Kostenpositionen auf Betriebskostenabrechnung verteilt auf Wohnfläche + Garagenfläche (ungenutzt)

5. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Maxhol
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenpositionen auf Betriebskostenabrechnung verteilt auf Wohnfläche + Garagenfläche (ungenutzt)

Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen, bzw. seine Meinung äußern:

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 9 Wohnungen zur Miete. Die Betriebskosten werden laut Mietvertrag über die Wohnungsfläche an die Mieter weitergegeben was uns auch bekannt war. In der Betriebskostenabrechnung für 2021 wird jedoch nicht nur unsere gemietete Wohnfläche (74 m²) herangezogen für den Verteilungsschlüssel sondern zusätzlich auch 13 m² für eine Garagenfläche. Diese Garagenfläche nutzen wir aber nicht und es ist diesbezüglich auch nichts im Mietvertrag geregelt. Ist es korrekt, dass sämtliche Betriebskosten (z.B. Hausmeisterkosten, Gartenpflege, Reinigungskosten, Müllgebühren usw.) in unserem Fall mit 74 m²+13 m²=87 m² berechnet werden? Dies kommt mir ungerecht vor, da die 13 m² die Kosten jeglicher Einzelpositionen auf der Betriebskostenabrechnung in die Höhe treiben. Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass unsere Vormieter einen Garagenstellplatz mitgemietet haben. Haltet ihr es für korrekt, dass die Betriebskosten für die 13 m² zusätzlich auf uns umgelegt werden?
Vielen Dank im Voraus für Meinungen zu diesem Sachverhalt.

Viele Grüße
Max

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Wenn euch der Garagenplatz nicht mitvermietet wurde, so hat der Eigentümer des Garagenplatzes die Nebenkosten dafür zu zahlen. Ca. 15% (=13/87) eurer über die Wohnfläche verteilten Nebenkosten wären rein rechnerisch daher nicht von euch zu tragen. So zumindest meine erste Meinung.

Insgesamt finde ich es jedoch etwas befremdlich, wenn Garagen-Quadratmeter gleichgewichtig zu Wohnungs-Quadratmetern gewertet werden. Aber irgendwie wird der Vermieter Nebenkosten des Garagenstellplatzes definitiv rausrechnen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ich vermute mal, es handelt sich um eine Wohnanlage mit Eigentumswohnungen oder ?
Dann hätte ich den Verdacht, dass der Eigentümer seine Abrechnungung der WEG Verwaltung voll auf den Mieter
umlegen will. Das bedeutet daß die Abrechnungen noch weitere Positionen enthalten könnte, welche der Vermieter zwar der WEG Verwaltung zahlen muß, die jedoch keine auf die Mieter umlegbare Betriebskosten sind.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Maxhol):
Haltet ihr es für korrekt, dass die Betriebskosten für die 13 m² zusätzlich auf uns umgelegt werden?

Nicht so wie es hier gemacht wird.



Zitat (von Maxhol):
Diese Garagenfläche nutzen wir aber nicht

Irrelevant.

Steht sie zur Verfügung, könntet ihr sie nutzen? Wenn ja in welcher Form konkret.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maxhol
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Meinungen. Ich habe mir in der Zwischenzeit den Mietvertrag angeschaut wo klar beschrieben ist, dass ich als Mieter einen Anteil bemessen nach dem Verhältnis der Wohnfläche meiner Wohnung zur Summe der Wohn- und Nutzflächen aller Wohn- und Gewerberäume der Wirtschaftseinheit zahlen muss. In der hier diskutierten Abrechnung wurde mir aber ein Anteil der Wohnfläche + Nutzfläche (die ich überhaupt nicht nutze) zur Summe der Wohn- und Nutzflächen berechnet. Das ist eine klare Abweichung zum Mietvertrag. Ich werde den Vermieter bzw. die Hausverwaltung damit mal konfrontieren.

0x Hilfreiche Antwort

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