Hallo ihr Lieben,
unser Kellergang und einige eigentlich unvermietete Keller stehen voll Gerümpel und unser Vermieter möchte dies gern entsorgen lassen. Auf ein Schreiben hin, das die Entsorgung an einem bestimmten Datum vor Weihnachten ankünigte, haben wir einen Teil auf die Straße geräumt. Andere Mietparteien haben das nicht getan. Der Müll wurde nicht abgeholt und mittlerweile vom Ordnungsamt fotografiert. Vorher hatten wir sogar unsere restlichen Sperrmüllmarken auf Wunsch des vermieters gespendet. Nach mehrmaligen hinterhertelefonieren hat unser Vermieter uns angeboten einen Container bereitzustellen. Allerdings sollen wir den Keller selber komplett ausräumen, da sonst die Kosten auf die Nebenkosten umgelegt werden. Da unser Vermieter sich schon einiges geleistet hat und die anderen Mietparteien nicht bereit sind den Sperrmüll auf die Straße zu räumen, würde ich dieser Forderung ungern nachkommen.
Deswegen die Frage: Kann der vermieter diese Kosten auf die Nebenkosten legen? Der Müll liegt dort scheinbar schon seit Jahren. Mehrere Mieterwechsel haben stattgefunden und wir wohnen seit einem Jahr in diesem Haus.
Vielen Dank.
Kosten der Kellergangentrümpelung auf Nebenkosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
"kann er"
warum/woher/woraus??
M.E. nach kommts darauf an, wem der Müll zuzuordnen ist, wo er genau steht und ob ev bereits ausgezogene Mietparteien eigentlich mit der Entsorgung zu belasten wären. Der TH wohnt seit einem Jahr im Haus. Wie war die "Mülllage" bei Einzug? war da bereits alles voll? wohl ja...
Mit den Nebenkosten hat dies nix zu tun; der VM könnte höchstens separat darüber abrechnen, da dies keine wiederkehrende Leistung sondern nur ein einmaliger Akt ist.
Der TH schreibt, dass der vom VM gesetzte Abholtermin ausgefallen ist; fraglich ist nun, warum? Was sagt der VM dazu?
Gabs bereits einen Bescheid vom Amt bzgl. des Mülls auf der Strasse?
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--- editiert vom Admin
In einer Eigentümergemeinschaft wird der Verwalter auch die Entrümplungskosten durch die
Hausnebenkostenabrechnung auf alle
Eigentümer, die Eigentümer auf Mieter umlegen.
Wenn Täter nicht feststellbar ist, muß alle
mitleiden.
quote:
Wenn Täter nicht feststellbar ist, muß alle
mitleiden.
So ein Schwachsinn, in Deutschland ist Kollektivstrafe verboten. Ebenso kann ich nur für Kosten haftbar gemacht werden die ich nachweislich auch verschuldet habe!
-----------------
" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite! "
hl. google, hilf!
>>>
http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/sperrmuellabfuhr_kosten_nicht_auf_h.php
-- Editiert von blaubär49 am 11.01.2008 15:28:11
Sach ich doch!
Und schon sind Scalars Urteile einfach vergessen, nicht ?
Kosten der regelmäßigen Abfuhr sind auf jeden Fall umlegbar.
.. und so steht es auch auf der biallo-seite.
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