Kosten der Gartenpflege

14. Oktober 2007 Thema abonnieren
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Was weiss ich?
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Student
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Kosten der Gartenpflege

Liebe User!

Ich habe mal eine Frage als Vermieter. Lt. Betriebskostenverordnung dürfen die Kosten der Gartenpflege auf die Mieter umgelegt werden. So weit so gut. Es war mit den Mietern vereinbart, dass sie den Gartenteil, der zu ihrer Wohnung dazugehört, selber pflegen und mir bei der Pflege der Hecke (zur Straße hin haben wir ca. 30 Meter Hecke stehen) sowie bei der Pflege des Rasen vor dem Grundstück und zur Straße hin (wir wohnen auf dem Land) helfen. Dazu muss gesagt werden, dass ich auch mit im Haus wohne.

Nun ist es aber so, dass die Mieter weder ihren Gartenteil gepflegt haben, noch ihren Stellplatz fürs Auto oder gar mal an der Straße gemäht habe. Fazit: Ich habe die ganze Arbeit alleine gemacht. Auch musste der Heckenschnitt abgefahren werden (auch das sollte alles geteilt werden). Da die Mieter nun ihren vertraglichen Vereinbarungen nicht nachgekommen sind, möchte ich die Kosten der Gartenpflege auf alle Parteien umlegen.

Frage: Darf ich das, da ich ja schließlich die Arbeiten selber ausgeführt habe und keinen Gärtner beschäftigt hatte und wenn ja, welche Kosten darf ich als angemessen ansetzen pro Stunde Gartenarbeit bzw. pro gefahrenen Kilometer zur Deponie?

Ich hoffe, dass ihr auch mir hier helfen könnt, denn ich bin ehrlich gesagt etwas sauer, dass sie nichts gemacht haben. Dass es schön aussieht wollten sie natürlich auch und haben den Garten für ihre Partys auch fleißig genutzt.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

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"Scientia potentia est."

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
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#2
 Von 
Gast
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Wie willst du die Kosten schlüssig darlegen. So etwas ist immer schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.
Für das nächste Jahr würde ich vorab beschließen, dass eine externe Firma die Arbeiten ausführt.

Ich kann auch dich nicht verstehen: Wenn mein Nachbar seinen Garten nicht pflegt, kann ich doch nicht hingehen, und bei ihm den Rasen mähen, und nachher noch Geld dafür verlangen.
Deine geleistete Arbeit kannst du leider nur als schöne Körperbetätigung abschreiben.

Im nächsten Jahr wird alles anders.

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Herzlichen Dank für eure Antworten (auch wenn sie mir natürlich nicht so richtig gefallen :grins: )

@ Doom
Es war mit den Mietern mündlich vereinbart, da ich als Vermieter später in den Mietvertrag eingestiegen bin. Dahingehend war nichts im Mietvertrag ausformuliert.
Es handelt sich um zwei Mietparteien und in den Mietverträgen ist ein Passus drin so sinngemäß wie "dass die Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden" und dieser § 2 ist in seinem Wortlaut auch noch mal als Anlage zum Mietvertrag ausgehändigt worden.

Aber mal ehrlich: Muss denn immer alles schriftlich vereinbart werden? Kann sich denn keiner mehr an sein mündlich gegebenes Versprechen halten? Jeder immer nur so, dass er seinen Vorteil daraus schöpfen kann?
Als ich noch Mieterin war, habe ich mich immer daran gehalten, was ich mit dem Vermieter abgesprochen hatte, zumal dieser auch keine Lust verspürte irgendetwas schriftlich zu fixieren. Man kann auch ohen Ärger ein Mietverhältnis begründen.

@ Gast
>Ich kann auch dich nicht verstehen: Wenn mein Nachbar seinen Garten nicht pflegt, kann ich doch nicht hingehen, und bei ihm den Rasen mähen, und nachher noch Geld dafür verlangen.<
Nö, zum Nachbarn gehe ich ja auch nicht. Will ja nur meinen Garten in Ordnung halten.
Aber: Könnte man die geleistete Gartenarbeit nicht auch unter den §§ 677 ff BGB sehen (Geschäftsführung ohne Auftrag)?
Schließlich haben die Mieter bei Einzug gesehen, dass der Garten in einem ordentlich gepflegten Zustand ist und ich habe diese auch mehrfach (mündlich) aufgefordert ihren Pflichten nachzukommen. Dies wurde dann immer damit abgetan "ach, ich bin ja eh nie da und wenn ich da bin habe ich keine Lust". Selbst auf meinen Einwand hin, dass sie bald einen kleinen Urwald hätten (wir haben nämlich Ahornbäume, die jedes Jahr viel tausend kleine neue Ahornbäume produzieren und die herausgerupft werden müssen), wurde ich nur mit einem dusseligen Kommentar stehen gelassen. Selbst ihre Besucher, die den Garten bewunderte und fragten, wie sie dies alles schaffen würde, wurde erklärt, dass ich diese Arbeiten durchführen würde (ich war auch im Garten sodass ich diesen Kommentar hörte).

Im übrigen kann ich die geleistete Gartenarbeit anhand meines Kalenders belegen, denn ich habe mir immer aufgeschrieben, wann ich im Garten war bzw. wann ich Gartenabfälle zur Deponie gebracht habe. Eine Kalender dahingehend naträglich zu verändern dürfte wohl gar unmöglich sein.

Beurteilt ihr die Sache immer noch genauso? Um eine weitere Stellungnahme würde ich mich freuen.

