Bei uns wurde ein Riss in der Wand festgestellt. Dieser wurde nun vom Vermieter behoben. Dafür musste aber ein Großteil unsere Tapeten abgemacht werden.
Meine Frage nun, wer muss den entstanden Schaden an den Tapeten beheben und bezahlen?
Kosten übernahme
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Der Vermieter, wenn du ihn dazu aufforderst.
Zitatwer muss den entstanden Schaden an den Tapeten beheben und bezahlen? :
Dein Vermieter, bzw. seine Gebäudeversicherung, die solche Schäden abdeckt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Herzlichen Dank für die schnellen Antworten.
Gibt es dazu irgend ein Paragraph oder ein Urteil das ich anbringen kann wenn ich mit meinen Vermieter Rücksprache halte?
Das fällt unter Schadenersatz.
Übrigens muss der Vermieter, wenn es deine Tapeten sind, nur den Zeitwert ersetzen. wenn sie also schon 10 Jahre an der Wand waren, ist da (außer bei Rauhfaser) nichts zu holen.
Alternativ kannst du den Vermieter auffordern, den Ursprungszustand wieder herzustellen. Da kommt es dann noch auf die Frage an, wer laut Mietvertrag für die Schönheitsreparaturen in der Wohnung zuständig ist.
Das fällt unter Schadenersatz.
Übrigens muss der Vermieter, wenn es deine Tapeten sind, nur den Zeitwert ersetzen. wenn sie also schon 10 Jahre an der Wand waren, ist da (außer bei Rauhfaser) nichts zu holen.
Alternativ kannst du den Vermieter auffordern, den Ursprungszustand wieder herzustellen. Da kommt es dann noch auf die Frage an, wer laut Mietvertrag für die Schönheitsreparaturen in der Wohnung zuständig ist.
Das fällt unter Schadenersatz.
Übrigens muss der Vermieter, wenn es deine Tapeten sind, nur den Zeitwert ersetzen. wenn sie also schon 10 Jahre an der Wand waren, ist da (außer bei Rauhfaser) nichts zu holen.
Alternativ kannst du den Vermieter auffordern, den Ursprungszustand wieder herzustellen. Da kommt es dann noch auf die Frage an, wer laut Mietvertrag für die Schönheitsreparaturen in der Wohnung zuständig ist.
Aber mal ganz ehrlich ... wie wäre es, wenn Sie erst einmal mit dem Vermieter sprechen und fragen WANN denn die Restarbeiten (sprich Tapete anbringen und malern) erledigt werden. Gut möglich, dass er gar nicht weiß, dass das noch nicht erledigt ist. Einfach nett fragen (ich würde da schriftlich machen) und abwarten wie der reagiert, da das eh die Versicherung bezahlt, wird es ihm egal sein, er wird es dann wohl einfach weitergeben.
Zustimmung, das ist die korrekte Strategie, einfach mal höflich fragen.
Wir haben Rücksprache mit dem Vermieter gehalten und morgen wird die Wand neu tapeziert und gestrichen.
Herzlichen dank für die Hilfe!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
39 Antworten