Kostenpflichtige Wartung Rauchmelder?

2. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Big_Player
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 31x hilfreich)
Kostenpflichtige Wartung Rauchmelder?

Hallo zusammen,

wir haben leider aufgrund eines längeren Urlaubes die zwei Termine (im Abstand von 3 Wochen) für die Wartung der Rauchmelder in unserer Mietswohnung (Hamburg) verpasst. Die Wartung im vorigen Jahr lag 3 Monate später, daher war hiermit nicht wirklich zu rechnen.

Die Verwaltung zwingt uns jetzt unter Androhung rechtlicher Schritte einen kostenpflichtigen Termin mit der Wartungsfirma zur Wartung der Rauchmelder zu vereinbaren (60 EUR).

Wie würden denn rechtliche Schritte diesbezüglich aussehen, sieht der Gesetzgeber hierfür Strafen vor?

Ist halt blöd gelaufen, aber müssen wir dem wirklich entsprechen oder kann eine Wartung ersatzweise auch vom Mieter selbst durchgeführt werden, wenn man dies schriftlich dem Vermieter bestätigen würde? Der Austausch einer 9V-Batterie sowie einmal aufs Knöpfchen drücken würde ich mir gerade noch selbst zutrauen.

MFG


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
die zwei Termine (im Abstand von 3 Wochen)


Beide Termine innerhalb von 3 Wo.?

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Big_Player
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 31x hilfreich)

Ja beide Termine innerhalb von 3 Wochen. Wir waren 4 Wochen in Urlaub.
Gibt es Vorgaben in welchem zeitlichen Abstand die Termine stattfinden sollten, oder kann die Wartungsfirma diese frei legen?

31x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Der 1. Termin für die Wartung muss mindestens 10 bis 14 Tage vorher angegeben werden.

Auch ein Ersatztermin muss mindestens 14 Tage später liegen.

Die 3-Wo.-Frist war demnach zu kurz.

Sie sollten Ihrem VM mitteilen, dass Sie in Urlaub waren (4 Wo. lassen Sie besser unerwähnt!).

Eine Kostenpflicht Ihrerseits kann ich somit nicht erkennen.

-- Editiert von hamburger-1910 am 02.06.2015 20:15

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von hamburger-1910):
Die 3-Wo.-Frist war demnach zu kurz.

Das kann ich hier noch nicht herauslesen. Es lagen 3 Wochen zwischen den Terminen, das sollte ausreichend sein. Zu klären ist jedoch noch, wann die Ankündigung des ersten Termins kam... noch vor dem Urlaub oder schon währenddessen?

Wenn es vor dem Urlaub kam, wie wurde darauf reagiert?

Und wie lange vor dem zweiten Termin kam dessen Ankündigung?

-- Editiert von JogyB am 02.06.2015 21:10

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Das kann ich hier noch nicht herauslesen.


Es müssen analog zur Heizungsablesung mind. 24-28 Tage (10-14 Tage + 14 Tage) eingehalten werden. 3 Wo. sind max. 21 Tage.

Zitat:
Zu klären ist jedoch noch, wann die Ankündigung des ersten Termins kam... noch vor dem Urlaub oder schon währenddessen?


TE hat geschrieben

Zitat:
daher war hiermit nicht wirklich zu rechnen.


Also kann es nicht vorher passiert sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Big_Player
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 31x hilfreich)

Die erste Ankündigung kam bereits im Urlaub. Ankündigung immer 3 Werktage vor dem eigentlichen Termin.

Ich denke dann werde ich der Verwaltung mal einen freundlichen Brief schicken und den Sachverhalt schildern.
Vielleicht ist da ja noch was zu machen!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Ankündigung immer 3 Werktage vor dem eigentlichen Termin.


Eine derart kurze Ankündigungsfrist ist nicht wirksam!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Big_Player
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 31x hilfreich)

Ok wie lange sollte den die Ankündigungsfrist sein?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Der 1. Termin für die Wartung muss mindestens 10 bis 14 Tage vorher angegeben werden.

Auch ein Ersatztermin muss mindestens 14 Tage später liegen.

0x Hilfreiche Antwort

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