Konnte di Mietkaution bis jetzt nicht aufbringen

9. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lamai
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Konnte di Mietkaution bis jetzt nicht aufbringen

Hallo zusammen,
ich habe zum 01.06.2008 mit meiner Familie eine neue Wohnung bezogen. Bis jetzt konnte ich die Kaution nicht bezahlen, da ich noch bis zum 01.09.2008 arbeitslos bin. Das Amt weigert sich die Mietkaution darlehensweise zu übernehmen und vom Vermieter habe ich eine letzte Frist zur Zahlung bis morgen bekommen. Stellt diese Situation ein Recht auf Kündigung des Mietverhältnisses dar? Die fälligen Mieten wurden überpünktlich bezahlt.
Kann mir jemand weiterhelfen? Die Infos im Web sind sehr unterschiedlich, einer sagt ja, der andere nein.

Vielen Dank für Eure Tipps!
Gruß, Lamai

-- Editiert von Lamai am 09.07.2008 16:01:20

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8 Antworten
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#1
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guest123-2125
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#2
 Von 
guest123-2016
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#3
 Von 
warmalAli Baba
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#4
 Von 
guest123-2016
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Lehrling
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#5
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
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#6
 Von 
mega
Status:
Praktikant
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Der fristgerechten Kündigung wird man durch Zahlung der Mietkaution abhelfen können.

Wenn die Arbeitslosigkeit zum 01.09.2008 wirklich endet, sollte ja spätestens dann die Kaution bezahlt sein.

Also zuerst die Situation nochmals dem Vermieter erläutern, Zahlungszusage abgeben und sich gegen die ordentliche Kündigung rechtlich wehren. Der ggf. zu erwartende Rechtsstreit wird bis zum 01.09. vom Vermieter nicht zu gewinnen sein. Die Kosten für dessen Erledigung müssten allerdings wohl vom Mieter getragen werden.

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
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@lamai

quote:
Das Amt weigert sich die Mietkaution darlehensweise zu übernehmen

mit welcher begründung?
gab es vorher eine aufforderung zur senkung d. kdu oder lag ein wichtiger grund für den umzug vor?

sunbee

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#8
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
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