Mieter und Vermieter streiten jeden Winter über Schimmelbefall. Nach einem Gerichtsurteil liegt das Verschulden des Schimmels nicht in der Verantwortung des Mieters, sondern ist bauartbedingt.
Nun traten die Schäden erneut auf.
Jetzt aber hat der Vermieter das Gebäude dämmen lassen (Dämmplatten auf die Fassade), danach soll – ein Teil – des Schimmels im Zimmer vom Verputzer fachgerecht saniert werden. Andere Stellen in anderen Zimmern, die ebenfalls jahrelang mit Schimmelflecken bestückt waren und wo die Tapete locker, trocken und lose hängt, will er nicht machen lassen. Das kann man mit Schimmelspray selbst machen (also wir…) und dann kurz überstreichen (auch wir).
Die Kosten für die Fassadendämmung legt der VM zu ca. 1/3 auf die Mieter um. Das scheint den ganzen Mietern angemessen, da die 40 Jahre alte Fassade massive Mängel aufwies. Deswegen hat man auch auf die detailierte Auflistung verzichtztet (die Erhöhungen liegen zwischen 30 und 50 Euro monatlich, je nach Wohnungsgröße).
Der Mieter besteht auch auf die Sanierung der o. beschriebenen Stellen der anderen Zimmer, droht ansonsten erneut mit einem RA.
Der VM kontert, dass er dann von den Kosten der Wärmedämmmaßnahme mehr von dem Mieter verlangt. Und nur von ihm!
Frage: Kann der VM hinsichtlich der Umlage der Wärmedämmkosten von den jeweiligen Mietern verschiedenen Beteiligungen fordern oder muss er alle gleichbehandeln?
Wann kann der VM eine erneute Erhöhung der Kosten für die Wärmedämmmaßnahmen vornehmen bzw. für wie lange gilt die ab April 2018 beginnende Erhöhung der Miete wegen der Wärmedämmmaßnahme?
Vorab vielen Dank den vielen "Beratern" in diesem Forum!!
Kosten Wärmedämmmaßnahme zu verschiedenen Teilen auf Mieter umlegen?
29. Dezember 2017
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Frage vom 29. Dezember 2017 | 15:45
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 8x hilfreich)
Kosten Wärmedämmmaßnahme zu verschiedenen Teilen auf Mieter umlegen?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2017 | 15:52
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 639x hilfreich)
§ 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
(1) Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen
M.. kann er von jedem Mieter 11% verlangen, Muss er aber nicht.
#2
Antwort vom 29. Dezember 2017 | 16:01
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 8x hilfreich)
Zitat:
M.. kann er von jedem Mieter 11% verlangen, Muss er aber nicht.
Kann er denn sagen, den fiesen "Schneider" kann ich nicht leiden, von dem nehme ich diese 11 %. Die "nette Studentin" aber, von der nehme ich nur 3 %?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Dezember 2017 | 16:30
Von
Status: Unparteiischer (9870 Beiträge, 4477x hilfreich)
Ja. Er könnte von der Studentin auch gar keine Mieterhöhung verlangen.ZitatKann er denn sagen, den fiesen "Schneider" kann ich nicht leiden, von dem nehme ich diese 11 %. Die "nette Studentin" aber, von der nehme ich nur 3 %? :
Aber natürlich muss er zunächst alle Modernisierungskosten korrekt auf alle Wohnungen umlegen und dabei natürlich die notwendigen Erhaltungskosten abziehen. Wenn der Mieter nicht zustimmt, müsste der Vermieter dies aufwändig nachweisen. Und von den dann auf die jeweiligen Wohnungen entfallenen Modernisierungskosten kann er bis zu 11% umlegen.
#4
Antwort vom 29. Dezember 2017 | 18:06
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatKann er denn sagen, den fiesen "Schneider" kann ich nicht leiden, von dem nehme ich diese 11 %. Die "nette Studentin" aber, von der nehme ich nur 3 %? :
Ja, wenn er zur Studentin mehr Sympathie hat. Es ist Kann und muss nicht. Er könnte auch bei der Studentin weniger Miete als bei allen anderen verlangen, oder von Mieterhöhungen absehen.
#5
Antwort vom 29. Dezember 2017 | 18:06
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatKann er denn sagen, den fiesen "Schneider" kann ich nicht leiden, von dem nehme ich diese 11 %. Die "nette Studentin" aber, von der nehme ich nur 3 %? :
Ja, wenn er zur Studentin mehr Sympathie hat. Es ist Kann und muss nicht. Er könnte auch bei der Studentin weniger Miete als bei allen anderen verlangen, oder von Mieterhöhungen absehen.
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