Kosten für Wartung der Heizungsanlage

27. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
zenzi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 98x hilfreich)
Kosten für Wartung der Heizungsanlage

Hallo und guten Abend.
Ich hoffe, daß ich mit meiner Frage hier richtig bin. Also, es geht um folgendes.
Wir, d.h. mein Mann und ich, wohnen als Mieter in einem Vierfamilienhaus. Jede Wohnung hat eine eigene Heizungsanlage.
Aufgrund dessen fallen für uns jedes Jahr Kosten für den Schornsteinfeger an und außerdem jährlich Wartungskosten für die Heizanlage. Alles in allem sind das jedes Jahr so um die 200 €.
Ist das eigentlich rechtens, da wir das zahlen müssen? Wir sind ja eigentlich nicht Eigentümer der Heizungsanlage. Sind das nicht Kosten, die eigentlich der Vermieter tragen müßte?
Wir würden uns freuen, wenn wir hier im Forum diese Frage klären könnten.
In der Hoffnung auf einige gute Antworten wünsche ich allen, die das jetzt lesen, noch einen guten Abend.
Und tschüss......

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wartungskosten für die Heizungsanlage gehören zu den umlagefähigen Kosten und können daher auf den Mieter umgelegt werden, bzw. müssen vom Mieter selbst getragen werden.

Wenn im Rahmen der Wartung jedoch Reparaturen anfallen, dann sind die Kosten dafür vom Vermieter zu tragen.

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-- Editiert am 27.09.2010 21:25

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#2
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@zenzi

quote:
Jede Wohnung hat eine eigene Heizungsanlage .

:???:
Ist hiermit eine Gas-Etagenheizung gemeint?
Wenn ja, ist die Wartung der Heizung im Mietvertrag vereinbart?

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag zwar vereinbart wird, dass der Mieter selbst für die Wartung der Gasetageheizung sorgt, die Garversorgung wird jedoch wegen Zahlungs-rückstand des Mieters gesperrt, inwieweit muß der Vermieter gem. TRGI für die Wartung Sorge tragen bzw. haftbar dafür ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

die Garversorgung wird jedoch wegen Zahlungs-rückstand des Mieters gesperrt,

Das Problem erledigt sich doch ganz von alleine. Warst du heute schon im Freien ?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@icecycle, ich gehe davon aus, daß es sich hier um ein zusätzliches Szenario zum Thread von zenzi handelt

quote:
... die Garversorgung wird jedoch wegen Zahlungs-rückstand des Mieters gesperrt, inwieweit muß der Vermieter gem. TRGI für die Wartung Sorge tragen bzw. haftbar dafür ?


Bei den Wartungskosten handelt es sich um vorbeugende Aufwendungen durch die später anfallende Reparaturkosten vermieden oder gering gehalten werden.

Eine Instandsetzung seitens des Vermieters ist hier nicht gefordert.

Für die Instandhaltung hat er aus meiner Sicht jedoch zu sorgen, damit der Mieter, wenn er seine Zahlungsrückstände ausgeglichen:) hat die Gasetagenheizung nutzen kann.

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

-- Editiert am 28.09.2010 13:50

-- Editiert am 28.09.2010 13:52

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