Küche, Flur und Bad Mitbenutzung

3. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pharma152
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche, Flur und Bad Mitbenutzung

Hallo,

Ich hoffe sehr Sie können mir helfen.

Ich bin grade in eine WG eingezogen ( es handelt sich um ein Einfamilienhaus, indem die Vermiterin mitwohnt und einzelne Zimmer vermietet. Im Mietvertrag sind Küche, Flur und Bad zur Mitbenutzung ausgeschrieben. Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen.)
Zum Einzug schien die Vermitwrin ganz offen und freundlich, nun kriege ich leider dauernd Mails von ihr, was sie alles stört. Es geht um Dinge wie, keine Getränke in der Küche lagern oder keine Schuhe in den Flur stellen ( ihre eigene Getränke und Schuhe stehen hier auch, von mir verlangt sie, dass ich alles mit auf mein Zimmer nehme. Ist sie hiermit im Recht, sprich kann sie über den Umfang der Mitbenutzung frei bestimmen oder darf ich Kleinigkeiten im normalen Maße abstellen, solange nichts kaputt geht oder versperrt wird?

Vielen Dank für die Hilfe!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Mitbenutzung heisst nicht Lagerung. Also das Lagern von Getränkekisten ist wohl ausgeschlossen. Eingeschlossen ist das 1/2 Pfund Butter im Kühlschrank. Der Rest gehört in Dein Zimmer.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Pharma152):
ch bin grade in eine WG eingezogen ( es handelt sich um ein Einfamilienhaus, indem die Vermiterin mitwohnt und einzelne Zimmer vermietet
Bitte beachte, dass in der Konstellation die Vermieterin ohne Grund kündigen kann (entweder nach § 573a BGB oder weil kein Mieterschutz vorliegt/ § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB greift). Falls die Zimmer möbliert und keine anderslautenden vertraglichen Regelungen vorhanden sind, kann das sogar sehr kurzfristig geschehen. Das solltest du bei allen Aktionen bedenken, egal wie blöd das für dich ist. Wenn du damit nicht leben kannst, musst du dir was anderes suchen.

Zitat (von Pharma152):
Im Mietvertrag sind Küche, Flur und Bad zur Mitbenutzung ausgeschrieben
Damit ist die übliche Nutzung der Räume mitvermietet. Das ist jetzt ein weites Feld. Wenn die Vermieterin Schuhe in de Flur und Getränke in die Küche stellt, scheint das offenbar zumindest für sie üblich zu sein. Wie das im Extremfall ein Richter sehen würde, ist kaum zu beurteilen. Eine WG funktioniert aber eh nicht ohne Rücksicht auf allen Seiten. Von daher sollte man das Gespräch suchen und die Dinge zusammen klären.

2x Hilfreiche Antwort

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