Küche nicht Bestandteil des Mietvertrages Frage!!!

1. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
7up
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Küche nicht Bestandteil des Mietvertrages Frage!!!

Hallo,

ich bin vor gut 4 Jahren in die Wohnung eingezogen wo ich gerade lebe. Gestern ist mir der Geschirrspüler kaputt gegangen der knapp 20 Jahre alt gewesen ist.
Im Mietvertrag steht leider drin das die Einbauküche nicht Bestandteil ist des Mietvertrages hier gibt es eine extra Klausel.

Schäden durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch sind durch den Mieter zu ersetzten. Der Mieter stellt den Vermieter von Reperaturen und Ersatz der Einbauküche für die Dauer des Mieverhältnisses frei.

Beim Einzug von vor 4 Jahren wurde mir gesagt die Geräte sind alle neu. Wie ist es bei ein Gerät was 20 Jahre alt ist zieht die Klausel da auch oder hat man eine Hintertür wo man sagen könnte das Gerät ist überholt?

Am 1.9.22 ziehe ich auch aus da ich mir ein Haus gekauft habe.

Wäre dankbar für Antworten


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15 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119373 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von 7up):
Im Mietvertrag steht leider drin das die Einbauküche nicht Bestandteil ist des Mietvertrages hier gibt es eine extra Klausel.

Und die wurde so vom Vermieter vorgegeben?
Oder wurde sie ausgehandelt?


Und wie war das mit der Küche im Detail, wem gehörte diese, war sie von Anfang an drin, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
7up
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Und die wurde so vom Vermieter vorgegeben?
Oder wurde sie ausgehandelt?


Ja also vom Makler wurde diese vorgegeben da die wohl so bessere Erfahrungen gemacht haben das Küchen besser gepflegt werden.

Und wie war das mit der Küche im Detail, wem gehörte diese, war sie von Anfang an drin, ...

Die Küche ist von Anfang an in dieser Wohnung gewesen das Haus ist Baujahr 2000

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von 7up):
Im Mietvertrag steht leider drin das die Einbauküche nicht Bestandteil ist des Mietvertrages hier gibt es eine extra Klausel.
Bitte diese Klausel wortgenau hier wiedergeben.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Die Gültigkeit soclher Klauseln wird von Gerichten unerschiedlich beurteilt. Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu bislang noch nicht.

Die Klausel verpflichtet den Mieter nicht dazu, den Geschirrspüler zu reparieren oder für ein Ersatzgerät zu sorgen. Daher muss man sich als Mieter überlegen, ob man für die noch verbleibenden 3 Monate der Mietzeit ein Fass aufmachen will.

In jedem Fall sollte der Defekt dem Vermieter gemeldet werden. Da der Vermieter spätestens vor dem Einzug eines neuen Mieters den Geschirrspüler wird erneuern müssen ist er ja vielleicht bereit, das auch sofort zu machen.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Gültigkeit soclher Klauseln wird von Gerichten unerschiedlich beurteilt.
Das ist richtig. Dennoch würde ich hier den Wortlaut der Vereinbarung sehen wollen. Wenn da wirklich drin steht
Zitat (von 7up):
Der Mieter stellt den Vermieter von Reperaturen und Ersatz der Einbauküche für die Dauer des Mieverhältnisses frei.
dann gibt es auf jeden Fall keine Verpflichtung des Mieters zur Reparatur, sofern ein vertragsgemäßer Gebrauch vorlag. Wenn der defekte Geschirrspüler aufgrund des nahenden Auszugs kein Problem darstellt, sollte man den Defekt melden und das wars dann.

Anders würde es aussehen, wenn eine Vereinbarung vorhanden wäre, die einen Mieter zur Reparatur von Küchengeräten verpflichten soll. Die wäre dann definitiv unwirksam (aufgrund Verstosses gegen die Regelungen zur Kleinreparaturen).

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2277 Beiträge, 357x hilfreich)

Wenn die Küche also nicht mitvermietet ist, dann stellt sich mir erstmal die Frage wessen Spülmaschine hier eigentlich defekt ist.

Dann kommt die Frage, wer ist eigentlich der Eigentümer der Küche?
Und dann die Frage auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Grundlage der Mieter die Küche eigentlich benutzt.

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#8
 Von 
7up
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119373 Beiträge, 39715x hilfreich)

Diese Klausel ist insgesamt wohl nichtig, da die Küche von Anfang an Mietgegensand war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Diese Klausel ist insgesamt wohl nichtig, da die Küche von Anfang an Mietgegensand war.


