Küche verlegen

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ruth1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche verlegen

Hallo ihr Wissenden☺,

wir wollen uns im laufe des Jahres eine neue Küche kaufen.
Diese soll sich nicht wie bisher im Souterrain sondern im Erdgeschoss befinden.

Die bisherige Küche befindet sich praktisch im Keller und hat eine Raumhöhe von 2.00m.

Dadurch ist die Installation von Hängeschränken nicht möglich und auch eine Dunstabzugshaube haben wir nicht ....

Mein Mann hat Arthrose in den Knien und ist jetzt schon teilweise überfordert wenn er oft rauf und runter laufen muss.

Im Erdgeschoß sind alle anderen Wohnräume. Das Wohnzimmer ist mit 55qm riesig und hier möchten wir gerne eine offene Küche realisieren.

Zu und Abwasserleitungen befinden sich in der entsprechenden Wand,
(die Küche wäre dann an der gleichen Wand - nur eine Etage höher und von der anderen Seite)

Es müssten also keine Rohre verlegt werden....."nur"die Wand geöffnet und die Anschlüsse gelegt werden....ein Starkstromkabel müsste natürlich auch noch hochgezogen werden.....

Einen Fliesenspiegel ist nicht angedacht....

Nun hat mir - wider erwarten, der Vermieter leider nicht die Erlaubnis erteilt...ohne Begründung.....
wir würden die Kosten tragen und die alten Anschlüsse könnten ja bestehen bleiben....
Ein Rückbau wäre dann mit wenigen Mitteln möglich.

Gibt es eine Chance für uns unser Vorhaben doch noch zu realisieren ?

LG sendet Ruth




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Nein, da der Umbau gravierend ist.

Andere Wohnung wäre eine Option.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1395x hilfreich)

Zitat (von Ruth1234):
Die bisherige Küche befindet sich praktisch im Keller und hat eine Raumhöhe von 2.00m.

Und damit ist dieser Raum nicht zum ständigen Aufenthalt geeignet. Da die Raumhöhe in den einzelnen Landesbauordnungen festgelegt ist, müsstest du schauen, wie es in deinem Bundesland aussieht. Die Mindesthöhe beträgt aber 2,20 m und wird bei euch um satte 20 cm unterschritten.

http://www.frag-einen-anwalt.de/MindestwohnraumhoeheLBO-NRW--f73943.html

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von Ruth1234):
Die bisherige Küche befindet sich praktisch im Keller und hat eine Raumhöhe von 2.00m.

Und damit ist dieser Raum nicht zum ständigen Aufenthalt geeignet. Da die Raumhöhe in den einzelnen Landesbauordnungen festgelegt ist, müsstest du schauen, wie es in deinem Bundesland aussieht. Die Mindesthöhe beträgt aber 2,20 m und wird bei euch um satte 20 cm unterschritten.

http://www.frag-einen-anwalt.de/MindestwohnraumhoeheLBO-NRW--f73943.html


Darauf habe ich gar nicht geachtet. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130361 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Und damit ist dieser Raum nicht zum ständigen Aufenthalt geeignet.

Nun, es ist die Küche. Selbst Frauen halten sich da - entgegen anderslautender Gerüchte -auch nicht ständig auf :devil:


Aber ensthaft, das könnte ein guter Ansatzpunkt werden, um die Küche zu verlegen.
Eventuell sollte man den Vermieter mal auf die bau- und mietrechtliche Problematik aufmerksam machen? Eventuell überlegter es sich dann ja noch mal.

Sonst müsste man den offiziellen Weg gehen. Vermutlich benötigt man dazu dann aber die Hilfe der Behörden und eines Anwaltes. Und er dürfte etwas langwierig werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Die Mindesthöhe beträgt aber 2,20 m und wird bei euch um satte 20 cm unterschritten.

Das passt nur wenn neu vermietet wurde, jedoch die Räumlichkeiten wurden so wie gesehen schon gemietet.
Man unterscheidet auch Alt und Neubau.
http://www.wohnung.com/ratgeber/418/alt-und-neubau-deckenhoehe

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