Servus,
angenommen in der Mietwohnung befindet sich eine Küche, ca. 20 - 25 Jahre alt, mit ebenfalls uralten Elektrogeräten (Herd/Backofen und Einbaukühlschrank).
Eine Anmietung der Wohnung ohne diese Küche, bzw. die stromfressenden Elektrogeräte, ist nicht möglich.
Lt. Mietvertrag hat sich der Mieter um die Elektrogeräte zu kümmern, gehen diese kaputt, muss er für Ersatz sorgen.
So alte Elektrogeräte findet man allerdings höchstens auf dem Schrottplatz, der Mieter müsste demnach neue Geräte auf eigene Kosten kaufen und einbauen (lassen), die dann bei Auszug in der Wohnung verbleiben müssten, da diese ja mit Elektrogeräten vermietet wurde.
Wäre so eine Klausel rechtlich überhaupt haltbar?
Sonnige Grüße
Küche in der Mietwohnung
18. Juni 2024
Thema abonnieren
Frage vom 18. Juni 2024 | 11:07
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 15x hilfreich)
Küche in der Mietwohnung
#1
Antwort vom 18. Juni 2024 | 11:57
Von
Status: Master (4420 Beiträge, 732x hilfreich)
Die alten Geräte aufbewahren und bei einem Auszug wieder in die Küche einbauen.Zitat :die dann bei Auszug in der Wohnung verbleiben müssten, da diese ja mit Elektrogeräten vermietet wurde.
#2
Antwort vom 18. Juni 2024 | 11:58
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat :Wäre so eine Klausel rechtlich überhaupt haltbar?
Nein
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#3
Antwort vom 18. Juni 2024 | 13:26
Von
Status: Unbeschreiblich (130052 Beiträge, 41471x hilfreich)
Zitat :Wäre so eine Klausel rechtlich überhaupt haltbar?
Es wäre durchaus möglich, das so eine Klausel rechtlich haltbar wäre. Pft trofft aber auch das Gegenteil zu
Ich frage mich immer, wie die Leute darauf kommen, dass so eine Frage ohne Kenntnis relevanter Details seriös zu beantworten wäre? Hellseher sitzen hier keine ...
#4
Antwort vom 18. Juni 2024 | 13:33
Von
Status: Senior-Partner (6357 Beiträge, 879x hilfreich)
Zitat :Pft trofft
Wie meinen?
Zitat :Ich frage mich immer, wie die Leute darauf kommen, dass so eine Frage ohne Kenntnis relevanter Details seriös zu beantworten wäre?
Stimmt, ohne zu wissen, wie der entsprechende Passus im MV lautet (lauten soll) ist eine seriöse Antwort nicht möglich.
#5
Antwort vom 18. Juni 2024 | 13:54
Von
Status: Unbeschreiblich (130052 Beiträge, 41471x hilfreich)
Zitat :Wie meinen?
Dicke Finger und kleines Handy ...
Es wäre durchaus möglich, das so eine Klausel rechtlich haltbar wäre. Oft trifft aber auch das Gegenteil zu.
#6
Antwort vom 18. Juni 2024 | 15:59
Von
Status: Gelehrter (10838 Beiträge, 4761x hilfreich)
Eine solche Vereinbarung wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam.Zitat :Lt. Mietvertrag hat sich der Mieter um die Elektrogeräte zu kümmern, gehen diese kaputt, muss er für Ersatz sorgen.
Klar, man kann immer irgendwelche Spezialfälle konstruieren. Auch kann es sein, dass der Teilnehmer die Vereinbarung falsch versteht. Er kann ja gerne den genauen Wortlaut ihr einstellen. Aber ich mag nicht daran glauben, dass sich dadurch an der Einschätzung etwas ändert.
#7
Antwort vom 18. Juni 2024 | 17:42
Von
Status: Unbeschreiblich (130052 Beiträge, 41471x hilfreich)
Zitat :Klar, man kann immer irgendwelche Spezialfälle konstruieren.
Naja, z.B. Studentenwohnheime, betreutes Wohnen und Individualvereinbarungen würde ich jetzt nicht unbedingt als Spezialfälle ansehen.
#8
Antwort vom 21. Juni 2024 | 09:31
Von
Status: Gelehrter (10838 Beiträge, 4761x hilfreich)
Auch in diesen Fällen wäre es sehr unwahrscheinlich, dass eine solche Vereinbarung wirksam ist. Laut Teilnehmer soll der Mieter verpflichtet werden, defekte Geräte zu reparieren oder gar zu tauschen. Wie gesagt, der Teilnehmer mag den Wortlaut der Vereinbarung noch angeben. Aber als AGB kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen, unter welchen Bedingungen so etwas wirksam sein sollte. Selbst bei Individualvereinbarungen, so es denn wirklich eine wäre, würde § 552 (2) BGB doch sehr enge Grenzen setzen.Zitat :Studentenwohnheime, betreutes Wohnen und Individualvereinbarungen würde ich jetzt nicht unbedingt als Spezialfälle ansehen.
Mir ist klar, dass Gerichte bei Küchenüberlassungen schon anders geurteilt haben. Da ging es dann aber um Küchen, bei denen sich der Vermieter nur selber von der Reparatur und Austausch freistellen wollte. Selbst diese Urteile sind alles andere als eindeutig. Den Mieter zum Austausch oder Reparatur zu verpflichten ist dagegen meiner Meinung nach eindeutig unwirksam.
#9
Antwort vom 21. Juni 2024 | 11:34
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 50x hilfreich)
.
-- Editiert von User am 21. Juni 2024 11:35
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