Laut dem Wortlaut der Klausel handelt es sich um eine Leihe. Ob das Verleihen einer Küche im Zusammenhang mit einem Wohnraummietvertrag zulässig ist, wurde bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden.

Persönlich halte ich die Klausel auch für unwirksam, jedoch sind mir auch Urteile auf der Ebene von Amtsgerichten bekannt, die die Wirksamkeit so einer Klausel bestätigt haben.

Deswegen jetzt einen Rechtsstreit anzufangen ist daher im Hinblick auf die verbleibende Restmietdauer von nur noch 3 Monaten nicht zu empfehlen.

Man meldet den Defekt dem Vermieter und hofft dann, dass dieser im Hinblick darauf, dass er für einen neuen Mieter ohnehin eine neue Geschirrspülmaschine anschaffen muss, das vielleicht schon vorher macht.

Wichtig zu wissen ist, dass die Freistellung des Vermieters von Reparaturen nicht dazu führt, dass der Mieter nunmehr verpflichtet wäre die Reparaturen durchzuführen. Der Mieter kann die Wohnung daher mit defekter Geschirrspülmaschine zurückgeben.

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von hh):
Persönlich halte ich die Klausel auch für unwirksam
So sehe ich das auch. Auch die nachfolgende Vereinbarung über den Keller zeichnet ein klares Bild: Hier will ein Vermieter durch juristische Winkelzüge das Mietrecht umgehen. In so einer klaren Form kann ich mir nicht vorstellen, dass dies Bestand haben wird.

Zitat (von hh):
Laut dem Wortlaut der Klausel handelt es sich um eine Leihe.
Jein. Nicht nur eine Leihe, denn die Rückgabe der Küche wird auf das Ende des Mietvertrages terminiert. Das soll also in der Theorie ein mit dem Mietvertrag gekoppelter Leihvertrag sein, bei dem die Leihe nicht vorzeitig beendet werden kann. Allein das würde die Klausel wohl zu Fall bringen.

Zitat (von hh):
Wichtig zu wissen ist, dass die Freistellung des Vermieters von Reparaturen nicht dazu führt, dass der Mieter nunmehr verpflichtet wäre die Reparaturen durchzuführen. Der Mieter kann die Wohnung daher mit defekter Geschirrspülmaschine zurückgeben.
Zustimmung. Ich denke, dass wird für den Mieter die bequemste Lösung sein.

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#12
 Von 
7up
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich habe nun nochmal Rücksprache mit der Makler Firma gehalten und die stellen sich weiter stur ebenso wie der Vermieter wurde mir am Telefon gesagt. Ich die letzten Monate nun einfach ohne Spüler auskommen und wenn es ärger gibt es zum Anwalt abgeben. Eine Rechtsschutz dafür habe ich.

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#13
 Von 
dragonlance1887
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hätte hier auch eine Frage und ein ähnliches Problem.

Die gleiche Klausel habe ich auch im Vertrag stehen... Lebe ca. 5 Jahre in der Wohnung. Bei mir ist das allerdings schon genau 1 Jahr her... Mein Vermieter wird auch durch einen Makler vertreten und es fühlte sich niemand dafür verantwortlich.

Also habe ich den alten Spüler ausgebaut ( der ist Baujahr 99 gewesen aber inzwischen auf den Schrott gelandet) und ein neuen hinein.

Nun hatte die Firma ein Personalwechsel und ich habe die nochmal angesprochen vor rund 14 Tagen wegen der Kosten aber die sagten zu mir das sie sich auch auf diese Klausel berufen.

Ich ziehe ebenfalls in 2 Monaten hier aus, sollte man sich nochmal ein Rechtsbeistand dafür suchen? Kosten belaufen sich dabei auf 700 Euro

-- Editiert von dragonlance1887 am 02.06.2022 13:13

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119373 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von dragonlance1887):
Kosten belaufen sich dabei auf 700 Euro

Was für Kosten denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von dragonlance1887):
Ich ziehe ebenfalls in 2 Monaten hier aus,


Dann nimmst Du Deinen Geschirrspüler einfach mit, denn der ist Dein Eigentum.

Den Geschirrspüler des Vermieters hast Du leider verschrottet. Dafür wirst Du dann "Schadenersatz" leisten müssen. Die Höhe des Schadenersatzes bei einem einem defekten Geschirrspüler mit Baujahr 1999 dürfte bei 0€ liegen.

Zitat (von dragonlance1887):
sollte man sich nochmal ein Rechtsbeistand dafür suchen?


Derzeit besteht dafür noch keine Veranlassung.

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