Kosten Hofpflege

30. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
abelu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Kosten Hofpflege

Hallo,

angenommen in einem Haus mit 3 Mietparteien hat die unterste Partei einen Garten zur alleinigen Nutzung. Darüber hinaus bestehen Mietparkplätze, die überdacht sind. Auf diesem Dach wachsen struppige Grüngehälze, Brombergestrüpp etc. Die Parkplätze sind z.T. an Mieter des Hauses, z.T. aber auch an Fremde vermietet.

Nun wurde vom Vermieter ein Gärtner beauftragt, sowohl das Gestrüpp auf den Garagendächern im Hof zu pflegen, als auch im Garten der einen Mieterin einen Baum abzunehmen.

I1) ch nehme an, dass das Fällen des Baumes im Garten der Mieterin getrennt abgerechnet werden müsste, oder?

2) Müssen die Mieter die Kosten der Pfege des Garagendaches vollständig tragen, auch wenn das Dach nicht als Garten o.ä. nutzbar ist und der Vermieter durch die Vermietung von Stellplätzen an Fremde zusätzliche Einnahmen hat?

Ich danke herzlich für Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffi780
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

zu 1) das denke ich auch
zu 2) meiner meinung nach, werden die Kosten auf alle Mieter der garagen umgelegt

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#2
 Von 
abelu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

die Frage Nr. 1 ist, denke ich, erledigt.
Frage Nr. 2 beschäftigt mich aber noch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kosten der Plege des Grüns auf dem Garagenflachdach auch auf die umgelegt wird, die dort als Fremde (nicht Wohnungsmieter) einen Stellplatz angemietet haben. Man kann schlecht vereinbaren, dass der Stellplatz für Fremde x Euro im Monat kostet und dann mit einer Nebenkostenabrechnung für den Stellplatz kommen. Oder meinten Sie, dass die Kosten allein auf die Mieter umgelegt wird, die dort auch einen Stellplatz haben?

Ich glaube, Frage 2 läuft darauf hinaus, ob das Dach der Stellplätze zur üblichen, auf alle Mieter umlegbaren Hofpflege gehört, ungeachtet der Nebeneinkünfte des Vermieters. Oder ob die Dachpflege schon durch die Miete der Stellplätze abgegolten ist und nicht mehr auf die Mieter des Wohnungen umlegbar ist.

Danke nochmal an alle, die antworten!

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#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Wie wäre es denn, wenn sich um das Haus eine begrünte Freifläche befände und unter dieser eine Tiefgarage ?



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#4
 Von 
Steffi780
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der Vermieter das umlegt, muß er es ja genau in der BK-Abrechnung ausweisen, zumindest wenn es ein normaler VM ist... Dann ist es genau ersichtlich, ob und wie die Kosten umgelegt sind. wenn es nicht konkret ausgewiesen ist, kann man die unterlagen dazu anfordern und Widerspruch einlegen. Habt ihr denn da einen Stellplatz?
Meine Nachbarin hat ein Hausmeisterunternehmen, wo solche Extraarbeiten auch anfallen, von daher weiß ich, dass die Hausverwaltungen die Kosten auf die Mieter umlegen. Die Gesamtjahressumme der anfallenden Hausmeistertätigkeiten + Extraarbeiten

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