Hallöchen,
ich lebe als Mieterin in einem 3-Mietparteien-Haus. Hinter dem Haus haben wir eine kleine Wiese, wo eine Wäschespinne für alle steht, wo eine Mietpartei Tisch und Stühle stehen hat (dürfen aber alle nutzen) und wo so 2-3 x im Jahr gegrillt wird. Unser Haus ist das letzte in der Straße, danach kommen eine Einfahrt für weiter hinten liegende Gebäude und Felder. Außer den Feldern ist die gesamte Fläche im Besitz unseres Vermieters.
Die Wiese wird von einer Mauer umgeben. Im Mietvertrag steht nichts von einer Gartennutzung, sondern nur der Vermerk "§1 Mietgegenstand: ... weiterhin sind eine Gemeinschaftsgarage, Kellerräume und Außenanlagen vorhanden..."
Nun wurden außerhalb der Mauer letztes Jahr einige Bäume verschnitten und eine riesige Menge an Wildwuchs (große Sträucher u.ä.) entfernt. Diese Kosten haben wir nun als NK-Posten und unserer Abrechnung. Mein Anteil sind etwas über 62 EUR. Ist das wirklich umlagefähig? Ich habe ja nur eine Wohnung gemietet. Die Wiese pflegt eine unserer Nachbarinnen zum Nulltarif (sie macht es einfach nur gern). Und auch ich "spendiere" immermal paar Pflanzen oder Blumensträucher. Aber Pflege von Bäumen, die außerhalb "unserer" Fläche wachsen, gehört doch nicht in unsere NK, oder?
LG Lilex
Kosten Baumschnitt als NK umlegen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Da es laut Mietvertrag keine "unsere Fläche" gibt, sollte man sich überlegen, ob es sich lohnt, für einmalig 62€ einzusparen, auf gelegentliche Grillabende und Wäschetrocknen im Freien verzichten zu müssen.
Ich würde das zahlen und den Vermieter nicht auf dumme Gedanken bringen.
Falls aber eine andere Mietpartei die Gartennutzung im Mietvertrag hat, und euch die gemeinsame Nutzung erlaubt, sieht es natürlich anders aus. Das kann der Vermieter dann nicht verhindern.
Danke für Deine Antwort. Ich glaube, ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um die Wiese hinterm Haus. Die Bäume sind außerhalb des Geländes. Dort, wo auch die große Einfahrt für andere Gebäude ist. Und das alles gehört dem Vermieter, aber die Bäume stehen halt außerhalb der Mauer, die die Wiese sozusagen umzäumt (bzw. abgrenzt). Da muss doch auch eine Grenze (im wahrsten Sinn des Wortes) sein. Irgendwann kommt der noch an und will für eventuelle Ausbesserung der Einfahrt noch Geld haben, obwohl das gar nicht zu gehört.
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Ihr solltest erst einmal Einsicht in die Belege verlangen um festzustellen, was genau dort wirklich abgerechnet wird. Vielleicht sind es auch Gartenpflegekosten in euren mitgemieteten Außenanlage. Egal ob ihr das für wahrscheinlich haltet oder nicht, verschafft euch einfach Gewissheit.
Nach diesem aktuellen, höchstrichterlichen Urteil (BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 107/20) würde ich die Kosten prinzipiell für umlagefähig halten, wenn sie denn folgendes erfüllt ist "Diese Vorschrift umfasst die Kosten der Pflege von - wie vorliegend - zum Wohnanwesen gehörenden, gemeinschaftlichen Gartenflächen, die nicht dem Vermieter oder anderen Mietern zur alleinigen oder der Öffentlichkeit zur allgemeinen Nutzung überlassen sind, unabhängig davon, ob der Mieter diese Gartenfläche auch tatsächlich nutzt (...)." (Zitat Urteil, Hervorhebung durch mich)
Bleibt also die Frage, ob dieser Bereich mit zum Wohnanwesen gehört. Das wird man eigentlich nur vor Ort feststellen können. Es klingt schon danach, als ob die Mauer eurer Wohnanwesen bzw. die mitgemietete Außenanlage begrenzt. Dann wäre der Bereich außerhalb der Mauer natürlich nicht umfasst. Aber das ist aus der Ferne nicht wirklich zu beurteilen.
Aber sicher gibt es die. Es gibt die Erwähnung von Außenanlagen sowie eine, vermutlich bereits bei Abschluss des Mietvertrages klar durch eine Mauer begrenzte Fläche des Hauses. Es wäre schon sehr anspruchsvoll für den Vermieter zu begründen, warum dieser Bereich nun nicht zu den erwähnten Außenanlagen gehört. Noch dazu, da er selber offenbar sogar den Bereich außerhalb der Mauer dazurechnet. Denn sonst hätte er die Kosten ja nicht umlegen dürfen.ZitatDa es laut Mietvertrag keine "unsere Fläche" gibt :
ZitatEs klingt schon danach, als ob die Mauer eurer Wohnanwesen bzw. die mitgemietete Außenanlage begrenzt. Dann wäre der Bereich außerhalb der Mauer natürlich nicht umfasst. :
Könnte mir vorstellen, dass die Bäume geschnitten wurden, um die Sitzplätze der Mieter durch herabfallende Äste nicht zu gefährden. Und den Wildwuchs damit die Mauer nicht beschädigt wird.
Dann wären die 62 € nicht viel. Ansonsten hätte er wohl den Platz sperren können/müssen.
