Küche in Wohnung defekt- Problem des Mieters?

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
KrMe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche in Wohnung defekt- Problem des Mieters?

Hallo zusammen,

in meiner Wohnung befindet sich eine Küchenzeile. Diese wird im Mietvertrag nicht explizit erwähnt, ist aber stark mangelhaft. Ich wurde vor Mietantritt nicht darauf hingewiesen und konnte die Funktionalität nicht prüfen.

Nun soll ich für notwendige Reparaturen aufkommen oder die Zeile selbst entfernen. Ist das rechtlich möglich?

Danke und viele Grüße!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Irgendwie verstehe ich Ihr Anliegen nicht

Zitat:
Ich wurde vor Mietantritt nicht darauf hingewiesen und konnte die Funktionalität nicht prüfen.


Sie sind schon eingezogen? Und haben die Küche nicht benutzt? Wie lange wohnen Sie in der Wohnung?

Zitat:
Nun soll ich für notwendige Reparaturen aufkommen oder die Zeile selbst entfernen. Ist das rechtlich möglich?


siehe meine Fragen oben

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KrMe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe natürlich vor Mietantritt keine große Spülaktion o.Ä. gemacht. Ich wohne seit Februar in der Wohnung und war bisher kaum Zuhause. Sobald ich mehr als einen Teller spüle steht jedoch die halbe Küche unter Wasser. Dem Hausmeister war das Problem bekannt.

Die entscheidende Frage ist: Bin ich für die Küche verantwortlich, wenn diese nicht explizit im Mietvertrag erwähnt wird?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn du sie mit gemietet hast, natürlich nicht.
Der Anschein spricht für "mitgemietet".
Melde doch mal deinem Vermieter den Mangel an der gemieteten Küche und fordere ihn zur Reparatur auf. Je nachdem wie er reagiert kann man weitersehen.

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#4
 Von 
KrMe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke :)

Die Hausverwaltung hat mir bereits geantwortet und sagt, dass ich jegliche Kosten selbst tragen müsse.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47494 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da die Küche mitgemietet ist, sind die Kosten vom Vermieter zu tragen.

Der Vermieter sollte daher noch einmal nachweisbar und mit Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels aufgefordert werden.

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