Komplettsanierung Wasserrohre

20. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
TomboTom31
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Komplettsanierung Wasserrohre

Guten Tag.

Folgender Fall:
Im unserem Haus mit sechs Mietparteien gab / gibt es einen Wasserschaden.
Heute war der Handwerker da. Dieser stellte fest:
Die Bleirohre im unteren Teil des Hauses müssen komplett ausgetauscht werden, die im oberen Teil sind noch nicht so alt und daher wahrscheinlich in Ordnung.
Prognostiziert wurde, dass dies wohl gut zwei Monate dauern könnte.
In dieser Zeit muss das Wasser abgestellt sein und darf nur kurz zum duschen aufgedreht werden, weil das Wasser sonst einfach aus dem Rohr zwischen erstem und zweitem Stock läuft.

Was sind meine / unsere Rechte als Mieter?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Und wieso machst du jetzt einen neuen Thread zum Thema auf?

Zitat (von TomboTom31):
Was sind meine / unsere Rechte als Mieter?


Ihr habt das Recht auf eine Wasserversorgung, wie ursprünglich in der gemieteten Wohnung vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Nicht für jede Frage zum selben Sachverhalt einen neuen Beitrag eröffnen-
Einfach im anderen Beitrag weiter machen.

https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=599873&mode=unlock



Zitat (von TomboTom31):
weil das Wasser sonst einfach aus dem Rohr zwischen erstem und zweitem Stock läuft.

Das ist natürlich totaler Unfug. Wer erzählt denn so was inkompetentes?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TomboTom31
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist natürlich totaler Unfug. Wer erzählt denn so was inkompetentes?


Achso, wusste gar nicht dass Sie vor Ort waren und sich ein Bild der Lage gemacht haben :respekt:

Den "Quatsch" erzählt die Mieterin unter mir, dessen Decken und Wände klitschnass sind.
Wenn Sie nicht helfen wollen, antworten Sie bitte doch einfach gar nicht, danke.

Zum Thema neuer Thread, tut mir Leid, fand die Situation nun grob anders da es sich nicht nur um ein schnell zu reparierendes Loch im Rohr handelt.

Recht auf Wasserversorgung, das kann ich mir auch selbst zusammenreimen.
Wie sieht das mit Mietminderung, Hotelkosten etc. aus? Wird in diversen Ratgebern genannt

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von TomboTom31):
Achso, wusste gar nicht dass Sie vor Ort waren und sich ein Bild der Lage gemacht haben

Das brauche ich nicht, dazu braucht man nur geringfügigeste Grundkompetenz aus dem Bereich des Installationswesens um zu wissen das es diverse Möglichkeiten gibt, um da eine regelmäßige Wasserversorgung mit kurzen Arbeitsunterbrechungen sicherzustellen.
Jeder Fachbetrieb sollte da die notwendige Kompetenz zu haben.



Zitat (von TomboTom31):
Den "Quatsch" erzählt die Mieterin unter mir, dessen Decken und Wände klitschnass sind.

Offenbar jemand ohne entsprechende Grundkompetenz .



Zitat (von TomboTom31):
Wenn Sie nicht helfen wollen, antworten Sie bitte doch einfach gar nicht,

Immer wieder interessant das Leute ohne Ahnung glauben alles besser zu wissen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von TomboTom31):
Wie sieht das mit Mietminderung, Hotelkosten etc. aus? Wird in diversen Ratgebern genannt
Ja, stimmt. Dann sollte dort auch stehen, wann man sowas wie Mietminderung, Hotelkosten etc. geltend machen kann---und wie man das angehen sollte.
Ratgeber eben.
ICH selbst würde mir nun zunächst erstmal einen Wasservorrat anlegen, und mich erst dann um die Mietminderung kümmern. Wie, wann, wieviel etc. Also was mein Recht als Mieter ist...etc.
Zitat (von TomboTom31):
Den "Quatsch" erzählt die Mieterin unter mir,
Und die hat es vom Handwerker? Bei dir sind Wände und Decken nicht klitschnass? Wie gut.

Was sagt/schreibt nun die Vermieterin heute, nachdem diese hoffentlich schon heute auch mit dem Handwerker gesprochen hat?
Immerhin kam der Notdienst doch recht schnell.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3510 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von TomboTom31):
Recht auf Wasserversorgung, das kann ich mir auch selbst zusammenreimen.
Wie sieht das mit Mietminderung, Hotelkosten etc. aus? Wird in diversen Ratgebern genannt

Jetzt warten sie doch erst mal was kommt.
Evtl. gehen die Handwerker so vor, dass es keine Hotelübernachtung geben muss.
Ist schon recht sportlich von Freitag auf Samstag zu wissen, was alles gemacht werden muss und wie lange es dauert?

0x Hilfreiche Antwort


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