ZitatAber sicher gibt es die. Es gibt die Erwähnung von Außenanlagen sowie eine, vermutlich bereits bei Abschluss des Mietvertrages klar durch eine Mauer begrenzte Fläche des Hauses. Es wäre schon sehr anspruchsvoll für den Vermieter zu begründen, warum dieser Bereich nun nicht zu den erwähnten Außenanlagen gehört. Noch dazu, da er selber offenbar sogar den Bereich außerhalb der Mauer dazurechnet. Denn sonst hätte er die Kosten ja nicht umlegen dürfen. :
Schön und gut. Die "Gefahr" für den Mieter ist aber, dass im Mietvertrag keine Gartenfläche oder Gartenmitbenutzung aufgeführt ist.
Was ich meine ist, ob rechtlich korrekt oder nicht: Wenn der Mieter hier wegen 62€ rumzickt, könnnte der Vermieter die geduldete Gartennutzung beenden.
ZitatKönnte mir vorstellen, dass die Bäume geschnitten wurden, um die Sitzplätze der Mieter durch herabfallende Äste nicht zu gefährden. Und den Wildwuchs damit die Mauer nicht beschädigt wird. :
Dann wären die 62 € nicht viel.
Wenn die Bäume und der Wildwuchs nicht zum Wohngrundstück gehören, wäre selbst 1€ zu viel.
ZitatAnsonsten hätte er wohl den Platz sperren können/müssen. :
Ich wüsste nicht, wie das den Eigentümer der "Wilden Natur", welcher (unglücklicherweise für den Vermieter) auch noch der Vermieter ist, von seiner Verkehrssicherungspflicht befreien sollte.
Welche Auswirkungen es hat, wenn Mieter mitgemietete Flächen nicht nutzen können, sollte Dir als Vermieterin eigentlich bewusst sein.
-- Editiert von User am 6. Juli 2023 15:40
ZitatNun wurden außerhalb der Mauer letztes Jahr einige Bäume verschnitten und eine riesige Menge an Wildwuchs (große Sträucher u.ä.) entfernt :
Es ist durchaus möglich, dass der Platz vor der Mauer (analog zu der Fläche vor dem Haus, bis zB zum Bürgersteig) noch zum Hausgrundstück gehören. Ich stelle mir die Frage, warum er Bäume auf dem Feld schneiden lässt, das macht keinen Sinn, was ist denn hinter der Mauer, den Bäumen und Sträuchern?
ZitatEs ist durchaus möglich, dass der Platz vor der Mauer (analog zu der Fläche vor dem Haus, bis zB zum Bürgersteig) noch zum Hausgrundstück gehören. Ich stelle mir die Frage, warum er Bäume auf dem Feld schneiden lässt, das macht keinen Sinn, was ist denn hinter der Mauer, den Bäumen und Sträuchern? :
Es fällt mir schwer, das zu beschreiben. Stellt Euch vor, Ihr steht vor dem Mietshaus. Rechts davon ist unser Zugang zu Garage und Haustür, die hinten am Haus ist. Vor dem Haus ist noch ein Streifen mit Büschen, Blümchen etc. Dieser wird von unserer Nachbarin unentgeltlich gepflegt. Dann kommt der Gehweg (öffentlich) und die Straße.
Hinter dem Haus, wo auch die Haustür ist, sind ein Fahrradständer, die Mülltonnen, unsere Briefkästen und eben eine kleine Wiese, die auch von der Nachbarin gepflegt wird. Die Wiese hat ungefähr die gleiche Fläche wie das Haus. Eine Grenze ist also die Hauswand, die zweite Grenze (rechts) ist die Garagenwand. Links ist eine ca. 2 m hohe Mauer. Die 4. Seite ist begrenzt durch Gebäude eines anderen Grundstücks.
Um die linke Mauer geht es. Wenn Ihr jetzt wieder vor dem Haus auf dem Gehweg steht, ist links neben dem Gebäude eine ca. 7-10 m breite Zufahrt zu dem Gelände weit hinter unserem Haus. Dort befindet sich u. a. auch eine Firma mit Lager. Die Zufahrt inkl. hinteres Gelände ist öffentlich erreichbar. An der Zufahrt parken auch oft fremde Fahrzeuge (weil eben öffentlich erreichbar). Weiter links sind dann nur noch Felder.
Und genau dort - von der linken Hauswand und entlang der Mauer - wurde Gebüsch geschnitten. Und die Bäume, also das sind keine 100 Jahre alten Eichen. Eine Gefahr für die im Garten sitzenden bestand nicht. Es waren Bäume, die zwar recht hoch waren (mehrere Meter), aber der Stamm höchstens 10-15 cm Durchschnitt hatte. Sorry, bin totale Niete bei sowas :-(
Besser kann ich es leider nicht beschreiben.
Vielleicht.ZitatDiese Kosten haben wir nun als NK-Posten und unserer Abrechnung. Mein Anteil sind etwas über 62 EUR. Ist das wirklich umlagefähig? :
Das ist doch gar nicht nötig. Es ist ja nicht zu erkennen, ob du per Umlage an den Kosten für die Aktionen beteiligt werden dürftest.ZitatEs fällt mir schwer, das zu beschreiben. :
Du kannst von deinem Vermieter schriftlich zunächst Belegeinsicht fordern, weil dir die 62,- nicht nachvollziehbar seien.
Er wird dann zu erklären haben, warum es 62,- sind UND vor allem, warum er berechtigt ist, diese Kosten als BK umzulegen.
Bis das erledigt/erklärt ist, brauchst du die 62,- nicht bezahlen.
Vorher solltest du nochmals alle §§ deines Mietvertrages genau lesen, auch evtl. Änderungen dazu.
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