Kosten für Fahrstuhl Reparatur !

21. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
VW3534
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Fahrstuhl Reparatur !

Liebe Forum - Mitglieder,
ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen hier richtig und ihr könnt mir weiterhelfen.

Folgendes Problem:
Ich wohne in einem Mietshaus und wollte mit dem Fahrstuhl ins Erdgeschoss fahren. Im Fahrstuhl waren bereits andere Leute und ich bin zugestiegen. Der Fahrstuhl blieb stecken und konnte nicht ohne weiteres geöffnet werden. Deshalb wurde die Feuerwehr gerufen und der Fahrstuhl musste nachher repariert werden. Gesamtkosten 340 Euro. Das Problem dabei ist, dass der anwesende Hausmeister und auch die Feuerwehr der Meinung waren, dass ich mit meinem Bekannten in diesem Aufzug war. Deshalb wurde die Rechnung an mich geschickt. Der Fahrstuhl war anscheinend überlastet. Meiner Meinung nach waren wir 6 Personen ( wie zugelassen ), die Feuerwehr sagt wir wären zu siebt gewesen.
Die Kosten für die Reparatur und den Einsatz der Feuerwehr hat die Hausverwaltung bereits komplett bezahlt und fordert das Geld nun von mir. Muss ich etwas zahlen/wenn ja wie viel? Ich kannte die anderen Leute im Aufzug nicht, deshalb sehe ich es nicht ein den Gesamtschaden zu bezahlen.
Wenn ihr noch Fragen an mich habt die die Klärung des Problems erleichtern bitte einfach stellen. Ich hoffe es ist verständlich geschrieben.

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48 Antworten
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#2
 Von 
VW3534
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank, ich habe eine gute Schule besucht.

Ich weiß, dass ich die anderen Leute nicht kannte. Wie sowohl Hausmeister als auch die Feuerwehr darauf kommen, dass Freund mit ihm Aufzug waren, weiß ich leider auch nicht.

Ich erinnere mich an 5 andere Personen. Wenn ich dazu eins addiere ( für mich ), dann komme ich auf 6. Ich hoffe das hat mir meine Mathelehrerin richtig beigebracht.

Gruß !

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#4
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Feuerwehr und HM gegen sich als Zeugen zu haben ist eigentlich aussichtslos.
Bezahle und gut ists.

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#5
 Von 
VW3534
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

an drill instruktor:
selbst wenn ich mit meiner Zeugenaussage alleine da stehe, verstehe ich nicht warum ich 100% der Kosten tragen soll. 1/6 oder 1/7 der Kosten zu tragen wäre ich bereit.

weitere details gibt es leider nicht. die hausverwalterin hat gesagt: "Ich dachte dass sie mit ihren freunden in dem aufzug waren und da sie mieter im haus sind haben wir die rechnung an sie geschickt"

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#7
 Von 
Vagary
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Jetzt sieht man mal wieder, warum man die Schule besuchen sollte!


Ich dachte, dss wäre ein Forum in dem man Leute, die eine Frage zum Mietrecht haben, hilft und nicht eines, in dem man sie verbal attakiert.

Zu deiner Frage VW3534:
Es wäre mir neu, dass bei einer Überlastung des Fahrstuhls durch zu viel Gewicht dieser stecken bleibt. Normalerweise würde dadurch ein Alarmton ausgelöst werden, der die Passagiere darauf aufmerksam macht.

Davon abgesehen ist die Beschränkung auf 6 Personen nur eine ungefähre Angabe. Ausschlaggebend ist das tatsächliche Gewicht jeder einzelnen Person. Und das kann man ja nun wirklich nicht wissen, wenn man in einen Fahrstuhl, in dem schon Leute sind, die man aber nicht kennt, dazu steigt.

Wenn also kein Alarm los gegangen ist, als du in den Fahrstuhl eingestiegen bist, ist es meiner Meinung vollkommener Humbug, dass Steckenbleiben des Fahrstuhls auf zu viel Gewicht zurück zu führen.
Von daher würde ich mir erstmal ganz genau erklären lassen, wie das bitte zusammenhängen soll.

Und selbst wenn sich herausstellt, dass du einen Teil bezahlen musst, so können sie dir auf keinen Fall den ganzen Betrag in Rechnung stellen, da die anderen Personen ja nicht mit dir verwandt oder befreundet waren, ergo nicht bei dir zu Besuch.
Für die restlichen Kosten müssen sie den Mieter/die Mieter finden, zu dem/denen die übrigen Personen gehören.

