Hallo zusammen,
Kurz zum Sachverhalt: Nachdem das Wasser in der Badewanne nicht mehr ablief, meldete ich das Ganze der Hausverwaltung. Die Hausverwaltung beauftragt einen Rohrreiniger damit, der das Rohr dann frei bekam. Schuld für die Verstopfung waren Haare.
Die Hausverwaltung versicherte mir noch, dass ich die Kosten nur trage, wenn es durch schuldhaftes Verhalten herbeigeführt wurde (zB wenn min Rohr Plastik etc gefunden wird) und nicht, wenn es durch normale Nutzung entstand. Deshalb ging ich davon aus, dass ich nicht zahlen muss. Heute kam dann ein Brief mit der Bitte, den Betrag zu übernehmen. Auf Nachfrage sagte man mir, dass es sich um eine größere Menge Haare handelte und ich deshalb dafür aufkommen muss. Ist das zulässig?
Ich bin dankbar für jede Antwort.
VG, Anna
Kostenübernahme Rohrreinigung / Mieter
13. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 13. September 2018 | 17:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenübernahme Rohrreinigung / Mieter
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#1
Antwort vom 13. September 2018 | 18:25
Von
Status: Unbeschreiblich (38363 Beiträge, 13981x hilfreich)
Haare sind doch genau die Teile, die nicht in den Ausguß gehören.
wirdwerden
#2
Antwort vom 13. September 2018 | 18:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beim normalen Gebrauch der Dusche verliert man aber Haare, das lässt sich leider nicht verhindern.
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#3
Antwort vom 13. September 2018 | 18:32
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatBeim normalen Gebrauch der Dusche verliert man aber Haare, das lässt sich leider nicht verhindern. :
Richtig. Aber ab und zu, besser regelmäßig, sollte man die entfernen Damit es nicht zu einer Verstopfung kommt.
#4
Antwort vom 13. September 2018 | 18:45
Von
Status: Unbeschreiblich (38363 Beiträge, 13981x hilfreich)
....und dann gibt es im Baumarkt für wenige € diese kleinen Aufsetzer zu kaufen, wie zwar Wasser durchlassen, aber eben keine Haare. Die reinigt man ganz bequem. Wo ist also das Problem, eine Verstopfung durch Haare zu vermeiden?
wirdwerden
#5
Antwort vom 13. September 2018 | 20:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Trotz der richtigen Hinweise muss der Mieter nach meiner Auffassung die Kosten nicht übernehmen.
#6
Antwort vom 13. September 2018 | 20:40
Von
Status: Schlichter (7125 Beiträge, 1491x hilfreich)
Genau - es gibt diese Siebaufsätze und natürlich gehört ab und an ein wenig Rohrfrei in den Ausguss als Prävention.
#7
Antwort vom 13. September 2018 | 20:47
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatTrotz der richtigen Hinweise muss der Mieter nach meiner Auffassung die Kosten nicht übernehmen. :
Jo so ist es mittlerweile, war vor nicht allzu langer Zeit noch anders.
#8
Antwort vom 14. September 2018 | 10:57
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Zitat... muss der Mieter nach meiner Auffassung die Kosten nicht übernehmen. :
Das ist nicht euer Ernst!? Wer hat sich das einfallen lassen, gibt es dazu was zum Nachlesen?ZitatJo so ist es mittlerweile, war vor nicht allzu langer Zeit noch anders. :
VG
Roland
#9
Antwort vom 14. September 2018 | 14:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:gibt es dazu was zum Nachlesen?
Ja, z.B.: AG Ravensburg, Urteil vom 23.2.2005 (Az.: 9 C 1470/04 )
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