Küche vom Vormieter geschenkt bekommen!

14. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.12.2009 07:22:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche vom Vormieter geschenkt bekommen!

Guten Tag,

ich hätte mal eine Frage:

Also ich habe beim einzug in meine jetzige Wohnung die Einbauküche im wert von 200 euro von meinem Vormieter geschenkt bekommen.(Allerdings war sie nicht mal gebrauchsfähig,kein Wasserhahn dabei und auch die Arbeitsplatte musste ich erneuern)Er hat mich selbst ohne dabeisein meiner Vermieterin gefragt.
jetzt habe ich eine neue wohnung in der ich nächstes Jahr einziehe.
Meine Frage kann ich die Küche mitnehmen?
Es wurde kein Übergabeprotokoll gemacht und auch sonst ist die Küche nirgendwo angegeben.
Wir würden die Küche gerne mitnehmen,schon alleine aus dem grund das wir mehr geld in die Küche rein gesteckt haben als diese überhaupt wert war.
was kann ich jetzt machen?
hoffe auf antwort von jemanden!

mfg

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 202x hilfreich)

Wenn er die Küche der VM nicht ebenfalls geschenkt hat (bzw. sie kein Ersatz für eine ursprüngliche VM-Küche war) kannst Du sie natürlich mitnehmen.
Genauer gesagt, mußt Du es sogar.



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#2
 Von 
guest-12316.12.2009 07:22:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber jetzt habe ich vor einem Monat meine Vermieterin gefragt ob wir Sie mitnehmen können und dann kam heute die Antwort...ne wir würden die gerne hier lassen!!!
ich wollte halt höflichkeitshalber erst mal nachfragen um nachher keinen Stress zu bekommen.wir sind aber auch davon ausgegangen,dass das keine Probleme gibt.
schließlich steht die Küche nirgendwo im Mietvertrag oder so....
aber uns könnte doch keiner was ,wenn wir die mitnehmen oder?Sie wurde ja schließlich uns geschenkt,wenn wir Sie nicht genommen hätte wäre Sie schon lange auf dem Müll.


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#3
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 202x hilfreich)

quote:
wir würden die gerne hier lassen!


Hört sich nach Kaufinteresse an.



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#4
 Von 
guest-12316.12.2009 07:22:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich glaube eher die vermieterin geht davon aus das die Küche jetzt Ihr gehört.
wir sehen das aber halt anders...wollten halt keinen stress haben nur dann muss ich wohl nochmal mit ihr darüber reden...
nicht das wir deshalb unsere kaution nicht wiederbekommen!

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45023 Beiträge, 16027x hilfreich)

Wenn ihr die Küche geschenkt bekommen habt, dann ist das Eure Küche und Ihr könnt damit machen, was ihr wollt.

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#6
 Von 
guest-12316.12.2009 07:22:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ah ok vielen dank für die Antworten!
dann versuche ich das mal irgendwie zu regeln.

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#7
 Von 
guest-12314.12.2009 17:52:58
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 202x hilfreich)

Ich habe es mal erlebt, daß Mieter ihrem Nachmieter einen Laminatboden verkauft haben, den der VM bezahlt hatte.
Ist erst Jahre später bei Auszug des Nachmieters dann aufgefallen.



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#10
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 202x hilfreich)

Ich habe ihm gesagt, daß, wenn er darauf bestehen sollte, daß das sein Boden ist, er ihn gerne ausbauen und den alten Zustand (Teppichboden) wiederherstellen könnte.
Wollte er dann aber garnicht.



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#12
 Von 
guest-12316.12.2009 07:22:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja also dem Vormieter gehörte die Küche auf jeden fall.er hat die selbst gekauft nur konnte die nicht lange gebrauchen,weil er dann wieder bei seinen eltern eingezogen ist...
er hat uns die geschenkt!
und die Vermieterin habe ich halt nur gefragt,damit es nachher kein problem gibt,also nach dem auszug!

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#13
 Von 
guest-12314.12.2009 17:52:58
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12316.12.2009 07:22:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Reicht der beweis mündlich also zb meine mutter war dabei oder muss ich da schriftlich was haben?

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#15
 Von 
Schalkefan
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 154x hilfreich)

Mach doch nicht so ein aufhebens! Es ist Deine Kueche und damit kannst du machen, was du willst. Sie also auch mitnehmen. Wenn die VM meint, dass es Ihre Kueche ist, dann muss sie das beweisen (wird sie wohl aber nicht koennen). Ich wuerde da gar nicht lange fackeln und mit der VM rumreden, sondern einfach klarstellen, dass die Kueche mitkommt und fertig (Es sei denn, die VM ist bereit, sie fuer einen Dir angenehmen Preis abzukaufen)

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