Küche von Mieter zerstört

9. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
ip561437-80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche von Mieter zerstört

Hallo ihr Lieben,

Unsere Mieter sind ausgezogen und haben noch zu ihrer Mietzeit einen Wasserschaden verursacht. (haben den eigenen Geschirrspüler abgebaut und den Wasserzulauf nicht richtig zugedreht) Fussboden und Teppichbeläge wurden durch unsere Wohngebäudeversicherung reguliert, Gutachter war vor Ort und alles ist erledigt. Die Einbauküche, welche zur Mietwohnung dazu gehört, wurde so stark beschädigt, dass eine neue Küche angeschafft werden muss. Die ehemaligen Mieter haben den Schaden ihrer Hausrat gemeldet, welche auch 1000 Euro zahlen wird. Allerdings haben die ehemalige Mieter angegeben, dass das Geld auf ihr eigenes Konto überwiesen werden soll. Meine Frage, wie komme ich nun an das Geld? Kann ich eine Rechnung an die ehemaligen Mieter schreiben?

LG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Hast du noch die Mietkaution der ehemaligen Mieter?
Falls ja, dann behalte 1.000 Euro von der Kaution ein und überweise denen den Rest der Kaution mit einem Schreiben, worin erklärt wird, weswegen das Geld einbehalten wird und einer Kostenaufstellung.

Signatur:

Bei mir gilt im übrigen §675 Abs. 2 BGB.

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#2
 Von 
ip561437-80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Leider hatten wir die Wohnung ohne Kaution vermietet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Hast du die ehemaligen Mieter schon darauf angesprochen oder angeschrieben, dass sie dir das Geld überweisen sollen?

Signatur:

Bei mir gilt im übrigen §675 Abs. 2 BGB.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von ip561437-80):
Meine Frage, wie komme ich nun an das Geld?
Wie üblich: Forderung nachweisbar und mit Fristsetzung dem Mieter zustellen, wenn nichts kommt Mahnbescheid und wenn nötig Klage. Einem rechtlich nicht versierten Vermieter würde ich nicht raten, Mahnbescheid und/oder Klage ohne anwaltlichen Beistand durchzuführen.

Zur Sicherheit sollte man aber den zeitlichen Ablauf im Auge behalten. Spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache verjähren Schadensersatzansprüche des Vermieters. Bis dahin sollte mindestens ein Mahnbescheid beantragt oder Klage eingereicht worden sein.

Zu guter letzt der Hinweis, dass die Zahlung der Haftpflichtversicherung nicht zwangsläufig vollständig dem Vermieter zukommen muss. Sollte der Mieter aus irgendwelchen Gründen noch berechtigte Forderungen gegen den Vermieter haben, so kann er damit aufrechnen. Auch legt natürlich eine Versicherung die Schadenshöhe nicht rechtswirksam fest. Einem Geschädigten (hier als dem Vermieter) ist immer zu raten genau zu prüfen, ob die Schadenshöhe wirklich passt. Typischerweise wird die Versicherung zumindest nicht mehr als nötig überweisen. Es soll aber wohl vorkommen, dass sie zuwenig ansetzt.

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Einem Geschädigten (hier als dem Vermieter) ist immer zu raten genau zu prüfen, ob die Schadenshöhe wirklich passt. Typischerweise wird die Versicherung zumindest nicht mehr als nötig überweisen. Es soll aber wohl vorkommen, dass sie zuwenig ansetzt.


Wäre es dann nicht möglich, den Rest der Schadenssumme vom Mieter einzufordern?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wäre es dann nicht möglich, den Rest der Schadenssumme vom Mieter einzufordern?
Natürlich kann der Vermieter fordern. Wenn eine Haftpflichtversicherung aber grundsätzlich für einen Schaden einstandspflichtig ist, übernimmt sie in aller Regel den kompletten Schadensbetrag, den der Versicherte zu zahlen hätte. Ergo wird ein Geschädigter (hier Vermieter) dann gegen den Schädiger und seine Haftpflichtversicherung klagen müssen. Die Haftpflichtversicherung stellt dabei einen Anwalt, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Von daher macht eine solche Forderung nur dann Sinn, wenn wirklich ein höherer Schaden beweisbar ist und wenn Aussicht besteht, eine solche Forderung auch vor Gericht durchzusetzen. In aller Regel wird das ohne einen Anwalt sehr schwierig.

Diese Aspekte haben im übrigen mit Mietrecht nichts zu tun. Das geht jedem Geschädigten so. Mietrechtliche Besonderheiten sind hier nur die schnelle Verjährung und ein normalerweise vorhandene Kaution und damit die Möglichkeit des Vermieters aufzurechnen. Da keine Kaution vorhanden ist, fällt diese Möglichkeit weg.

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#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von ip561437-80):
Die Einbauküche, welche zur Mietwohnung dazu gehört, wurde so stark beschädigt, dass eine neue Küche angeschafft werden muss. Die ehemaligen Mieter haben den Schaden ihrer Hausrat gemeldet, welche auch 1000 Euro zahlen wird


Spontan habe ich mich gefragt warum die Hausratversicherung der Mieter überhaupt zahlt, die Küche war doch nicht Eigentum des Mieters. Da hätte ich eher vermutet das die Haftpflichtversicherung zahlen würde.

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#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Spontan habe ich mich gefragt warum die Hausratversicherung der Mieter überhaupt zahlt, die Küche war doch nicht Eigentum des Mieters. Da hätte ich eher vermutet das die Haftpflichtversicherung zahlen würde


Habe ich auch überlesen; eine Hausrat zahlt ja i.d.R. den Schaden des Mieters, sozusagen den Hausrat. Vielleicht nur ein Schreibfehler...
Für fremden Schaden ist die Haftpflicht im Zuge.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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