Hallo,
meine Frage lautet:
Welche Konsequenzen kann der Vermieter ergreifen, wenn der Mieter dem Vermieter mitteilt, dass er seit einem gewissen Zeitraum (ca. 2,5 Jahre) ohne Wissen des Vermieters ein Gewerbe als Softwareentwickler in seiner Mietwohnung ausgeübt hat? Hätte er dieses Gewerbe melden müssen oder fällt es unter die nicht genehmigungpflichtige Ausübung von Büroarbeiten? Und wie sieht es aus, wenn Einzelhandel im Gewerbeschein mit aufgenommen wurde, ein Einzelhandelbetrieb jedoch nicht durchgefgührt wurde?
Vielen Dank für ihre Antwort
Konsequenzen bei gewerblicher Nutzung von Mietwohnung
23. Januar 2003
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Frage vom 23. Januar 2003 | 19:08
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 29x hilfreich)
Konsequenzen bei gewerblicher Nutzung von Mietwohnung
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