Kosten für Rutschhemmer an Vermieter?

16. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2015 10:38:06
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 23x hilfreich)
Kosten für Rutschhemmer an Vermieter?

Hallo zusammen,

wir wohnen in einem 2-Familien-Haus. Die Hauseingangstür ist über 5 Stufen zu erreichen, dann kommt ein kleines Podest.
Im Winter sind die Stufen und das Podest sehr rutschig und glatt, auch wenn gestreut wurde.
Unsere Nachbarin ist nun schon etwas älter und hat auch Angst, im Winter auszurutschen und zu fallen. Wir haben nun überlegt, über den Winter diesen Kunstrasen-Teppich dort auszulegen, quasi als Rutschhemmer.
Meine Frage ist: können wir den Vermieter dazu anhalten, die Kosten dafür zu tragen oder müssen wir selber dafür aufkommen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
über den Winter diesen Kunstrasen-Teppich dort auszulegen,


Damit es noch rutschiger wird, oder warum?

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#2
 Von 
guest-12325.10.2013 14:41:28
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 31x hilfreich)

Die Kosten für einen sogenannten Rutschhemmer müssen Sie selbst tragen oder eben regelmäßig streuen.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)


Für Eigenmächtigkeiten der Mieter muss ein Vermieter praktisch nie zahlen.
Aber im Prinzip handelt es um eine Problem, um dass sich der Vermieter kümmern müsste.
Also: Dem Vermieter das Problem schildern und eine Lösung verlangen. Wie der Vermieter das Problem löst, könnt ihr ihm aber nicht vorschreiben (Vorschläge machen natürlich schon). Wenn ihr Glück habt, lässt er einen rutschhemmenden Belag verlegen oder akzeptiert eure Eigenlösung. Wenn ihr Pech habt, stellt er einfach einen Eimer mit Streusand hin.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
guest-12316.03.2015 10:38:06
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 23x hilfreich)

Streuen bringt leider wie gesagt gar nichts. Haben schon mal mehr und mal weniger gestreut, mal sogar dass eine dicke Salzschicht lag - nach kurzer Zeit rutscht man trotzdem.
Auf die Idee mit dem Kunstrasenteppich kamen wir, weil unsere Nachbarin das gleiche Problem damals auf ihrem Balkon hatte und der Teppich da geholfen hat. Es war danach nicht rutschiger als vorher.
Also könnten wir unseren Vermieter quasi dazu anhalten, wegen der Rutschgefahr was zu unternehmen?

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#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Man sollte auch nicht ohne Not mit Salz streuen, sondern mit Sand oder Splitt. Salz wäscht sich ratz fatz raus, zerstört die Substanz, und es ist feucht und glatt.

Sand oder Splitt halten länger einen Gripp.

Und der Kunstrasen wird auch schnell zur Rutschbahn.

Außerdem frag ich mich immer wieder, warum man nicht 2
stellige Beträge mal kurz selbst zahlt, anstelle sich rum zu streiten.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also könnten wir unseren Vermieter quasi dazu anhalten, wegen der Rutschgefahr was zu unternehmen?
<hr size=1 noshade>

Wenn wirklich eine ernsthafte Gefahr besteht, dann schon.
Aber was er macht, darf er sich selbst aussuchen.
Und die Wahrscheinlichkeit, dass er da auf die billigstmögliche Lösung (Eimer Sand/Splitt) zurückgreift, ist natürlich hoch.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Der Vermieter wohnt selbst auch in dem 2FH ??

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.10.2013 14:41:28
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 31x hilfreich)

Nehmen Sie Sand oder Kies zum Streuen, nur das hilft.
Empfehle Ihnen, Ihrerer Gemeinde eine Forderung nach Rutschhemmern für die Straßen anzuschaffen.
Einfach nur lustig.

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