Im Januar 2017 kam ein Mahnbescheid durch meinen Vermieter.
Dieser bezog sich auf offene Mietzahlungen in höhe von 197,66€.
Ich habe meine Unterlagen geprüft und festgestellt das eine summe von 212,86€ tatsächlich offen war.
Nun konnte ich diese Summe aber nicht der im Mahnbescheid zuordnen.
Ich war mir unsicher ob es vielleicht um andere Kosten geht.
Daher habe ich dem Mahnbescheid wiedersprochen und auch kurz darauf mein Mietkonto auf 0 gebracht.
Nun habe ich das auch meinem Vermieter erklärt das ich dem Bescheid wiedersprach weil er sich nicht erklären ließ.
Er will mir aber trotzdem den Bescheid 32€ und auch die durch den wiederspruch entstandenen 73€ in rechnung stellen.
Darf er das wenn die Summe garnicht plausibel war?
Kann mir jemand sagen ob ich mich auf einschlägige Urteile dazu berufen kann oder Paragraphen die das aufklären?
Ich danke euch schon jetzt für eure hilfe.
Kostenstellung eines Mahnbescheides
7. August 2017
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Frage vom 7. August 2017 | 20:18
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenstellung eines Mahnbescheides
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#1
Antwort vom 7. August 2017 | 21:05
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatEr will mir aber trotzdem den Bescheid 32€ und auch die durch den wiederspruch entstandenen 73€ in rechnung stellen. :
Klar darf er das, die Kosten entstanden ja nur durch den Rückstand.
#2
Antwort vom 7. August 2017 | 22:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
Ich vermisse die Schilderung wann und wo man den Vermieter aufgefordert hat, die Plausibilität herzustellen / zu erklären?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. August 2017 | 22:26
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufgrund gewisser Probleme Zuhause war ich dazu nicht im stande. Ich habe rein nach Unterlagen des vermieters, der mir Monatliche auszüge des Mietkontos zusandte, gerichtet und diese wiesen den geringeren Betrag ganz klar NICHT aus.
Ich habe mich rein an den Mahnbescheid gehalt und die nicht zuordenbare summe abgeleht aus angst es kommen noch mehr kosten als der bekannte Rückstand.
#4
Antwort vom 7. August 2017 | 22:37
Von
Status: Praktikant (728 Beiträge, 227x hilfreich)
ZitatNun habe ich das auch meinem Vermieter erklärt das ich dem Bescheid wiedersprach weil er sich nicht erklären ließ. :
ZitatIch vermisse die Schilderung wann und wo man den Vermieter aufgefordert hat, die Plausibilität herzustellen / zu erklären? :
Harry van Sell meinte wohl, ob dir der Vermieter in der Zwischenzeit erklärt hat, wie es zu dem abweichenden Betrag auf dem Mahnbescheid gekommen ist?
Idealerweise, als du ihm das mit dem Widerspruch gesagt hat und er dir das mit dem in Rechnung stellen. Nicht?
Du kannst ihn das immer noch fragen. Am besten umgehend, bevor die Rechnung mit den Kosten eintrifft. Dann sparst du dir ggf. den nächsten Widerspruch.
#5
Antwort vom 7. August 2017 | 22:43
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe nur dem MB wiedersprochen. Der VM haterst im Juni reagiert und darauf habe ich erst geschrieben warum ich wiedersprach. Ein Gespräch soll am Donnerstag erst statt finden.
Und jetzt?
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