Kontoführungsgebühren für Mietkaution?

12. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
LeDDerhose
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontoführungsgebühren für Mietkaution?

Hallo!
Aus der alten Wohnung sind wir ausgezogen und haben jetzt endlich die Mietkaution zurückbekommen - teilweise!

1.Die Vermieterin hat für die Mietkaution Kontoführungsgebühren erhoben. Ist das erlaubt?


2. Nach drei Jahren in der Wohnung sind einige der Fliesen in Küche und Flur oberflächlich leicht beschädigt, was durch herunterfallendes Geschirr und Besteck nunmal vorkommt. Die Fliesen hatten jedoch nur Abrieb Gruppe II und waren billig und damit nicht belastbar.
Die Vermieterin stellt uns nun Arbeitslohn und 18 neue Fliesen in Rechnung ohne Vorankündigung. Darf sie das?



Vielen herzlichen Dank im voraus!
Gruß LeDDerhose

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

zu den Kontoführungsgebühren: die Vermieterin muß das Geld auf einem Sparkonto mit einem üblichen Zinssatz mit 3-mon. Kündigungsfrist anlegen, da gibt es doch keine Gebühren. Lass dir doch mal das Sparbuch zeigen.

Zu 2. Für das ist die Kaution da, das solche Reparaturen behoben werden können. Besteck fällt ja nicht jeden Tag herunter. Kannst es ja Deiner Versicherung melden.

Grüße

Tomtom

-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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#2
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Moment mal - so einfach ist das nicht mit den beschädigten Fliesen.
Hat sie das denn bei Auszug beanstandet und Euch zur Behebung des Schadens aufgefordert?

Gruß

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#3
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Also die Kaution muß auf jeden Fall auf ein Sparbuch und die Zinseinnahmen stehen dem Mieter zu... ich würde die Kaution IMMER auf ein Sparbuch auf meinen Namen anlegen und es dann offiziell als Mietkaution an den VM verpfänden, das macht die Bank.

P.

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#4
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat: Also die Kaution muß auf jeden Fall auf ein Sparbuch und die ...

Das ist so nicht richtig. Die Einzelheiten sind im § 551 BGB nachzulesen:

...Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. ...

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#5
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Es gibt selbstverständlich andere Anlagemöglichkeiten trotsdem muß der Vermieter Auskunft darüber geben.

Und zu den Fliesen, ds hört sich so an als ist doch egal wenn da ein paar durch "eigenverschulden" kaputt sind. Meine Mieter fürfen auch bezahlen wenn sie was beabsichtigt kaputt machen.

Grüße

-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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#6
 Von 
Akascha79
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)

Und trotzdem muss der Vermieter dem Mieter den Schaden melden und Zeit zum nachbessern geben. Einfach in Ordnung bringen und die Rechnung präsentieren ist nicht erlaubt!

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#7
 Von 
LeDDerhose
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

So einfach sehe ich das nicht mit den Fliesen.
Die Vermieterin hat schließlich "falsche" Fliesen gekauft, die nicht die Abriebklasse haben, wie es für den eingesetzten Bereich notwendig wäre. Das im Laufe der Zeit mal ein Messer in der Küche auf den Boden fällt erachte ich nicht als eigene Verschuldung. Hätte die Vermieterin Qualität gekauft wäre das nie passiert!

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#8
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Das sehe ich auch so. Wenn Fliesen wirklich davon gesprungen sind, dass Teller oder Tassen darauf gefallen sind (also nicht der gußeiserne Topf....), dann sind diese für eine Küche nicht geeignet.

Aber das ist nicht unbedingt der Punkt. Der Punkt ist eher der, ob (wie von Akascha schon geschrieben) der Vemieter einfach repariert hat und Euch die Rechnung schickt. Das ist in jedem Fall unrechtmäßig. Er hätte Euch benachrichtigen und eine Frist zur Behebung setzen müssen.

Gruß

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