Hallo zusammen,
ich habe zum 01.06.2008 mit meiner Familie eine neue Wohnung bezogen. Bis jetzt konnte ich die Kaution nicht bezahlen, da ich noch bis zum 01.09.2008 arbeitslos bin. Das Amt weigert sich die Mietkaution darlehensweise zu übernehmen und vom Vermieter habe ich eine letzte Frist zur Zahlung bis morgen bekommen. Stellt diese Situation ein Recht auf Kündigung des Mietverhältnisses dar? Die fälligen Mieten wurden überpünktlich bezahlt.
Kann mir jemand weiterhelfen? Die Infos im Web sind sehr unterschiedlich, einer sagt ja, der andere nein.
Vielen Dank für Eure Tipps!
Gruß, Lamai
-- Editiert von Lamai am 09.07.2008 16:01:20
Konnte di Mietkaution bis jetzt nicht aufbringen
9. Juli 2008
Thema abonnieren
Frage vom 9. Juli 2008 | 16:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Konnte di Mietkaution bis jetzt nicht aufbringen
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 9. Juli 2008 | 16:09
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2041x hilfreich)
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#2
Antwort vom 9. Juli 2008 | 20:23
Von
Status: Lehrling (1048 Beiträge, 233x hilfreich)
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#3
Antwort vom 9. Juli 2008 | 20:37
Von
Status: Praktikant (918 Beiträge, 330x hilfreich)
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#4
Antwort vom 9. Juli 2008 | 20:43
Von
Status: Lehrling (1048 Beiträge, 233x hilfreich)
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#5
Antwort vom 10. Juli 2008 | 06:17
Von
Status: Praktikant (918 Beiträge, 330x hilfreich)
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#6
Antwort vom 11. Juli 2008 | 23:43
Von
Status: Praktikant (522 Beiträge, 137x hilfreich)
Der fristgerechten Kündigung wird man durch Zahlung der Mietkaution abhelfen können.
Wenn die Arbeitslosigkeit zum 01.09.2008 wirklich endet, sollte ja spätestens dann die Kaution bezahlt sein.
Also zuerst die Situation nochmals dem Vermieter erläutern, Zahlungszusage abgeben und sich gegen die ordentliche Kündigung rechtlich wehren. Der ggf. zu erwartende Rechtsstreit wird bis zum 01.09. vom Vermieter nicht zu gewinnen sein. Die Kosten für dessen Erledigung müssten allerdings wohl vom Mieter getragen werden.
#7
Antwort vom 12. Juli 2008 | 06:34
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@lamai
quote:
Das Amt weigert sich die Mietkaution darlehensweise zu übernehmen
mit welcher begründung?
gab es vorher eine aufforderung zur senkung d. kdu oder lag ein wichtiger grund für den umzug vor?
sunbee
#8
Antwort vom 12. Juli 2008 | 07:35
Von
Status: Praktikant (517 Beiträge, 206x hilfreich)
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