Kosten Gemeinschaftsstrom

4. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)
Kosten Gemeinschaftsstrom

Hallo zusammen,

heute haben wir unsere Nebenkostenabrechnung für 2013 bekommen.

Hier hätte ich mal eine Frage an euch:

- wie wird der Gemeinschaftsstrom (Treppenhaus und Keller) auf die Mieter (3 Prateien) aufgeteiult?

Unser Vermieter rechnet hier wie beim Heizkostenschlüssel mit dem Faktor 60-40 ab.

Seit wann hat der Heizverbrauch mit dem Strom im Hausflur zu tun?

Vielen Dank für eure Antworten.

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17 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Gibt es für den Strom für die Heizung (Umwälzpumpe) einen extra Zähler ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Nicht das ich wüsste. Es gibt für jedes Stockwerk/Wohnung einen eigenen Zähler. Und einen für den allgemeinen Strom. Hier läuft wohl alles aus dem allgemeinen Bereich (Keller, Heizung, Treppenhaus usw.)zusammen.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16541 Beiträge, 9307x hilfreich)


Der Strom für die Heizung gehört zu den Heizkosten und müsste demnach tatsächlich 60/40 abgerechnet werden.

Der Strom für Beleuchtung im Keller und Treppenhaus gehört natürlich nicht zu den Heizkosten und müsste demnach nach Wohnungen/Wohnfläche abgerechnet werden.

Problem: Es wären 2 getrennte Zähler erforderlich, die natürlich dann auch 2x (umlagefähige) Grundgebühr verursachen würden.

Da normalerweise der Strom für die Heizung viel mehr ist, als das bisschen Beleuchtung, lohnt es sich wahrscheinlich nicht, für die Beleuchtung einen extra Zähler installieren zu lassen.

Unter Kosten-Nutzen-Aspekten würde ich die Abrechnung so lassen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

So sehe ich das jetzt aber nicht. Die im DG brauchen immer das Licht im Treppenhaus, die im EG weniger. Warum soll dann der im EG mehr zahlen als der im DG? Nur weil er mehr heizt?

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#5
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Also, der Allgemeinstrom kann lt. BkVo nach qm Wohnfläche oder Personen abgerechnet werden, es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Dabei könnte es natürlich dazu kommen, dass eine Einzelperson in einer großen Wohnung bei einer Abrechnung nach qm viel mehr bezahlt als eine Großfamilie in einer viel kleineren Wohnung.
Bei Euch wird offenbar nach ME abgerechnet, wenn beide Parteien das im MV vereinbart haben, geht das auch.

Von den Überlegungen, wer wann mehr Strom verbrauchen könnte, muss man sich daher verabschieden, wenn man bei Aschluß MV das nicht genau geklärt hat.
Ein Bekannter von mir hat z.B. jeden Tag gebadet, da das Wasser nach qm abgerechnet wurde, über ihm aber eine Familie mit 3 Kindern wohnte, die demnach bei gleicher Wohnungsgröße die gleichen Wasserkosten bezahlt haben wie die Einzelperson. Ich finde solche Spitzfindigkeiten sehr anstrengeng, sie machen das Leben nicht schöner und Du kannst es nicht ändern!

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

-- Editiert SueCologne am 05.12.2013 13:21

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#6
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Rechne doch mal aus wieviel mehr die im 3 Stock verbrauchen, bitte in CENT. Dann die Kosten des Umbau mit einem zweiten Zähler. Die teilst du dann durch deine durchschnittliche Lebenserwartung......


Die Diskussion gibts immer beim Aufzug....und tausend Urteile dazu im Internet.



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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Rechne doch mal aus wieviel mehr die im 3 Stock verbrauchen, bitte in CENT.


Und dann noch beachten, auf wie lange ist der Minutenschalter einstellt. Lange es für den Mieter oben, seine Wohnung zu erreichen, oder muss er tatsächlich zwischen den Treppen noch mal die Beleuchtung anschalten ?