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"Scientia potentia est."

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#4
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
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#5
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Der hat die Gartenarbeit auch selber erledigt und dem Mieter ist das wohl auch so mitgeteilt worden. Da der Mieter aber gesagt hat, er wolle selber was machen, hat man den Vertrag einfach so gelassen.

Aber selbst, wenn ich meine bisherigen Aufwendungen nicht abrechnen könnte und wir vereinbaren würden, dass ich für die Gartenarbeit finanziell entschädigt werde, was wäre denn ein 'annehmbaren' Betrag, den ich in Rechnung stellen könnte. Auch z.B. für das Entsorgen des Heckenschnittes. Hier gibt es zwar Bio-Tonnen (max. 240 lt die alle 14 Tage gellert werden), aber erst einmal sind die unheimlich teuer und zweitens würde ich den ganzen Abfall da sowieso nicht hineinbekommen. Rasenschnitt etc. entsorge ich auf meinem Komposthaufen und einzelne Äste von Bäumen häcksel ich und nutze es als Mulchmaterial. Es handelt sich also wirklich nur um den Heckenschnitt einer Ahorn und Tuja-Hecke sowie ggfs. mal einige Tannenzweige die sich sehr schlecht kompostieren lassen. Den Ahornschnitt auch zu hächseln habe ich mal versucht, aber damit bin ich noch länger beschäftigt als mit dem Heckenschnitt ansich (für den benötige ich ca. 5 Stunden).

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#6
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

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#7
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@Doom
Danke!

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#8
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
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Was ist denn im Mietvertag bzgl. den Nebenkosten vereinbart? Ist hier die Gartenpflege überhaupt mit aufgeführt?

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#9
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Gartenpflege wird nicht expliziet mit aufgeführt, sondern nur, dass Betriebskosten gem. § 2 Betriebskostenverordnung abgerechnet werden (wie auch schon eingangs erwähnt).

Im Mietvertrag steht: § 1 Mietsache: 1. Vermietet werden ... Auflistung der Räume) sowie 1 Terrasse...

2. Der Mieter ist berechtigt, folgende Einrichtungen nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen: (angekreutzt sind) Waschküche und Garten.

§ 3 Miete und Nebenkosten:
1. Die Miete beträgt monatlich € xxx
Nebenkosten z.Zt. € aaa
2. Neben der Miete werden Betriebskosten, gemäß § 2 Betriebskostenverordnung umgelegt und in Form von mtl. Vorausazhlungen mit jährlicher Abrechnung vom Mieter erhoben. Die von dieser Vorauszahlung erfassten Betriebskosten sind in der Anlage 'Betriebskostenaufstellung' enthalten, welche wesentlicher Vertragsbestandteil ist.

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#10
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
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#11
 Von 
guest123-1299
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Student
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#12
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Nach dem vielen Hin und Her bin ich jetzt immer noch nicht schlauer.

Darf ich nun, weil schriftlich im Mietvertrag festgehalten, dass die Betriebskosten gem. § 2 Betriebskostenverordnung abgerechnet werden Kosten für Gartenpflege ansetzen oder nicht?

Es war ja vereinbart (zwar mündlich), dass die Mieter mithelfen, so dass sie nichts dafür hätten zahlen müssen. Da sie keine Arbeitsleitung erbracht haben, müssten sie m.E. jetzt dafür zahlen, oder?

Für Tipps und Hinweise bin ich dankbar.

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#13
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#14
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@ Blockwart
Ähm - gestern wohl einen kleinen Blackout gehabt. :bang: Sorry. Und danke nochmals!

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#15
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.


Würde ich als Mieter nie aktzeptieren! Wo kommen wir denn da hin wenn ein Laie gleich viel Geld verdienen soll wie ein Profi?

Wenn der Eigentümer sich hier als Gärtner versuchen will würde ich höchstens den Stundenlohn einer ungelernten Aushilfe bezahlen, und nicht mehr! Kann ja nicht sein dass hier eine Stundensatz abgerechnet werden soll wie bei einer gelernten Kraft, die wesentlich effizienter und schneller die Arbeit erledigt als ein ungelernter Vermieter.

Das sind mal wieder VM-Träume! Speziell die von Blockwart.

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#16
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

> ... die wesentlich effizienter und schneller die Arbeit erledigt als ein ungelernter Vermieter.<

Wer sagt dir denn, dass nur eine gelernte Kraft effizient und schnell arbeitet? Man hat schon Pferde vor der Apotheke k.. sehen, oder? Was ich schon mit 'gelernten' Kräften alles erlebt habe, geht auf keine Kuhhaut.

Aber mal im Ernst: € 12,75 hätte ich eh nicht als Stundenlohn angesetzt, weil mir das auch sehr hoch erscheint und ich einfach auch die Region mit beachten muss (wir sind hier im tiefsten Norden 'in the middle of nowhere').

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#17
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Wer sagt dir denn, dass nur eine gelernte Kraft effizient und schnell arbeitet? Man hat schon Pferde vor der Apotheke k.. sehen, oder? Was ich schon mit 'gelernten' Kräften alles erlebt habe, geht auf keine Kuhhaut.


In der Regel dürfte es ja unbestritten sein dass eine gelernte Kraft ihre Arbeit auch entsprechend schneller und versierter erledigt im Gegensatz zu einer ungelernten Kraft.

Dass es auch dort Ausnahmen gibt wird wohl niemand bestreiten, aber die gibt es in allen Bereichen, auch bei VM's.

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#18
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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