Küche Mietwohnung

28. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Anaid8702
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche Mietwohnung

Hallo, ich wohne jetzt 3 1/2 Jahre in meiner Wohnung, bevor ich eingezogen bin habe ich mit dem Vermieter gesprochen ob er mir eine Küche einbauen könnte, da meinte er zu mir das wäre aber dann mehr Miete und mehr als 50 Euro im Monat wird es nicht.

Gemacht, getan.
Musste einen 4 Jahresvertrag durch die Küche noch unterschreiben.
Nun ziehe ich im Sommer um und die 4 Jahre sind da auch um, kann ich die Küche mit nehmen oder muss sie in der Wohnung verbleiben?

Liebe Grüße




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9984 Beiträge, 2092x hilfreich)

Da der Vermieter die Küche eingebaut hat und an sie vermietet, gehört die Küche aus meiner Sicht zur Wohnung und muss auch dort bleiben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Anaid8702):
Nun ziehe ich im Sommer um und die 4 Jahre sind da auch um, kann ich die Küche mit nehmen oder muss sie in der Wohnung verbleiben?


Da du die Küche nicht gekauft, sondern gemietet hast, gehört sie dem Vermieter und bleibt in der Wohnung.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130533 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Anaid8702):
kann ich die Küche mit nehmen

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des
nanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das „können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das „dürfen".

Das dürfen hängt hier davon ab, ob der Vermieter genehmigt, das man sein Eigentum wo anders hin mitnimmt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von Anaid8702):
da meinte er zu mir das wäre aber dann mehr Miete und mehr als 50 Euro im Monat wird es nicht.

Zitat (von Anaid8702):
kann ich die Küche mit nehmen oder muss sie in der Wohnung verbleiben?


Gelegentlich kann ich kaum glauben, was ich höre... Du hast die Küche gemietet und denkst jetzt wirklich, Du könntest die mitnehmen? Ist Dir eigentlich der Unterschied zwischen kaufen und mieten irgendwie bekannt? Mit der gleichen Argumentation könntest Du sonst ja nach einer gewissen Zeit sagen, dass die Wohnung Dir gehört, weil Du X Jahre Miete gezahlt hast... Mann, Mann, Mann (Zitat Peter Zwegat :grins: )

Zitat (von Anaid8702):
Musste einen 4 Jahresvertrag durch die Küche noch unterschreiben.


Das nennt sich übrigens Mindestmietdauer, ist zulässig und hat nichts damit zu tun, dass man Eigentum an irgendwelchen Dingen erwirbt, die dem Vermieter gehören.

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