Brennen die Lampen nicht auch in oberen Bereich wenn der Mieter nur in ins Erdgeschoss geht ?
Stromsparen, also Bewegungsmelder mit Mieterhöhung installieren ? Ab wann rechnet sich das für die Mieter ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 05.12.2013 13:53

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#8
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Um das mit dem Gemeinschaftszähler mal klarzustellen hier weitere Infos:

- Jede Wohnung hat einen eigenen Stromzähler
- Gemeinstrom hat einen eigenen Stromzähler. Dieser Verbrauch läuft aber auf meinen Wohnungszähler mit drauf. Also ist der Gemeinzähler da nur zwischengeschalten und wird nicht vom Energieversorger gestellt (also auch keine Grundgebühr). Ich bekomme dann in der Nebenkostenabrechnung nur die Anteile der beiden anderen Parteien "gutgeschrieben". Hier nimmt der Vermieter auch nicht den kwh-Preis her, den ich an den Versorger zahle sondern einen eigenen (höheren) Wert. Auch die Grundgebühr die ich sozusagen für den Gemeinschaftsstrom mitzahle, wird da nicht mitberücksichtigt.

Mir geht es hier nicht um ein paar Cent. So kleinlich bin ich sicher nicht. Hier geht es um Gleichbehandlung. Wenn in der Einfahrt, die nachweislich nur von einer Partei durchfahren wird, etwas repariert werden muss dürfen ja auch alle Mieter an den Reparaturkosten gleichermaßen beteiligt werden. Und nicht nur der der mehr durchgefahren ist. Und wenn ich jetzt kleinlich wäre, würde ich mich noch drüber aufregen, das ich für das Streusalz mitzahlen muss, dass der untere Mieter für den Zugang zu seiner Garage verbraucht. Also mal die Kirche bitte im Dorf lassen und das Ganze aus Mieter- und nicht aus Vermietersicht betrachten.

Im Mietvertrag ist, was die Nebenkosten betrifft, nur der Betrag vereinbart. Nicht, was da alles in den NK drinsteckt.

Aus meinem vorherigen Mietverhältnis kenne ich es auch so, dass die Heizkosten nach Zähler abgerechnet werden und der Gemeinstrom nach Wohnfläche aufgeteilt an die Mieter weitergegeben wird. So war das im MV vereinbart. Und das ist ja auch OK.

-- Editiert GISNAH am 05.12.2013 14:11

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Dieser Verbrauch läuft aber auf meinen Wohnungszähler mit drauf. Also ist der Gemeinzähler da nur zwischengeschalten und wird nicht vom Energieversorger gestellt (also auch keine Grundgebühr). Ich bekomme dann in der Nebenkostenabrechnung nur die Anteile der beiden anderen Parteien "gutgeschrieben".


Und das ist so detailliert im Mietvertrag geregelt oder jahrelange Übung ?
Schreiben Sie dem Vermieter denn eine Rechnung über den Verbrauch der über ihren Zähler läuft und wer ermittelt den ?
So wie das geschildert ist, fehlt der Heizungsstrom da dann aber oder gibt es 2 Zähler für Gemeinschaftsstrom ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#10
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Ermittelt wird der folgendermaßen durch mich:
Ablesewert 2013 - Ablesewert 2012 = Verbrauch Gemeinstrom

Der Vermieter rechnet dann einfach mit 26ct pro kwh die Kosten aus. Umgelegt nach Heizkosten auf die einzelnen Parteien.


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#11
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Ich würde dem VM einfach sagen: Es reicht.

Der wird dann einen Elektriker beauftragen, einige tausende Euro Kosten verursachen. Und danach die Miete in den nächsten Jahren immer mehr erhöhen, bis das wieder drin ist. Dann wird er bei den anderen Mietern aufhören und bei dir jedesmal wenn es ihm möglich ist erhöhen.

Mindere doch einfach die Miete um die Kosten die du für richtig hälst um den VM zu zwingen.

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#12
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Der Allgemeinstrom kostet dem Mieter etwa 10,00 Euro jährlich. Dafür dieser Aufwand ??

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#13
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Was die Lichtschalter betrifft:

- für jedes Stockwerk gibt es unten am Eingang einen Schalter.

- Auf jedem Stockwerk natürlich auch für alle Etagen

Keine Bewegungsmelder, keine Zeitschaltuhr, nix. Einmal angeschalten brennt das Licht auf den jeweiligen Etagen solange bis es über den (normalen) Lichtschalter wieder ausgeschalten wird. Und das kommt ganz gut an, wenn morgens um 7 der letzte das haus verlässt, auf allen Etagen das Licht brennt und das ganze dann am Abend wenn der erste wieder nach Hause kommt, ausgeschalten wird.

