Küche nach Auszug entfernen?/ Bei Einzug keine Kaution bezahlt

1. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
xina
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Küche nach Auszug entfernen?/ Bei Einzug keine Kaution bezahlt

Hallo,

meine Mutter ist umgezogen und möchte nun ihre alte Wohnung abgeben.
Kündigung ist raus und wurde bereits bestätigt. Die Vermieterin schrieb daraufhin in der Wohnung müssten Schönheitsreparaturen geleistet werden.

Vor 30 Jahren hat meine Mutter die Wohnung in einem nicht-renovierten Zustand übernommen und auch im Mietvertrag steht nichts von Schönheitsreparaturen drin. Habe die Vermieterin daraufhin auf das BGH hingewiesen (dass bei Übernahme einer Wohnung in nicht-renoviertem Zustand keine Schönheitsreparaturen bei Auzug zu leisten sind). Der Zustand war damals so dermaßen schlecht, dass alles neu gemacht werden musste (Putz/ Tapeten/ Böden/ Fliesen im Bad/ selbst die Decke hing). Eine Kaution wurde damals auch nicht bezahlt. Nach meinem Brief gab die Vermieterin an, dass ich Recht habe und keine SR geleistet werden müssen, aber die Küche entfernt werden müsse.

Meine Mutter hat eigentlich bereits eine Nachmieterin gefunden, welche auch ihre Küche übernehmen wollte.
Nun ist am Dienstag die Wohnübergabe und die Vermieterin besteht jetzt darauf dass die Küche entfernt werden muss. Durch andere Personen der Wohngesellschaft haben wir erfahren, dass scheinbar Asbest in der Wohnung sei und nun die Küche weichen muss, weil alles neu gemacht werden muss.

Drohen meiner Mutter Kosten zur Entfernung der Küche auch wenn keine Kaution hinterlegt ist?
Muss die Küche ohne Reglung im Mietvertrag entfernt werden? Die Wohnung ist sonst besenrein.

Freue mich über Unterstützung!

Grüße,

Xina

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von xina):
Meine Mutter hat eigentlich bereits eine Nachmieterin gefunden, welche auch ihre Küche übernehmen wollte.

Und die ist jetzt auch Nachmieterin geworden? Zu wann genau?



Zitat (von xina):
aber die Küche entfernt werden müsse.

Wessen Küche ist das denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
xina
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wessen Küche ist das denn?


Ist die Küche meiner Mutter.


Zitat (von Harry van Sell):
Und die ist jetzt auch Nachmieterin geworden? Zu wann genau?


Die Nachmieterin hat wohl eine Bestätigung der Hausverwaltung bekommen, dass sie die Wohnung beziehen kann. Kann aber noch nicht einziehen, da die Kündigung erst zum 15.08. durch und weil scheinbar die ganze Wohnung neu gemacht wird. In mehreren Wohnungen des Hauses wurde Asbest gefunden und das wird nun auch in der Wohnung vermutet.

Die Wohnung sieht eigentlich top aus, wollten uns nur ungern noch um die Küche kümmern. Die ganzen Umzüge sind durch und haben die Küche drin gelassen, weil diese ja eigentlich die Nachmieterin übernehmen wollte. Nochmal Fahrer, Handwerker etc. organiseren wäre ganz schön aufwändig.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von xina):
Die Nachmieterin hat wohl eine Bestätigung der Hausverwaltung bekommen, dass sie die Wohnung beziehen kann.

Aber noch keinen Mietvertrag?



Man könnte die Küche der Nachmietern unter entsprechender Bedingung schenken, dann ist die Demontage etc. deren Aufgabe. Wobei der Mieter immer noch für die geräumte Übergabe gegenüber dem Vermieter haftet.

Man könnte auch im Keller einlagern?


Ansonsten wird man nicht umhinkommen die Wohnung geräumt zu übergeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4571 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte die Küche der Nachmietern unter entsprechender Bedingung schenken, dann ist die Demontage etc. deren Aufgabe. Wobei der Mieter immer noch für die geräumte Übergabe gegenüber dem Vermieter haftet.

Man könnte auch im Keller einlagern?


Gute Idee, aber nicht machbar ohne Rücksprache mit dem VM, dass die Nachmieterin unter Umständen die Küche dreweil (vor MIetbeginn) im Keller lagert.

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)


Diese Küche ist wahrscheinlich schon 30 Kahre alt und sieht entsprechend aus. Die kann man nur noch verschenken zu der Bedingung, dass der Nachmieter bei Auszug die Küche
entfernt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Wenn die Mieterin eine Küche eingebaut hat und der Vermieter die nicht übernehmen will, muss die Mieterin die Küche beim Auszug wieder entfernen.
Auch eine Bereitschaft des Folge-Mieters, die Küche zu übernehmen, ändert daran grundsätzlich nichts. Der Vermieter kann ja auch die Küche anlässliche des Mieterwechsels komplett erneuern. Oder wie hier eine Asbest-Sanierung vornehmen lassen.

Also: AWO etc. anrufen, ob die noch Verwendung dafür haben, oder Verschenk-Anzeige, und wenn keiner das Ding will, Sperrmüll anmelden und rausreissen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4571 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Also: AWO etc. anrufen, ob die noch Verwendung dafür haben, oder Verschenk-Anzeige, und wenn keiner das Ding will, Sperrmüll anmelden und rausreissen.


Warum? Die potentielle Nachmieterin will die Küche doch haben, da ist es egal, was DU davon hältst und damit machen würdest.

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