Kostenübernahme Rohrreinigung / Mieter

13. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Anna_L
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenübernahme Rohrreinigung / Mieter

Hallo zusammen,

Kurz zum Sachverhalt: Nachdem das Wasser in der Badewanne nicht mehr ablief, meldete ich das Ganze der Hausverwaltung. Die Hausverwaltung beauftragt einen Rohrreiniger damit, der das Rohr dann frei bekam. Schuld für die Verstopfung waren Haare.

Die Hausverwaltung versicherte mir noch, dass ich die Kosten nur trage, wenn es durch schuldhaftes Verhalten herbeigeführt wurde (zB wenn min Rohr Plastik etc gefunden wird) und nicht, wenn es durch normale Nutzung entstand. Deshalb ging ich davon aus, dass ich nicht zahlen muss. Heute kam dann ein Brief mit der Bitte, den Betrag zu übernehmen. Auf Nachfrage sagte man mir, dass es sich um eine größere Menge Haare handelte und ich deshalb dafür aufkommen muss. Ist das zulässig?

Ich bin dankbar für jede Antwort.
VG, Anna

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Haare sind doch genau die Teile, die nicht in den Ausguß gehören.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anna_L
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Beim normalen Gebrauch der Dusche verliert man aber Haare, das lässt sich leider nicht verhindern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Anna_L):
Beim normalen Gebrauch der Dusche verliert man aber Haare, das lässt sich leider nicht verhindern.


Richtig. Aber ab und zu, besser regelmäßig, sollte man die entfernen Damit es nicht zu einer Verstopfung kommt.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

....und dann gibt es im Baumarkt für wenige € diese kleinen Aufsetzer zu kaufen, wie zwar Wasser durchlassen, aber eben keine Haare. Die reinigt man ganz bequem. Wo ist also das Problem, eine Verstopfung durch Haare zu vermeiden?

wirdwerden

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Trotz der richtigen Hinweise muss der Mieter nach meiner Auffassung die Kosten nicht übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Genau - es gibt diese Siebaufsätze und natürlich gehört ab und an ein wenig Rohrfrei in den Ausguss als Prävention.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von hh):
Trotz der richtigen Hinweise muss der Mieter nach meiner Auffassung die Kosten nicht übernehmen.


Jo so ist es mittlerweile, war vor nicht allzu langer Zeit noch anders.

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#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von hh):
... muss der Mieter nach meiner Auffassung die Kosten nicht übernehmen.

Zitat (von AltesHaus):
Jo so ist es mittlerweile, war vor nicht allzu langer Zeit noch anders.
Das ist nicht euer Ernst!? Wer hat sich das einfallen lassen, gibt es dazu was zum Nachlesen?

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
gibt es dazu was zum Nachlesen?


Ja, z.B.: AG Ravensburg, Urteil vom 23.2.2005 (Az.: 9 C 1470/04 )

2x Hilfreiche Antwort

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