-- Editiert Vagary am 21.10.2011 17:52

-- Editiert Vagary am 21.10.2011 17:53

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#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Das könnte dann aber auch teuer werden.

quote:
dass Steckenbleiben des Fahrstuhls auf zu viel Gewicht zurück zu führen.

Es ging um die 7 Personen.

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#10
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
1/6 oder 1/7 der Kosten zu tragen wäre ich bereit.

Wenn es tatsächlich am Gewicht lag, hat den Schaden natürlich derjenige verursacht, der zuletzt zugestiegen ist.



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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
selbst wenn ich mit meiner Zeugenaussage alleine da stehe, verstehe ich nicht warum ich 100% der Kosten tragen soll. 1/6 oder 1/7 der Kosten zu tragen wäre ich bereit.



Auch dazu besteht kein Anlass.

Schadensersatz würdest du nur schulden, wenn du schuldhaft gegen eine Nebenpflicht aus dem MV verstossen hättest.

Ich kann mich gerade nicht daran erinnern, für wie viele Leute mein Aufzug zugelassen ist, mit dem ich täglich fahre. Lesen kann man das erst, wenn man schon im Fahrstuhl ist, wenn es eng ist manchmal gar nicht.

Die AufzugsVO gilt zwar nicht mehr, diese Vorgabe gilt aber nach wie vor:

2.5.2 Bei Aufzugsanlagen, mit denen Personen befördert werden dürfen, muß das Lastaufnahmemittel ein Fahrkorb sein,

...
dessen Grundfläche in einem angemessenen Verhältnis zur Tragfähigkeit und zur zulässigen Personenzahl steht ...


Anders gesagt: So viel Leute wie reinpassen muss der Aufzug aushalten, 2 Sumoringer, 10 Kinder ...

Wenn trotzdem die Sicherung auslöst, stimmt mit dem Aufzug was nicht, ich sehe hier keinen Schuldvorwurf, der dir zu machen wäre. Schadensersatz schuldest du deshalb nicht.

Wenn du nicht der Letzte warst, der zugestiegen ist (?), wäre sogar dieser Winkeladvokatenargumentation von vornherein der Boden entzogen.

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-- Editiert flawless am 21.10.2011 18:36

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#12
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Ich kann mich gerade nicht daran erinnern, für wie viele Leute mein Aufzug zugelassen ist,

Dann paß blos auf, dass dir nicht dasselbe widerfährt.

quote:
So viel Leute wie reinpassen muss der Aufzug aushalten, 2 Sumoringer, 10 Kinder

Wenn für 6 Leute zugelassen, dann dürfen auch 6 Sumos rein, aber keine 10 Kinder.

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#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wenn für 6 Leute zugelassen, dann dürfen auch 6 Sumos rein



Da der Umfang des Menschen proportional zum Gewicht ist, ist das schlicht unmöglich.

Das gleicht sich "automatisch" aus. Entscheidendes Kriterium ist die Tragfähigkeit.

Da die Grundfläche genormt ist, wird ma die mit Personen kaum überschreiten können.

Eher mit Lasten.



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#14
 Von 
VW3534
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich war der letzte der eingestiegen ist.
Im Aufzug steht ja auch immer eine Personen Anzahl und eine Gewichtsanzahl. Ich denke man muss den geringeren der beiden Werte nehmen, oder?
Ich werde mal bei der Feuerwehr anrufen. Die haben ja meine Daten aufgenommen und fragen ob sie so schlau waren und von den anderen die Daten auch aufgenommen haben. Dann dürfte auch eindeutig zu klären sein, dass nur 6 Personen im Aufzug waren !

Vielen Dank bisher für die Hilfe.

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#15
 Von 
WissenistMacht
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Auf den Schilder in den Aufzüge steht eine Personenanzahl oder ein Gesamtgewicht. D.h. z.B. 4 Personen oder 500 kg, also können 2 Schwergewichte in den Aufzug oder max. 4 Personen, die zusammen nicht schwerer als 500 kg sind.

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"Wissen ist Macht."

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#16
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Da die Grundfläche genormt ist, wird ma die mit Personen kaum überschreiten können.

D.h. das mit den 10 Kindern kann also nicht klappen.

