Hallo!
Angenommen:
Es soll eine Wohnung angemietet werden, in der ein Vormieter eine Küche hinterlassen hat, die den nachfolgenden Mietern jeweils unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird. Installiert sind ein älterer Herd und eine Spülmaschine (altersschwach), kein Kühlschrank. Der Vermieter weist darauf hin, dass elektrische Geräte im Falle eines Defektes nicht von ihm ersetzt werden. Der (mögliche) neue Mieter hat aber eine eigene recht neue Küche mit ebenso neuen Küchengeräten und würde diese eigentlich gerne weiternutzen.
Darf ein Mieter während der Mietzeit eine vorhandene Küche gegen eine Eigene auswechseln und die Möbel zwischenlagern, wenn er zum Ende der Mietzeit die alte Küche wieder aufstellt?
...ich hoffe, das ist allgemein genug formuliert... gibt natürlich ein konkretes Beispiel. Persönlich würde ich gerne meine Möbel und insbesondere elt. Geräte benutzen (müßte ja sowieso die alte Spülmaschine, 45cm, gegen meine neue Maschine, 60cm, tauschen und einen Unterschrank rausnehmen) und die Küchenzeile ungern verkaufen oder so. Es ist ein langfristiges Mietverhältnis angestrebt.
Bin gespannt auf Eure Kommentare.
Viele Grüsse!
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Küche in Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben wurde, dann sollte das einfach mit dem Vermieter geklärt werden.
quote:
Darf ein Mieter während der Mietzeit eine vorhandene Küche gegen eine Eigene auswechseln und die Möbel zwischenlagern, wenn er zum Ende der Mietzeit die alte Küche wieder aufstellt?
Klares Ja. Bei dem hier angestrebten längeren Mietverhältnis ist das aber eine für den Mieter unbefriedigende Lösung. Der Mieter sollte daher den Vermieter einfach fragen, ob dieser überhaupt Wert auf den Erhalt der alten Küche legt.
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Hallo!
Der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben. Wir prüfen gerade hin und her wegen diverser Passus.
Bei der Küche ist es so, dass der Vermieter zwar sagt, dass er keinen Grund sieht, warum ich eine eigene Küche bevorzuge, aber er wäre damit einverstanden, wenn ich ggf. zurückbaue. Er meint, dass die Wohnung mit Küche besser zu vermieten sei, für ihn ist die Küche okay- auch wenn z.B. ein Kühlschrank fehlt und nur ein Herd und eine defekte Spülmaschine vorhanden sind. Kann man so oder so sehen, verstehe seine Haltung ein Stück weit.
Mir gehts in erster Linie darum, ob man -gezwungen- ist, die Küche eines Vermieters zu nutzen.
Viele Grüße!
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--- editiert vom Admin
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*kopfschüttel* nö: Passuuuuus, lang gesprochen= Mehrzahl. Was son alter Lateiner ist... ;-)
Spass beiseite... Mir ist es wichtig, da Klarheit zu haben, nicht dass dann plötzlich noch was kommt. Gut, kann trotzdem sein, doch das steht auf einem anderen Blatt.
Viele Grüße!!
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Hallo!
Neuigkeiten, wieder alles anders: nun soll die Küchezeile unbedingt in der Küche bleiben, der Vermieter befürchet, dass "etwas zu Bruch geht", wenn sie am Ende wieder eingebaut wird. Er äußerte auch Bedenken hinsichtlich der elt. Installation des Herdes, das sei ja gefährlich... (beides würden Fachleute machen) Wenn dann solle ich meine Küche einlagern oder verkaufen oder so.
Ich fass das nochmal zusammen: Vermieter stellt ohne zusätzliche Berechnung Küchenmöbel, einen (verschmutzten) älteren Herd, eine Spüle und eine defekte Spülmaschine zur Verfügung. Er will festschreiben, dass der Mieter für Defekte aufkommt, u.a. dass der Mieter die defekte Spülmaschine auf seine Kosten reparieren läßt, er kommt im allgemeinen nicht für Reparaturen in der Küche auf.
Irgendwie... nun ja- die Küche würde im Falle des Vertragsschlusses zur Mietsache gehören, Änderungen müßten mit dem Vermieter abgesprochen werden, der hat ja signalisiert, dass er dem Vorhaben "eigene Küche aufstellen" nicht zustimmt.
Und nun?! Was darf ich mit einem Einbau in der Wohnung während der Mietdauer machen?
(eigener Gedanke: ich glaube nicht, dass ich die Wohnung dann anmiete, mag für manchen kleinlich wirken, mir ist es wichtig)
Viele Grüße!
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