Kosten für Heizung / Heizungsanlage

13. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
hpt007
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Kosten für Heizung / Heizungsanlage

Wie ist die folgende Formulierung im Mietvertrag zu verstehen? "Die abzurechnenden Kosten werden auf die Mieter wie folgt umgelegt: Die Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage und der zentralen Warmwasserversorgungsanlage mit 70% nach dem erfassten Verbrauch. Die übrigen Kosten nach der Wohnfläche von x m²."

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Was verstehst Du denn daran nicht ?

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#2
 Von 
hpt007
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Bezieht sich das auf die reinen Kosten der Heizungsanlage (Gasverbrauch, Wartung etc.) oder auch auf die Heizkosten unserer Wohnung? Ich komme eigentlich mit der ganzen Formulierung nicht klar.

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Von gesamten Kosten für die Heizung werden 30 % nach qm auf die einzelnen Mietparteien umgelegt und die restlichen 70 % werden nach den abgelesenen Verbrauchsständen aufgeteilt.

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#4
 Von 
hpt007
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

So langsam habe ich es begriffen. Danke für die Info.

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