Küche im Mietpreis enthalten

19. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Todde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche im Mietpreis enthalten

Hallo, bin kurz davor einen Mietvertrag zu unterschreiben, habe da aber noch ein kleines Problem.

In dem Vertrag steht, ich zitiere:" Die Küche ist im Mietpreis enthalten. Sie ist pfleglich und ordentlich zu behandeln. Schäden und Defekte an Geräten und Einbauten sind vom Mieter zu ersetzen"

Ist diese Klausel wirksam? ich dachte immer, man zahlt nur dann, wenn wenn der Schaden oder Defekt durch mein Verschulden zustande kommen würde!

2) Wenn ich ich einen Mangel abstellen muß und reparieren lass, soll ich zahlen! und wenn ein Gerät nicht mehr zu reparieren ist, muß ich das dann auch ersetzen?

Bitte um Hilfe!!

Danke und Gruß
Todde

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

quote:
ich dachte immer, man zahlt nur dann, wenn wenn der Schaden oder Defekt durch mein Verschulden zustande kommen würde!


So ist es. Wenn etwas vermietet wird, liegt es in der Natur der Sache, daß der Eigentümer (Vermieter) die Kosten für Instandhaltung, Wartung und Reparaturen trägt, ebenso für die Beschaffung eines Ersatzgerätes, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Ausgenommen lediglich vom Mieter schuldhaft verursachte Schäden oder Dinge, die unter eine gängige "Bagatellschaden-Regelung" fallen.

Im übrigen wäre es ratsam, im Mietvertrag aufzuführen, was mit der vermieteten Kücheneinrichtung im einzelnen gemeint ist, damit es später nicht zu Streitigkeiten (was gehört wem?) kommen kann.

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#2
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Und evtl. Vorschäden auf jeden Fall in einem Übergabeprotokoll festhalten (Fotos machen ?)

P.

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#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Todde,

die Klausel "...und Defekte an Geräten und Einbauten sind vom Mieter zu ersetzen " ist unwirksam, weil Sie Ihnen verschuldensunabhängig jegliche Reparaturen der EBK auferlegt; § 307 Abs. 1 BGB . Dies wäre nur im Rahmen einer Kleinreparaturklausel möglich, die fix schon angesprochen hat.

Der BGH hat in mehreren Urteilen folgende Voraussetzungen zur Wirksamkeit einer Kleinreparaturklausel entwickelt:

[list]
[*]Es muss eine Obergrenze für einzelne Kleinreparaturen genannt ist, die 75,- EUR nicht übersteigen darf. Alles was darüber hinaus geht, ist keine Kleinreparatur mehr und muss auch nicht anteilig bezahlt werden.

[*]Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres darf höchstens 150,- EUR bzw. 8% der Jahreskaltmiete betragen. Außerdem darf der Mieter per Mietvertrag nur zur Bezahlung der Kleinreparatur verpflichtet werden - nicht etwa zur Durchführung der Arbeit oder zur Beauftragung der Handwerker. Dies ist Sache des Vermieters.

[*]Im Mietvertrag muss genau festgehalten sein, für welche Schäden die Klausel gilt. Zahlen muss der Mieter nur für Teile, die seinem direkten und häufigen Gebrauch dienen. Dazu zählen beispielsweise Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Fensterläden und Rollos.[/list]

Erfüllt die Kleinreparaturklausel nicht all diese Voraussetzungen oder weicht sie zu Ungunsten des Mieters ab, ist sie unwirksam. Dann muss der Vermieter auch für kleinere Reparaturen bezahlen.

MfG Gruwo

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#4
 Von 
Todde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure schnellen Antworten,
Die Kleinreperaturklausel ist in meinem Mietvertrag ebenfalls vorhanden und schließt auch alle genannten Dinge mit ein.

Naja, mal abwarten, was mich heute abend erwartet, heute soll die Unterschrift erfolgen, mal schauen ob sich der Vermieter drauf einlässt!
Wollten die Wohnung doch so gern haben, wäre jämmerlich schade, wenn es an dieser Sache scheitert!!!

Gruß Todde

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#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Wenn die Klausel ungültig ist, kannst du den Vertrag jetzt ruhig unterschreiben. Es reicht, sich zu streiten, wenn der Fall des Falles eintritt. Ob du unterschrieben hast oder nicht, macht bei einer ungültigen Klausel keinen Unterschied. Oder handelt es sich um eine Individualvereinbarung?

Die nettere Variante wäre natürlich, den Vermieter darauf freundlich anzusprechen. Es könnte ja sein, dass er das auch selbst nicht besser weiß. Du selbst musst wissen, wie du mit ihm sprechen kannst und wie wichtig die Wohnung für euch ist.

Gruß karamel

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#6
 Von 
Todde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an euch alle,

habe gestern abend unterschrieben!!
Sind uns mit der Sache einig geworden, und zwar steht jetzt noch der Zusatz:
" Für Schäden und Defekte, die der Mieter nicht zu verantworten hat, zahlt der Vermieter!!"

Gruß Todde

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