Kosten aus Reperaturen

27. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mario Werkner
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten aus Reperaturen

Hallo,

meine Familie ist vor ca. 3 Wochen zu Miete in eine neue Wohnung gezogen. Jetzt ging kürzlich im WC ein Verschleißteil im 10 Jahre alten WC defekt und der Vermieter beauftragte einen Kundendienst. Die Rechnung hat uns der Kundendienst gesendet und wir sollen diese bezahlen.

Bevor ich den Vermieter frage und nachher grundlos dicke Luft entsteht wollte ich mich erstmal hier kundig machen.

Ist so etwas nicht eigentlich was was der Vermieter zahlen muß?

Der Betrag waren knapp 100 Euro. Wir haben einen Hamburger Mietvertrag.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Wir haben einen Hamburger Mietvertrag.

... damit scheint alles gesagt ;) -
aber was steht denn drin zum thema kostenübernahme für kleinreparaturen??
im grundsatz ist es möglich, dass der vm in begrenztem umfang solche kosten auf den mieter abwälzt, aber die grenzen liegen meines wissens bei max.75 euro (unter vorbehalt).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DanielSachsen
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

ja bei mir sind es auch ca.75 Euro, aber aufpassen sollte man das man nicht jeder Reparatur bezahlt.
Es müssen nämlich nur dem direkten und regelmässigen Zugriff des Mieters ausgesetzte Teile von diesem bezahlt werden. Also beileibe nicht alles. So z.b. kann es sein das der Mieter Türgriffe, Fenstergriffe, Klingel, Duschkopf und Wasserarmaturen vielleicht noch die Betätigungtaste des WC's in Rechnung gestellt bekommt. Denn es ist ja auch Grundsatz das mit der gezahlten Miete die normalen Abnutzungserscheinungen abgegolten sind. Aussser halt man pinkelt vorsätzlich auf den Teppich oder demoliert mit dem Bolzenschneider den Türgriff. Aber wer macht das schon.
Aber ich mach das einfacher.
Ich erneuere z.b. selbst die Silikonfugen im Bad regelmässig oder repariere auch mal Risse in der Wand, und da kommt ja auch was zusammen, meine Vermieterin interessiert das eh nicht, die meldet sich nicht und ich verrechne das schon seit Jahren mit der Miete, ich schreib dann immer rein das wenn Sie sich nicht innerhalb 4 Wochen mit Widerspruch meldet sie meine Reparaturen anerkennt. So bin aus dem Schneider. Naja einen Knackpunkt gibt es halt trotzdem, ich bekomme keine Nebenkostenabrechnung oder erst viele Jahre später.

Gruss Daniel
Vermieter sehen Mieter immer als Belastung, obwohl in den meisten Fällen diese gutes Geld dafür zahlen.

-- Editiert von DanielSachsen am 27.12.2006 16:56:51

-- Editiert von DanielSachsen am 27.12.2006 17:04:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wieso Knackpunkt ? Wenn eine Nachforderung verjährt halt dann, eine Rückzahlung muss Deine VM trotzdem leisten.

Gruß

Michael

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