Kosten für NK-Erstellung übernehmen

10. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb508647-26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für NK-Erstellung übernehmen

Hallo. Ich habe eine kurze Frage bezüglich der Kostenübernahme für die Erstellung der Nebenkostenrechnung, da ich 10.2016 bis 03.2018 in einer Wohnung zur Miete gelebt habe und nun meinen ehemaligen Vermieter darauf hingewiesen habe, dass die Nebenkosten noch nicht abgerechnet wurden. Jetzt hat er mir mitgeteilt, dass er ein externes Büro beauftragen würde, wofür ich die Kosten voll übernehmen müsste, da ich die einzige Partei in dem Haus war und somit die Kosten nicht zwischen mehreren aufgeteilt werden können. Da es sich um drei Jahre handelt, würden das über 500€ sein, die ich bezahlen müsste. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann er schon rechtens die Erstellung der Abrechnung in Rechnung stellen... aber auch wenn diese eigentlich nicht fristgerecht eingegangen ist (also für das Jahr 2017 bspw. bis Ende 2018)? Über Antworten würde ich mich sehr freuen :)

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von fb508647-26):
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann er schon rechtens die Erstellung der Abrechnung in Rechnung stellen..

Nö, das kann er nicht. Einzig die Kosten für eine Heizkosten- und Kaltwasserabrechnung wären umlegbar. Da du aber alleine dort gewohnt hast, sind keine Kosten aufzuteilen. Jetzt hängt es davon ab, wie der Zeitraum für die Betriebskostenabrechnung ausschaut. Bei kalendermäßer Abrechnung könnte für 01 bis 03.2018 Noch eine Abrechnung erstellt werden. Die Zeit davor ist verfristetund du musst keine Nachzahlung leisten. Ein Guthaben müsste dir aber ausgezahlt werden.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Und wowon träumt Ihr Ex-VM nachts, wenn er schon so herrliche Tagträume hat?

Was er in Rechnung stellen kann hängt von der Abrechnungszeit ab. Wenn Sie 2016 eingezogen sind und schlimmstenfalls die Abrechnungsperiode von 10/16 - 9/17 sein würde ... dann wäre eine Nachforderung verwirkt (erstellen muss er die Abrechnung trotzdem), alles andere würde noch laufen.

Schriftlich mit Zugangsnachweis auffordern die Abrechnung 16 und 17 zu erstellen, da ein Guthaben (im Gegensatz zu Nachforderungen) noch ausgezahlt werden muss.

Die Kosten für die Erstellung der Abrechnung hat der VM (größtenteils) selber zu tragen.

-- Editiert von AltesHaus am 10.02.2019 12:28

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Der größte Teil des Zeitaufwands, der für die Erstellung einer Abrechnung anfällt, zählt zum ganz normalen, nicht umlagefähigen Verwaltungsaufwand des Vermieters. Ob der Vermieter da seine eigene Zeit investiert oder (ggf. eben auf seine Kosten) lieber jemanden Anderen damit beauftragt, ist seine Sache.

Grundsätzlich "umlagefähig" bedeutet aber noch nicht "auch tatsächlich umlegbar".
Da kommt es ersteinmal darauf an, was zu den Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist.

Hast du monatliche Vorauszahlungen geleistet?
Denn die Abrechnung z.B. für 1.1.-31.12.2017 hätte bis spätestens 31.12.2018 bei dir vorliegen müssen.
Der Vermieter schuldet die Abrechnung zwar nach wie vor. Er ist aber mit etwaigen Nachforderungen "ausgeschlossen".

Wie muss man sich das vorstellen?
1 Wohnhaus mit nur 1 Wohnung? (dann gibt es keine aufzuteilenden Kosten)
1 Wohnhaus mit mehreren Wohnungen, wovon nur eine vermietet war und der Rest leer stand?
Oder warum warst du nur einzige Nutzerpartei?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
fb508647-26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelte sich dabei um ein Haus mit drei Wohnungen, wobei eine von seinem Sohn und eine weitere von einer Person bewohnt wird, die wohl keine Abrechnung möchte. Er hat es mir so mitgeteilt, dass ich bislang die einzige Person bin, die jemals eine Abrechnung verlangte. Er hat es mir zudem eben auch so gesagt, dass die Kosten für eine Heizkosten- und Kaltwasserabrechnung umlegbar sind und da ich die einzige bin, die die Abrechnung will, muss ich auch als einzige die Erstellung bezahlen.
Aber vielen Dank für eure bisherigen Antworten. Das hilft mir schon einmal sehr :)

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb508647-26):
Er hat es mir zudem eben auch so gesagt, dass die Kosten für eine Heizkosten- und Kaltwasserabrechnung umlegbar sind


Das ist richtig.

