Ich hatte schon mal zu diesem Thema vor ein paar Tagen in diesem Forum geschrieben und gute Hilfe bekommen. Ich hatte heute ein Gespräch mit meiner Vermieterin, ich sagte ihr das diese Gebühren verboten seien,worauf sie meinte das wäre damals beim Einzug so gewesen.Bei dem Mietabschluss war ein Makler dabei und sie hätte gesagt, sie wollte 10€ mehr als der Makler schon eingetragen hatte,worauf der Makler den Betrag einfach durch diese Gehühren auf den Betrag erhöht hatte, weil wir die gleiche Miete wie die anderen Parteien zahlen sollten,nämlich 280€. Nur die Wahrheit ist nun mal,das sie wirklich damals gesagt hat,diese 10€ sind Kontoführungsgebühren. Dann sagte sie ebenfalls,das ich den anderen Mietern nicht meine Miethöhe mitteilen solle,da sie wesentlich mehr bezahlen. Ich erfuhr heute erst von einer Nachbarin das Sie erst seit ca 6 Monaten 280€ bezahlt (wir wohnen seit 07.2002 hier).Also haben wir von Anfang die höchste Miete bezahlt. Ich will jetzt diese 10€ pro Monat aufrechnen,und die Gesamtsumme von der nächsten Kaltmiete abziehen, da ich zuviel Miete bezahlt habe. Im Mietvertrag stehen Kaltmiete 270€,von beiden Parteien unterschrieben, und nicht 280€.
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Kontoführungsgebühren!!!!!!!!!!!!!!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Es ist nur das zu zahlen, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Eine Mieterhöhung muss rechtzeitig und formrichtig angekündigt werden.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Im Mietvertrag steht wörtlich : 270€ Miete und
75€ Nebenkosten = 345€ + 10€ Kontoführung.-und Verwaltungsgebühr. Ich will das zuviel gezahlte Geld natürlich zurück,ich muss nur sicher sein das es geht,nicht das sie es so drehen kann wie schon oben erwähnt,und ich dumm in der Ecke stehe.
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-- Editiert von Dietmara am 18.04.2005 19:32:14
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Noch einmal: Kontoführungsgebühren und Verwaltungskosten dürfen selbst dann nicht verlangt werden, wenn es im Mietvertrag steht. Beim nächsten Mal: Einen derartigen Mietvertrag nicht unterschreiben.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Danke ikarus02!
Werde den Betrag bei der nächsten Miete einfach abziehen.
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" Dem der Ruhe sucht,wird nur selten Ruhe gewährt."
Jetzt behauptet meine Vermieterin, Sie hätte bei Vertragsabschluss gesagt,das Sie eigentlich dadurch nur 10€ mehr Miete haben wollte, und Sie hätte den damals anwesenden Makler als Zeugen. Was natürlich nicht stimmt. Ich denke mal es ist bindend was im Mietvertrag steht, Zeuge hin oder her. Oder?
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" Dem der Ruhe sucht,wird nur selten Ruhe gewährt."
Hallo Dietmara
Deine Vermieterin ist ignorant, Problem! Das ist aber kein Grund für dich 10 € mönatlich zuzahlen.
Du bist verpflichtet die Miete+NK zuzahlen und mehr nicht, ich denke aber du muss -gemäß BGB § 556 b Absatz 2
- sie 1 Monate vorher -in Textform- informieren über die Verrechnung von die zuviel gezahlter Miete.
MfG
BGB § 556 b Absatz 2
"Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung aufgrund der §§ 536 a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zuviel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat.
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. "
-- Editiert von Audio am 30.04.2005 11:17:32
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