Und da soll man dann auch noch begeistert sein?



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#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Leider hab ich über die Rechtsgrundlagen (das wäre evtl. ein Ansatzpunkt was zu ändern) der geschilderten Handhabung/Vereinbarung ?
keine Antwort:

quote:
Und das ist so detailliert im Mietvertrag geregelt oder jahrelange Übung ?


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#15
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

@Kartoffelsaft: Aufwachen - hier geht es um 370€ nicht um 10.

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#16
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

370 Euro echt. Das sind bei 3 Mieter dann 1110 Euro, also mehr als ich für mein ganzes Haus brauche.
Oder doch 370/3

Oder gehts eher um den Anteil der auf die eine Birne fällt die für den oben länger brennt als den unten. Oder glaubst du mit "DEINER" Rechnung entfallen die Kosten.

Ich würde bei euch jedem ne Taschenlampe leihen und das Licht abklemmen :-)

Die Gemeinschaftskosten werden von der Gemeinschaft getragen - dazu findet man ein haufen Urteile

Man könnte ja deine Miete erhöhen da du je bequemer in deine Wohnung kommst müsste deine Miete ein Dritten höher sein als bei dem im Dritten Stock. Und die dreifache Einstandsgebühr da dein Umzugsspediteur ja viel Billiger als oben ist.
Und was du an Schuhsohlen sparst muss man auch verrechnen. Dein Wasser aus dem Hahn ist auch frischer. Warme Luft fällt nach unten also ersparte Heizung.....




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#17
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

quote:
- Jede Wohnung hat einen eigenen Stromzähler
- Gemeinstrom hat einen eigenen Stromzähler. Dieser Verbrauch läuft aber auf meinen Wohnungszähler mit drauf.

[color=red]Das heisst Du zahlst den Allgemeinstrom an den Energieversorger und bekommst dafür eine Gutschrift in der NK-Abrechnung?[/color]


quote:
Also ist der Gemeinzähler da nur zwischengeschalten und wird nicht vom Energieversorger gestellt (also auch keine Grundgebühr).

[color=red]Entspricht die Grundgebühr der üblichen Grundgebühr, wie sie die anderen Parteien auch bezahlen oder zahlst Du eine erhöhte Grundgebühr? (=entsteht Dir hier ein NachteiL bezüglich der Grundgebühr?)[/color]

quote:
Ich bekomme dann in der Nebenkostenabrechnung nur die Anteile der beiden anderen Parteien "gutgeschrieben". Hier nimmt der Vermieter auch nicht den kwh-Preis her, den ich an den Versorger zahle sondern einen eigenen (höheren) Wert. Auch die Grundgebühr die ich sozusagen für den Gemeinschaftsstrom mitzahle, wird da nicht mitberücksichtigt.

[color=red]Das heisst aber doch, dass Deine Gutschrift höher ausfällt als die tatsächlichen Kosten, wenn der VM den kwhPreis nicht 1zu1 weitergibt sondern einen höheren Wert ansetzt. Darf er m.E. auch nicht machen![/color]



quote:
Wenn in der Einfahrt, die nachweislich nur von einer Partei durchfahren wird, etwas repariert werden muss dürfen ja auch alle Mieter an den Reparaturkosten gleichermaßen beteiligt werden. Und nicht nur der der mehr durchgefahren ist.

Reparaturen sind Vermietersache und dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden!


quote:
Und wenn ich jetzt kleinlich wäre, würde ich mich noch drüber aufregen, das ich für das Streusalz mitzahlen muss, dass der untere Mieter für den Zugang zu seiner Garage verbraucht. Also mal die Kirche bitte im Dorf lassen und das Ganze aus Mieter- und nicht aus Vermietersicht betrachten.

Muss das Streusalz nicht der Vermieter stellen???

quote:
Im Mietvertrag ist, was die Nebenkosten betrifft, nur der Betrag vereinbart. Nicht, was da alles in den NK drinsteckt.
Dann könntest Du ja eigentlich eine Abrechnung nach qm oder Personen verlangen für die Zukunft, wenn die bisherige Praxis schon über mehrere Jahre läuft.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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