Küche / Wasserschaden seit dem 04.01.22

14. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tony23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche / Wasserschaden seit dem 04.01.22

Hallo auch wenn es bestimmt des Öfteren ein Thread wegen Wasserschaden gibt, dennoch wollte ich nichts falsches machen.

zu mir , komme aus Hessen wohne in einer drei Zimmer Wohnung und zahle 870 € warm

Am 4. Januar diesen Jahres gab es ein Wasserschaden bei der Nachbarin über mir , dies kam zu mir in die Küche. ( nicht ihre Schuld - schuld vom Haus)

Vermieterinn kam am gleichen Abend und sagte es ist nicht schlimm und hat den Lappen genommen und Boden gewischt.
Mein ganzer Laminat war nass und beim laufen kam Wasser raus.

Wir bestanden darauf dass da ein Fachfirma kommt. Dies hat Wochen gedauert.


Es kam jemand und es kam raus, das der ganze Boden/ die schränke / Wände nass waren, die ganze Küche musste raus genommen werden der Boden musste raus genommen werden, dies hat meine Versicherung sogar bezahlt.
Seit dem ersten Tag an habe ich die Heizung an , die ich nie in der Küche genutzt hab ( auf volle power) . Sogar die Baufirma sagte das ist ne gute Idee war, da wäre der Wasserschaden sonst höher da wir
im Altbau leben.
Dann gab es zehn Tage ein Trocknungsgerät.
. Und auch nach dem Boden Spachtel sollte die Heizung auf volle power an sein.
Letzte Woche haben sie angefangen die Küche zu renovieren neue Boden verlegt die Wände gemacht Fliesen gestrichen. Mein WC konnte ich 2 Tage nicht benutzen da die durch die Küche ist.
Heute haben sie mir die Küche ( sogar beschädigt) gebracht die wird erst am Mittwoch wieder richtig eingebaut. Wir haben die letzten Wochen / Monat , sehr oft nachgehakt Druck gemacht bei der Vermieterinn, sie soll endlich die Versicherungen die Baufirma Malerfirma usw kontaktiert, wir mussten selber immer die firme kontaktieren, die gaben uns keine richtige Information wegen Datenschutz.
Die Planung von denen ist unter aller Sau.


Zum Thema Mietminderung
700 € kalt und 170 € Nebenkosten.
Seit dem 04.01.22 war die Küche nicht benutzbar.
Vermieterinn wollte kein Elektriker bestellen um zu prüfen ob die Leitungen nass Sind .
Auch der Elektriker bestätigte dass sowas gefährlich sei .

Was kann ich tun um eine Mietminderung zu beantragen.
Beziehungsweise wie viel kann ich mit Minderung verlangen.

Ich will die Vermietern jetzt schreiben das ich diesen Monat keine Miete zahle da ich seit dem 4.1 meine Wohnung nicht richtig nutzten kann. Keine Küche . Wohnzimmer und Schlafzimmer voller Lebensmittel und Geschirr / Tisch usw .
Und dazu 10 Tage 24 std ein Trockner an war . Die Heizkosten der Küche werde ich für diesen Zeitraum nicht übernehmen.

Wäre das machbar ?

Danke im Voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Da gibt es ja richtig umfangreiche Probleme und Rechtsfragen.
Keine Miete zahlen ist sicher nicht der richtige Weg, auch wenn es sicherlich Ansprüche auf Schadensersatz (Heizung) Mietminderung und mehr gibt. Das aber selbst alles richtig zu machen, wird auch mit Hilfe hier im Forum nicht klappen. Gibt es am Ort einen Mieterverein, Verbraucherzentrale oder ähnliche Einrichtungen.
Dorthin würde ich mich wenden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Tony23):
Was kann ich tun um eine Mietminderung zu beantragen.

Nichts - denn die kann man nicht beantragen.
Das Recht auf Mietminderung entsteht mit dem auftreten des relevanten Mangels. Diese erklärt man dann gegenüber dem Vermieter.



Zitat (von Tony23):
Beziehungsweise wie viel kann ich mit Minderung verlangen.

Das sollte man idealerweise mit Hilfe einer rechtlich versierten Person machen.
Denn mindert man zu viel, zählt das als nicht gezahlte Miete, was am Ende zur Kündigung führen könnte.



Zitat (von Tony23):
Ich will die Vermietern jetzt schreiben das ich diesen Monat keine Miete zahle da ich seit dem 4.1 meine Wohnung nicht richtig nutzten kann.

Sehr schlechte Idee ...



Zitat (von Tony23):
Wäre das machbar ?

Klar, machbar wäre es - zwar absolut nicht ratsam aber machbar ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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