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#17
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
D.h. das mit den 10 Kindern kann also nicht klappen.



Sicher klappt das, deshalb ist nach DIN die Grundfläche proportional zur Traglast.

Die 10 Kinder passen in den Aufzug, überschreiten aber nicht die Traglast.

Das hat auch damit zu tun, daß Kinder manchmal noch nicht lesen können, auch Blinde Aufzug fahren etc.

Daß der Aufzug hier tatsächlich überlastet war, ist i.Ü. eine unbewiesene Behauptung. Dazu müsste man erst mal wissen, welches Gesamtgewicht die Fuhre auf die Waage gebracht hat.

Viel Vergnügen bei der Beweisführung.

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#18
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Da die Grundfläche genormt ist, wird man die mit Personen kaum überschreiten können.

Alles eine Frage der Motivation.
Wir sind mal mit neun Mann in einem Opel Admiral A gefahren.



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#19
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
daß Kinder manchmal noch nicht lesen können

Dürfen denn solche kleinen Kinder schon alleine und dann noch zu zehnt überhaupt Aufzug fahren ?

quote:
auch Blinde Aufzug fahren

Aber doch bestimmt nicht in größerer Anzahl gleichzeitig, wenn wir jetzt Blindenheime mal ausschließen.

quote:
Daß der Aufzug hier tatsächlich überlastet war, ist i.Ü. eine unbewiesene Behauptung.

Warum ?
Von der Feuerwehr sind nicht alle dumm.

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#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Warum ?
Von der Feuerwehr sind nicht alle dumm.




Ach so, die Feuerwehr kann also exakt das Gewicht ihrer Kundschaft sachverständig einschätzen?

Oder werden die neuerdings nach dem Einsatz alle gewogen?

Den Beweisregeln der ZPO wird die Aussage eines FW-Manns als sachverständiger (?) Zeuge nicht genügen, der Vm. wird so den Nachweis nicht führen können.



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#21
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Wenn der Vermieter nachweist, dass das Steckenbleiben am Gewicht der Fahrgäste gelegen hat, dann würden alle Aufzugbenutzer gesamtschuldnerisch haften, d.h. der Vermieter kann sich an jeden einzelnen wegen des gesamten Betrages halten; wie die den Schaden dann aufteilen, ist das Problem der Gesamtschuldner.

Das Problem ist hier aber der Nachweis. Flawless Hinweis ist vollkommen korrekt: Der Fahrstuhl muss regelmäßig so viele Leute aushalten, wie bei normalen Betrieb reinpassen. Dass sich der Fragesteller so in den Aufzug gequetscht hat, wie Mortilein in seinen Opel Admiral, wird wohl kaum anzunehmen sein – da hätten sich die anderen Gäste schon beschwert.

Darüber hinaus sollte man mal gucken, wie sich die Forderung zusammensetzt. Evtl. kann man da erkennen, dass ein Schaden repariert wurde, der gar nicht auf Überlast zurückzuführen ist.


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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Vermieter nachweist, dass das Steckenbleiben am Gewicht der Fahrgäste gelegen hat, dann würden alle Aufzugbenutzer gesamtschuldnerisch haften, d.h. der Vermieter kann sich an jeden einzelnen wegen des gesamten Betrages halten; wie die den Schaden dann aufteilen, ist das Problem der Gesamtschuldner. <hr size=1 noshade>



Nein, das kann nicht sein, das ist der Fall des § 840 BGB .

Die 6 (?), die schon in der Kabine waren, trifft kein Verschulden. Allenfalls den 7.

Ob die Traglast dadurch überschritten wurde, wird aber nachträglich nicht nachzuweisen sein.

Ob TE das hätte erkennen können, d.h. ob ihn vertraglich und/oder deliktisch ein Verschulden trifft ebensowenig.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Dass sich der Fragesteller so in den Aufzug gequetscht hat, wie Mortilein in seinen Opel Admiral

ICH war doch nicht gequetscht, ich habe die Kalesche doch gefahren.



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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Oder werden die neuerdings nach dem Einsatz alle gewogen?

Vllt. keine Ahnung, aber die Allermeisten können wohl bis 7 zählen.

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#26
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Schon wieder da ?
Wie lange diesmal ?

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#28
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Dann geh doch ins Bett.
bye, bye, ...

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#30
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Ist dir eigentlich langweilig ?

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