Guten Tag,
ich hätte mal eine Frage:
Also ich habe beim einzug in meine jetzige Wohnung die Einbauküche im wert von 200 euro von meinem Vormieter geschenkt bekommen.(Allerdings war sie nicht mal gebrauchsfähig,kein Wasserhahn dabei und auch die Arbeitsplatte musste ich erneuern)Er hat mich selbst ohne dabeisein meiner Vermieterin gefragt.
jetzt habe ich eine neue wohnung in der ich nächstes Jahr einziehe.
Meine Frage kann ich die Küche mitnehmen?
Es wurde kein Übergabeprotokoll gemacht und auch sonst ist die Küche nirgendwo angegeben.
Wir würden die Küche gerne mitnehmen,schon alleine aus dem grund das wir mehr geld in die Küche rein gesteckt haben als diese überhaupt wert war.
was kann ich jetzt machen?
hoffe auf antwort von jemanden!
mfg
Küche vom Vormieter geschenkt bekommen!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wenn er die Küche der VM nicht ebenfalls geschenkt hat (bzw. sie kein Ersatz für eine ursprüngliche VM-Küche war) kannst Du sie natürlich mitnehmen.
Genauer gesagt, mußt Du es sogar.
-----------------
""
Ja aber jetzt habe ich vor einem Monat meine Vermieterin gefragt ob wir Sie mitnehmen können und dann kam heute die Antwort...ne wir würden die gerne hier lassen!!!
ich wollte halt höflichkeitshalber erst mal nachfragen um nachher keinen Stress zu bekommen.wir sind aber auch davon ausgegangen,dass das keine Probleme gibt.
schließlich steht die Küche nirgendwo im Mietvertrag oder so....
aber uns könnte doch keiner was ,wenn wir die mitnehmen oder?Sie wurde ja schließlich uns geschenkt,wenn wir Sie nicht genommen hätte wäre Sie schon lange auf dem Müll.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
wir würden die gerne hier lassen!
Hört sich nach Kaufinteresse an.
-----------------
""
ich glaube eher die vermieterin geht davon aus das die Küche jetzt Ihr gehört.
wir sehen das aber halt anders...wollten halt keinen stress haben nur dann muss ich wohl nochmal mit ihr darüber reden...
nicht das wir deshalb unsere kaution nicht wiederbekommen!
-----------------
""
Wenn ihr die Küche geschenkt bekommen habt, dann ist das Eure Küche und Ihr könnt damit machen, was ihr wollt.
-----------------
" "
ah ok vielen dank für die Antworten!
dann versuche ich das mal irgendwie zu regeln.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Ich habe es mal erlebt, daß Mieter ihrem Nachmieter einen Laminatboden verkauft haben, den der VM bezahlt hatte.
Ist erst Jahre später bei Auszug des Nachmieters dann aufgefallen.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Ich habe ihm gesagt, daß, wenn er darauf bestehen sollte, daß das sein Boden ist, er ihn gerne ausbauen und den alten Zustand (Teppichboden) wiederherstellen könnte.
Wollte er dann aber garnicht.
-----------------
""
ja also dem Vormieter gehörte die Küche auf jeden fall.er hat die selbst gekauft nur konnte die nicht lange gebrauchen,weil er dann wieder bei seinen eltern eingezogen ist...
er hat uns die geschenkt!
und die Vermieterin habe ich halt nur gefragt,damit es nachher kein problem gibt,also nach dem auszug!
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Reicht der beweis mündlich also zb meine mutter war dabei oder muss ich da schriftlich was haben?
-----------------
""
Mach doch nicht so ein aufhebens! Es ist Deine Kueche und damit kannst du machen, was du willst. Sie also auch mitnehmen. Wenn die VM meint, dass es Ihre Kueche ist, dann muss sie das beweisen (wird sie wohl aber nicht koennen). Ich wuerde da gar nicht lange fackeln und mit der VM rumreden, sondern einfach klarstellen, dass die Kueche mitkommt und fertig (Es sei denn, die VM ist bereit, sie fuer einen Dir angenehmen Preis abzukaufen)
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
17 Antworten
-
11 Antworten
-
11 Antworten
-
16 Antworten