Zitat (von fb508647-26):
und da ich die einzige bin, die die Abrechnung will, muss ich auch als einzige die Erstellung bezahlen.


Das nicht.

Wenn der VM eine Abrechnung macht muß er das für alle Wohnungen machen und die Kosten, auch die der Heiz- und Wasserkostenabrechnung, auf alle verteilen.

Ob die anderen Nutzer eine Abrechnung wollen oder nicht spielt keine Rolle.

Ob es Sinn macht die Abrechnungen 2016 und 2017 einzufordern kommt darauf an wie die Chancen stehen Geld zurück zu bekommen.

Wie groß war denn die Wohnung und wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
fb508647-26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ca. 100 m2 und 120€ pro Monat. Ich hatte aber einen Kamin und musste daher fast nie die Heizung benutzen und war auch nicht sehr häufig zu Hause, sodass ich auch nicht so viel Wasser verbraucht habe... vermute ich zumindest, da es bei meinen vorigen Wohnungen auch so war, dass ich immer recht viel wieder zurück bekommen habe.

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#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb508647-26):
Ca. 100 m2 und 120€ pro Monat.


Da würde ich mir sehr gut überlegen die Abrechnungen zu fordern.

Für 2016 und 2017 hat der VM keinen Anspruch mehr auf evtl. Nachzahlungen, Guthaben halte ich für sehr unwahrscheinlich, aber für 2018.

Und da war dein Nutzungszeitraum ausschließlich in Heizmonaten. Da ist eine Nachzahlung so sicher wie das Ahmen in der Kirche.

Zitat (von fb508647-26):
Ich hatte aber einen Kamin und musste daher fast nie die Heizung benutzen und war auch nicht sehr häufig zu Hause, sodass ich auch nicht so viel Wasser verbraucht habe..


1. werden Heizkosten zu einem Teil verbrauchsunbahängig nach der Wohnfläche abgerechnet und 2. sind Nebenkosten viel mehr als nur Heiz- und Wasserkosten.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Grundsätzlich stimme ich Anitari zu, jedoch bei einem 3-Familienhaus wird es übersichtlich.

Es fängt ja mal mit der Frage an, ob Sie Erfassungsgeräte für die HK hatten und ob diese auch abgelesen wurden.

Sind alle Wohnungen gleich groß?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb508647-26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wohnungen sind auf jeden Fall relativ gleich groß. Ob die Heizungen abgelesen wurden, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Also wenn ich die 500€ für die Erstellung bezahlen müsste, dann würde ich auf jeden Fall auf die Abrechnung verzichten.

-- Editiert von fb508647-26 am 10.02.2019 14:18

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Definitiv müssen Sie keine 500 EUR für die erstellung der Heiz- und NK-Abrechnung zahlen.

Nochmal die Frage: Hatten Sie ad Heizkörpern Erfassungsgeräte oder nicht?

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb508647-26):
Also wenn ich die 500€ für die Erstellung bezahlen müsste, dann würde ich auf jeden Fall auf die Abrechnung verzichten.


Richtig, denn es gibt hier neben der schon in den Vorbeiträgen weitestgehend richtig beschriebenen rechtlichen Betrachtung auch eine wirtschaftliche Betrachtung und die kann unter Beachtung der rechtlichen Begebenheiten zu einem unerwünschten Ergebnis führen.

Übrigens: Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, so wie eingangs suggeriert, sind was anderes als die Kosten für die reine Verbrauchsablesung.

Berry

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, so wie eingangs suggeriert, sind was anderes als die Kosten für die reine Verbrauchsablesung.


Stimmt und die betragen in einem 3-Fam.-Haus weit weniger als 500 EUR und sind dann auf ALLE Parteien umzulegen, wurde aber auch schon geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb508647-26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Definitiv müssen Sie keine 500 EUR für die erstellung der Heiz- und NK-Abrechnung zahlen.

Nochmal die Frage: Hatten Sie ad Heizkörpern Erfassungsgeräte oder nicht?


Nein, an den Heizkörpern waren keine Erfassungsgeräte angebracht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb508647-26):
Nein, an den Heizkörpern waren keine Erfassungsgeräte angebracht.


Na dann (und wenn die nicht woanders versteckt waren ;) ) haben Sie das Recht von der erstellten HK-Abrechung 15 % abzuziehen.

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