und der Mieter muss den Boden trocknen. Das ist zwar mega unpraktisch und macht mehr Arbeit, doch das schränkt den Gebrauch der Dusche in keinster Weise ein.

Zitat (von JogyB):
Oder muss man auch Wasserhähne, Waschbecken usw. selbst besorgen, wenn nicht vertraglich vereinbart ist, dass der Vermieter diese einbaut?


Dieser Vergleich hinkt, weil diese Gegenstände im Bad fest mit der Wohnung verbunden sind. Allerdings mit der Einschränkung nur im Bad. Die Küchen werden mittlerweile leer übergeben, außer, es ist vertraglich anders geregelt oder der Vermieter/Vormieter überläßt dem Mieter eine Küche.

Früher gehörte zumindest ein Spülbecken mit Wasserhahn in die Küche, das hat sich jedoch geändert.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1461x hilfreich)

Wenn die Renovierungsarbeiten schon bei Besichtigung und Vertragsabschluss bestanden, dann war das ein vor Anmietung bekannter Zustand und es gibt daher m.E. kein Mietminderungsrecht.
Ebenso sehe ich das bei den "Kleinigkeiten", die noch gemacht werden sollen. Wobei diese genau beschrieben werden sollten. Es gab sicherlich eine Wohnungsübergabe, idealerweise mit Protokoll. Und wenn da nichts vereinbart wurde, dann könnt ihr das nicht nachträglich fordern, es sei denn, es handelt sich um gravierende und/oder "versteckte" Mängel.
Auch was mit "Dusche" gemeint ist, sollte mal genauer beschrieben werden.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.660 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.182 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen